Rechtsprechung
   KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9306
KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01 (https://dejure.org/2003,9306)
KG, Entscheidung vom 24.03.2003 - 12 U 194/01 (https://dejure.org/2003,9306)
KG, Entscheidung vom 24. März 2003 - 12 U 194/01 (https://dejure.org/2003,9306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung; Streit über die ausgewiesene Wohnfläche; Schadensersatzansprüche wegen arglistigen Vorspiegelns einer nicht vorhandenen Eigenschaft; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wohnflächenangabe im Angebot des Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 463 (a.F.)
    Arglistige Täuschung durch unrichtige Angabe der Wohnfläche in einem Maklerexposè

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Da der notarielle Kaufvertrag vom 19. Oktober 1994 keine Angaben hinsichtlich der Größe der veräußerten Eigentumswohnung enthält, dafür aber einen Gewährleistungsausschluss hinsichtlich Umfang, Größe, Güte und Beschaffenheit des Grundstücks und der auf dem Grundstück errichteten Baulichkeiten (§ 4 Abs. 2), scheidet die Zusicherung einer bestimmten Wohnfläche, etwa aufgrund der Angabe der Wohnfläche von ca. 74 m² im Exposé vom 11. September 1994 (Anlage K 3) aus (vgl. BGH NJW 1991, 912 ff., wo im Vertrag ausdrücklich eine Wohnfläche von ca. 130 m² angegeben worden war).

    Eine arglistige Täuschung könnte in der Angabe einer Wohnfläche von ca. 74 m² in dem Exposé jedoch nur dann gesehen werden, wenn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch oder nach einer örtlichen Verkehrssitte die Erklärung in dem Exposé für einen Interessenten so zu verstehen gewesen wäre, dass sich die 74 m² ausschließlich auf die Wohnfläche im Inneren der Eigentumswohnung beziehen und der Beklagten dies bekannt gewesen wäre oder zumindest hätte bekannt sein müssen (vgl. BGH NJW 1991, 912, 913 = WM 1991, 519, 520; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459 Rdnr. 232).

  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 345/97

    Darlegungs- und Substantiierungslast einer Partei

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Die näheren Einzelheiten sind nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1999, 361; NJW-RR 1999, 1152).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Vielmehr beschränkt sich der Bundesgerichtshof in der Regel auf den Hinweis, dass sich jede schematische Lösung verbiete (BGH NJW 1996, 451, 452).
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Auch soweit die Klägerin in der Berufung unter Beweisantritt behauptet, die Terrasse habe eine Fläche von nur 15 m² (was sie irrtümlich für unstreitig hält, führt das nicht zu einer anderen Beurteilung. Zwar ergebe sich dann, ausgehend von einer von der Klägerin berechneten Innenfläche von 63, 18 m² eine Gesamtwohnfläche von nur 70, 68 m², so dass eine nicht unerhebliche Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche (ermittelt nach der zweiten Berechnungsverordnung) von der im Exposé mitgeteilten Wohnfläche ergebe (die Circaangabe in dem Exposé würde nach der Rechtsprechung des BGH nur eine Vermessungstoleranz von etwa einem Prozent, also weniger als einem Meter, rechtfertigen; BGH WM 1984, 941, 943).
  • BGH, 17.09.1998 - III ZR 174/97

    Anforderungen an die Darlegung der Erteilung einer Vollmacht; Abschluß eines

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Die näheren Einzelheiten sind nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1999, 361; NJW-RR 1999, 1152).
  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Die näheren Einzelheiten sind nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1999, 361; NJW-RR 1999, 1152).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 24.03.2003 - 12 U 194/01
    Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzliche Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht (BGH NJW 1991, 2707, 2709).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2005 - 12 U 304/04

    Unfallversicherung: Schriftformerfordernis der ärztlichen Feststellung der

    Für den Nachweis der Ursächlichkeit genügt bereits ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1994, 801, OLG Koblenz r+s 1999, 479; Senat, Urteil vom 21.02.2002 - 12 U 194/01 -).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 371/04

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf das Fehlen der

    Für den Nachweis der Ursächlichkeit genügt bereits ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 1994, 801; OLG Koblenz r & s 1999, 479; Senat, Urteil vom 21.02.2002 - 12 U 194/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht