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   KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18   

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https://dejure.org/2018,13389
KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
KG, Entscheidung vom 24.04.2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
KG, Entscheidung vom 24. April 2018 - 6 W 10/18 (https://dejure.org/2018,13389)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Einleitungssatzes eines handschriftlichen Testaments

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsauslegung - Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 2084
    Auslegung des Einleitungssatzes eines handschriftlichen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Testament dauerhaft wirksam auch bei konkretem zeitlichen Bezug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Testament dauerhaft wirksam auch bei konkretem zeitlichen Bezug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formulierung "für den Fall, dass ich heute verunglücke" keine Bedingung für Gültigkeit von Testament

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auslegung von Bedingungen in einem Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Falls ich heute verunglücke": Testament gilt länger als nur einen Tag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament, das seinem Wortlaut nach nur für einen einzigen Tag Geltung beansprucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1893
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).

    Eine Verknüpfung des Inhalts der Verfügung mit der Todesart und dem Todeszeitpunkt kommt u. a. auch dann in Betracht, wenn die Erbeinsetzung bei einer bevorstehenden Urlaubsreise den Tod beider Eheleute voraussetzt (BayObLG, Beschl. v. 24.1. 2003 a.a.O. Rdnr. 31).

  • BayObLG, 20.07.1993 - 1Z BR 63/92
    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Denn es ist auch bei einem vermeintlich eindeutigen Wortlaut stets zu fragen, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung mit einem Konditionalsatz im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2015 - 3 Wx 191/14

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des Beweggrundes

    Auszug aus KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit ist deshalb immer dann gegeben, wenn nach Nichteintritt des genannten Ereignisses der Erblasser das Testament gleichwohl nicht widerrufen oder ein abweichendes Testament errichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2015 - 3 Wx 191/14 - zitiert nach juris: Rdnr. 19 bei folgender Formulierung [Rdnr. 3]: "Sollte heute bei diesem Eingriff etwas passieren und ich nicht mehr aufwachen, ..." [es ging um eine Biopsie der an Leukämie erkrankten Erblasserin bei örtlicher Betäubung]; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 6.7.2015 - 3 W 38/15 - zitiert nach juris: Rdnr. 40 bei folgender Formulierung am Ende des Testamentes [Rdnr. 15]: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; OLG München, Beschl. v. 15.5.2012 - 31 Wx 244/11 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 bei folgender Formulierung als Einleitung [Rdnr. 3]: "Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, ..."; BayObLG, Beschl. v. 24.1.2003 - 1 Z BR 14/02 - zitiert nach juris: Rdnr. 30 bei folgender Formulierung als Einleitung: "Wir ... fahren in Urlaub ... Sollte jedoch was unvorhergesehenes passieren, ..."; BayObLG, Beschl. v. 13.4.1995 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 - 14 - vor Antritt einer längeren Autofahrt errichtetes Testament mit der Formulierung: "Sollte uns beiden etwas zustoßen,...; BayObLG, Beschl. v. 20.7.1993 - 1Z BR 63/92 - zitiert nach juris: Rdnr. 17 - 20 [Formulierung wie vorstehend]).
  • LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22

    Testament für den Fall das der Erblasser nicht aus dem Urlaub zurückkommt -

    Hierfür spricht es, wenn der Inhalt der testamentarischen Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt erkennen lässt und wenn der Erblasser das Testament über den im Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus bestehen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16).

    Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise, etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testamentes im Sinne der §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines Beweggrundes oder des Anlasses für die Testamentserrichtung handelt, für deren Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes verwendet hat, ohne die Gültigkeit hiervon abhängig machen zu wollen (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 15; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    So wurde in der Rechtsprechung bei Bezug von Testamenten zu Urlaubsreisen oder befürchteten Unglücken vielfach eine bloße Motivangabe und keine echte Bedingung angenommen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 4, 21: "Sollte einer von uns ... von unserer Urlaubsreise nicht zurückkehren"; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 4, 17: "Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke..."; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 15, 40: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg …

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • LG Potsdam, 28.03.2018 - 6 O 442/17

    Pflichtteilsanspruch - Anrechnung von Zuwendungen

    Ebenfalls lesenswert Erbengemeinschaft - Was man als Miterbe wissen sollte! Hinterlässt der Erblasser mehr als nur einen Erben, so muss der Nachlass unter Das Nottestament im Erbrecht Was ist ein Nottestament und welche Arten gibt es? Über die Grundfunktion Die gesetzliche Erbfolge Wann gilt die gesetzliche Erbfolge? Hat der Erblasser kein Testament errichtet, Schenken als Alternative zum Vererben? Was ist zu beachten? Erbschaften sind in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema und haben sich Erbverzicht - Grundsätze und Voraussetzungen Der Verzicht auf das Erbe Das deutsche Erbrecht bestimmt, dass nach dem Tod die Was unterliegt der Erbschaftsteuer? Die Erbschaft und die Steuer - Erwerb von Todes wegen Wenn es um die Thematik Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag In Deutschland kann jeder selbst bestimmen, wie sein Hab und Gut nach dem Tod mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Pflichtteilsanspruch - Anrechnung von Zuwendungen LG Potsdam - Az.: 6 O 442/17 - Urteil vom 28.03.2018 1. Der Beklagte wird Erbbaurechtsbelastung mit Zwangssicherungshypothek -  Pflichtteilsforderung OLG München - Az.: 34 Wx 19/17 - Beschluss vom 06.04.2018 1. Die Beschwerde Gemeinschaftliches Testament - Eintritt Nacherbfall OLG Düsseldorf - Az.: I-7 U 76/17 - Urteil vom 06.04.2018 Auf die Berufung Nachlassverwalter -Auskunft über Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung des Erblassers LG Bielefeld - Az.: 18 O 177/16 - Urteil vom 19.04.2018 Die Klage wird Bindungswirkung - wechselbezügliche Verfügung im gemeinschaftlichen Testament OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 202/17 - Urteil vom 20.04.2018 Das Rechtsmittel Erbscheinsantrag durch Dritte KG Berlin - Az.: 19 W 52/18 - Beschluss vom 23.04.2018 Die Beschwerde des Testamentsauslegung - Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke KG Berlin - Az.: 6 W 10/18 - Beschluss vom 24.04.2018 Die Beschwerde des weitere Erbrechts-Urteile .
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