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   KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10   

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https://dejure.org/2012,53183
KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
KG, Entscheidung vom 24.04.2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
KG, Entscheidung vom 24. April 2012 - 6 U 92/10 (https://dejure.org/2012,53183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 BGB, § 9 AGBG, § 307 BGB vom 02.01.2002, § 4 Nr 2 ABV
    Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch eines Geschädigten auf treuhänderische Geltendmachung eines Anspruchs wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Inhaltskontrolle für die Ausschlussfristregelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1
    Treuhänderische Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vertrauensschadensversicherer der Notarkammer nach Ablauf der Meldefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 180/10

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Anschließend hat er den Rechtsstreit im Einverständnis mit den Parteien bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Az. IV ZR 180/10 - über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt ausgesetzt.

    Nach Verkündung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 20. Juli 2011 (abgedruckt in VersR 2011, 1173 - 1177) ist das Verfahren wieder aufgenommen worden.

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung höhlt die Regelung des § 4 Ziffer 2. der AVB insbesondere nicht den Zweck der Vertrauensschadenversicherung - zu Gunsten des Geschädigten die Deckungslücke des Haftpflichtversicherungsschutzes für vorsätzliche Pflichtverletzungen des Notars zu schließen - aus, weil der Versicherungsnehmer einen Entlastungsbeweis führen kann (vgl. BGH VersR 2011, 1173 - 1177, zitiert nach juris, dort Rdz. 27 und 35).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 4 U 22/10

    Notarrecht: Aufwendungsersatzanspruch nach § 19a II 4 BNotO

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Er ist - unter Hinweis auf eine nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt zum Az. 4 U 22/10 - der Ansicht, das Landgericht hätte die Klageabweisung nicht auf das Nichteinhalten der Meldefrist gemäß § 4 Ziffer 2. der im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung vereinbarten AVB stützen dürfen, weil diese Regelung den durch eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Notars Geschädigten unangemessen benachteilige.

    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).

  • BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64

    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).
  • BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91

    Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Denn "Melden" bedeutet nicht bereits das Verlangen von Versicherungsleistungen, sondern nur eine Mitteilung, die dem Versicherer Kenntnis davon verschafft, dass noch Forderungen auf ihn zukommen können (vgl. BGH VersR 1992, 819, dort Rdz. 23, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10
    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).
  • BGH, 11.06.2014 - IV ZR 400/12

    Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schuldhafte Versäumung der

    (1) Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Januar 2013 - 9 U 141/12, nicht veröffentlicht) und das Kammergericht (Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 92/10, juris) vertreten hinsichtlich dieses Maßstabs die Auffassung, dass der Geschädigte zur Abgabe einer vorsorglichen Schadenmeldung beim Vertrauensschadenversicherer bereits dann gehalten sei, wenn er - und sei es nur aufgrund einer "Gesamtschau" ihm bekannter Umstände (so Oberlandesgericht Köln aaO) - allgemein hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Vertrauensschadenfalles habe, mag er auch die konkret vorliegende Pflichtverletzung noch nicht erkannt haben und mögen auch die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen aus seiner Sicht noch nicht feststehen.
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