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   KG, 24.04.2018 - 3 Ws (B) 99/18 - 122 Ss 47/18   

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https://dejure.org/2018,16319
KG, 24.04.2018 - 3 Ws (B) 99/18 - 122 Ss 47/18 (https://dejure.org/2018,16319)
KG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 3 Ws (B) 99/18 - 122 Ss 47/18 (https://dejure.org/2018,16319)
KG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 3 Ws (B) 99/18 - 122 Ss 47/18 (https://dejure.org/2018,16319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 260 Abs 4 StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 71 Abs 1 OWiG
    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Einbringung des Phasenplans einer Lichtzeichenanlage in die Hauptverhandlung durch Inaugenscheinnahme des Ampelschaltplans

  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines Ampelschaltplans in die Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einführung eines Ampelschaltplans in die Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 05.08.1998 - 3 Ws (B) 423/98
    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 3 Ws (B) 99/18
    4 2. Phasenpläne über Signalzeiten einer Wechsellichtzeichenanlage sind grundsätzlich im Wege der Einnahme des richterlichen Augenscheins in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98 -).
  • KG, 06.10.2020 - 3 Ws (B) 228/20

    Rotlichtverstoß - Beweiserhebung bezüglich Ampelphasenpläne

    Phasenpläne über Signalzeiten einer Wechsellichtzeichenanlage sind grundsätzlich im Wege der Einnahme des richterlichen Augenscheins in die Hauptverhandlung einzuführen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. April 2018 - 3 Ws (B) 99/18 -, juris und vom 5. August 1998 - 3 Ws (B) 423/98 -).

    Der gedankliche Inhalt eines Ampelphasenplans lässt sich durch Verlesung nicht ermitteln, denn die darin enthaltenen zahlen- und Buchstabenreihen sind nicht aus sich heraus verständlich (vgl. Senat, Beschluss vom 24. April 2018, a.a.O.; Mosbacher in Löwe-Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 249 Rn. 9).

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