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   KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16   

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https://dejure.org/2017,51778
KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16 (https://dejure.org/2017,51778)
KG, Entscheidung vom 24.02.2017 - 19 W 81/16 (https://dejure.org/2017,51778)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 19 W 81/16 (https://dejure.org/2017,51778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 104 ZPO, § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 195 ZPO, § 929 Abs 2 ZPO
    Kostenfestsetzung: Wirksamkeitserfordernis der Zustellung der Kostengrundentscheidung; Zustellung einer einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner; Zustellungsvereitelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 Abs. 2
    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 11.07.2014 - 6 U 214/13

    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Der Kenntnis steht es gleich, wenn sich der Gegner vorwerfbar der Kenntnisnahme verschließt (OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2000 - 6 W 54/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 RdNr. 3.63).

    Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 U 102/83 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 2005 - 3 U 222/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris).

  • BGH, 26.10.2015 - AnwSt (R) 4/15

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des BGH vom 26. Oktober 2015 (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2015 - AnwSt (R) 4/15 -, juris) folgt allein, dass ein Rechtsanwalt durch die Verweigerung der Ausstellung des Empfangsbekenntnisses im Rahmen einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt gemäß § 195 ZPO keine ahndbare Berufspflichtverletzung begeht.
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Denn mangels wirksamer Zustellung ist der Titel dann nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - VII ZB 13/12 -, juris).
  • OLG Koblenz, 28.06.1999 - 5 W 404/99

    Kein Kostenansatz der Staatskasse gegen Verfügungsbeklagten bei Nichtvollzug der

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Die von der Antragsgegnerin für ihren Standpunkt zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 1998 - 8 W 228/98 - (juris) und des OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 1999 - 5 W 404/99 - (juris) betreffen die Haftung als Entscheidungsschuldner gegenüber der Staatskasse für den Fall des Nichtvollzugs der einstweiligen Verfügung.
  • BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07

    Zustellungsbevollmächtigter

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07 - juris).
  • OLG Hamburg, 16.09.1998 - 8 W 228/98
    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Die von der Antragsgegnerin für ihren Standpunkt zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 1998 - 8 W 228/98 - (juris) und des OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 1999 - 5 W 404/99 - (juris) betreffen die Haftung als Entscheidungsschuldner gegenüber der Staatskasse für den Fall des Nichtvollzugs der einstweiligen Verfügung.
  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 W 54/00

    Vollziehung einstweiliger Verfügung

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Der Kenntnis steht es gleich, wenn sich der Gegner vorwerfbar der Kenntnisnahme verschließt (OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2000 - 6 W 54/00 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 RdNr. 3.63).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Im Gegenteil würde es eine durch nichts gerechtfertigte Benachteiligung des Antragstellers bedeuten, ihn auf eine ausdehnende Auslegung des vom Antragsgegner verwendeten angeblich hinter dem Gemeinten zurückbleibenden Wortes zu verweisen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2004 - 20 U 18/04 -, juris; ebenso Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 12 RdNr. 3.64).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 222/04

    Die Werbeangabe "GGG DSL-Tarife - 6 Monate kostenlos nutzen" ist in unerläuterter

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 U 102/83 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 2005 - 3 U 222/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1983 - 2 U 102/83

    Vollziehungszustellung bei Schutzschrift

    Auszug aus KG, 24.02.2017 - 19 W 81/16
    Allein der Hinweis in einer Beschlussverfügung, dass eine Schutzschrift vorgelegen habe (ohne dass im Rubrum der Verfügung die Verfahrensbevollmächtigten aufgenommen worden sind), genügt daher nicht, um die Verpflichtung zur Zustellung an die Verfahrensbevollmächtigten auszulösen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 U 102/83 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 2005 - 3 U 222/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2014 - 6 U 214/13 -, juris).
  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Auf den Umstand, dass die Antragstellerin von der - ihrem Umfang nach ohnehin nicht zur Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO führenden - Bevollmächtigung des Antragsgegnervertreters zum Zeitpunkt der Parteizustellung keine Kenntnis haben konnte, weil der Antragsgegnervertreter nicht als solcher im Rubrum benannt war und der Antragstellerin die Schutzschrift nicht übermittelt worden ist, kommt es daher nicht an, obschon dies die Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO gleichermaßen ausschließen würde (vgl. KG Berlin, Beschl. V. 24.02.2017 - 19 W 81/16, BeckRS 2017, 138024, Rn. 4).
  • LG Köln, 15.12.2020 - 31 O 73/20
    Auf den Umstand, dass die Antragstellerin im Zustellungszeitpunkt von der - ihrem Umfang nach ohnehin nicht zur Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO führenden - Bevollmächtigung des Antragsgegnervertreters zum Zeitpunkt der Parteizustellung keine Kenntnis haben konnte, weil der Antragsgegnervertreter nicht als solcher im Rubrum benannt war und der Antragstellerin die Schutzschrift mangels Kenntnisnahme durch das Gericht nicht übermittelt worden ist, kommt es daher nicht an, obschon dies die Anwendbarkeit des § 172 Abs. 1 ZPO gleichermaßen ausschließen würde (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 24.02.2017 - 19 W 81/16, BeckRS 2017, 138024, Rn. 4).
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