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   KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12   

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https://dejure.org/2014,4565
KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12 (https://dejure.org/2014,4565)
KG, Entscheidung vom 24.02.2014 - 8 U 157/12 (https://dejure.org/2014,4565)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 8 U 157/12 (https://dejure.org/2014,4565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem durch einen Erben abgeschlossenen Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205; BGB § 2211
    Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem durch einen Erben abgeschlossenen Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Zustimmung eines Testamentsvollstreckers zu einem Darlehensvertrag zwischen Erben und Bank

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem durch einen Erben abgeschlossenen Darlehensvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem durch einen Erben abgeschlossenen Darlehensvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Testamentsvollstreckers zu einem durch einen Erben abgeschlossenen Darlehensvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 818 (Ls.)
  • FamRZ 2014, 1406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Maßgebend ist, welche Entscheidungen die Parteien bei Kenntnis der Teilnichtigkeit nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten (BGH NJW 1996, 2088; OLG Hamm DNotZ 1996, 673; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 139 BGB, Rdnr. 14).

    Maßgebend ist, ob die Parteien entgegen der Vermutung des § 139 BGB an dem Vertragsschluss auch dann festgehalten hätten, wenn ihnen die teilweise Nichtigkeit bekannt gewesen wäre (BGH Urteil vom 22.05.1996 - VIII ZR 194/95, NJW 1996, 2088, Tz. 21).

  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665; vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16).
  • BGH, 22.05.1996 - VIII ZR 194/95

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Maßgebend ist, ob die Parteien entgegen der Vermutung des § 139 BGB an dem Vertragsschluss auch dann festgehalten hätten, wenn ihnen die teilweise Nichtigkeit bekannt gewesen wäre (BGH Urteil vom 22.05.1996 - VIII ZR 194/95, NJW 1996, 2088, Tz. 21).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665; vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 146/65

    Anpassung einer vertraglich vereinbarten Rente bei Änderung von Beamtenbezügen -

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665; vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16).
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 3 U 6/05

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Vertragsunwirksamkeit nach § 139 BGB

    Auszug aus KG, 24.02.2014 - 8 U 157/12
    Begünstigt die unwirksame Bestimmung nur eine Partei (Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung, Bestellung einer Sicherheit) und will diese am Vertrag im Übrigen festhalten, kann die Geltendmachung der Gesamtnichtigkeit durch die Gegenpartei gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. BGH NJW 1967, 245; NJW 1993, 1589; NJW-RR 1997, 684; Schleswig NJW-RR 2006, 1665; vgl. Palandt/Ellenberger, § 139 BGB, Rdnr. 16).
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