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   KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15   

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https://dejure.org/2015,15438
KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
KG, Entscheidung vom 24.03.2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
KG, Entscheidung vom 24. März 2015 - 3 Ws 123/15 - 141 AR 54/15 (https://dejure.org/2015,15438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 117 StPO, § 304 Abs 1 StPO, § 305 S 2 StPO, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 5 Abs 3 S 1 MRK
    Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung: Nachprüfung der Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht; Bestimmung der Reihenfolge der Beweiserhebung durch das Beschleunigungsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht während laufender Hauptverhandlung; Anforderungen des Beschleunigungsgebots an die Gestaltung der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 1
    Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht während laufender Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    In einer Gesamtschau des Verfahrensablaufs ist zu prüfen, ob dem Erfordernis der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672) hinreichend Genüge getan oder ob den staatlichen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten anzulastende vermeidbare Verzögerungen - die für sich genommen erheblich sind oder durch ihr Zusammenwirken Gewicht gewinnen - vorliegen, die die Fortsetzung der Untersuchungshaft verbieten.

    Das Gericht ist gehalten, einen straffen und vorausschauenden Verhandlungsplan festzulegen und effizient zu laden (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672).

  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Abgeleitet aus dem Recht der Sachleitung bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge, in der die Prozessbeteiligten gehört werden (vgl. BGH MDR 57, 53; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 238 Rn. 5) und in der die einzelnen Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden (vgl. Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 238 Rn. 11 mwN).
  • KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Dabei bedarf es in der Regel mehr als eines voll auszuschöpfenden Verhandlungstags pro Woche (vgl. BVerfG StV 2008, 198; KG StV 2015, 42; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG StV 2013, 640), ausreichend Rechnung getragen werden kann.
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluss vom 5. Februar 2015 - StB 1/15 - [juris]; NJW 2013, 247; StV 2004, 143; NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01

    Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    a) Der Beschleunigungsgrundsatz verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten, wobei sich sein Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft verstärkt (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 f; NStZ 2000, 153; KG, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 4 HEs 39/06 -).
  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluss vom 5. Februar 2015 - StB 1/15 - [juris]; NJW 2013, 247; StV 2004, 143; NStZ-RR 2003, 368) unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.
  • OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07

    Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH StV 1991, 525; KG [4. Strafsenat], Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 4 Ws 73/09 - , 30. Juli 2009 - 4 Ws 82/09 - und vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - OLG Frankfurt StV 1995, 593; OLG Koblenz StV 1994, 316; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. September 2007 - 4 Ws 305/07 - [juris]).
  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus KG, 24.03.2015 - 3 Ws 123/15
    a) Der Beschleunigungsgrundsatz verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Entscheidung über den Anklagevorwurf mit der gebotenen Schnelligkeit herbeizuführen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 49, 50; NJW 1994, 2081, 2082; OLG Düsseldorf StV 2001, 695, 696).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

  • OLG Koblenz, 26.08.2010 - 2 Ws 383/10

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch nachlässige Planung

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

  • OLG Frankfurt, 25.07.1995 - 1 Ws 120/95

    Haftbefehl; Aufhebung; Nebenkläger; Beschwerde; Beschwerderecht; Verurteilung;

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • OLG Koblenz, 19.11.1993 - 2 Ws 654/93

    Dringender Tatverdacht; Tatsachenmaterial; Wahrscheinlichkeitsurteil;

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 530/03

    Zur Frage, wann ein die Fortdauer der Untersuchungshaft rechtfertigender

  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 179/63

    Vernehmung eines sein Geständnis widerrufenden Angeklagten in der

  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

  • BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß

  • OLG Bremen, 06.08.2009 - Ws 82/09
  • OLG Köln, 21.02.2014 - 2 Wx 30/14

    Maßgebliches Erbrecht für Erbfälle türkischer Staatsangehöriger mit letztem

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines

    In die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht kann das Beschwerdegericht nur dann eingreifen und diese durch eine abweichende eigene Entscheidung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Haftentscheidung offensichtlich fehlerhaft ist, weil das Tatgericht den dringenden Tatverdacht aus Gründen bejaht oder verneint, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03 -, BeckRS 2004, 488; Senat, Beschluss vom 24. März 2015 - 3 Ws 123/15 -, juris).
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