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KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 104 ZPO, § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 195 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO
Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der Kostengrundentscheidung; Zustellung einer einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner; Zustellungsvereitelung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
- rechtsportal.de
ZPO § 929 Abs. 2
Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.08.2016 - 52 O 165/16
- KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20 Auf den Umstand, dass die Antragstellerin von der - ihrem Umfang nach ohnehin nicht zur Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO führenden - Bevollmächtigung des Antragsgegnervertreters zum Zeitpunkt der Parteizustellung keine Kenntnis haben konnte, weil der Antragsgegnervertreter nicht als solcher im Rubrum benannt war und der Antragstellerin die Schutzschrift nicht übermittelt worden ist, kommt es daher nicht an, obschon dies die Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO gleichermaßen ausschließen würde (vgl. KG Berlin, Beschl. V. 24.02.2017 - 19 W 81/16, BeckRS 2017, 138024, Rn. 4).