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   KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03   

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https://dejure.org/2005,8446
KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03 (https://dejure.org/2005,8446)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 AR 20/03 (https://dejure.org/2005,8446)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 AR 20/03 (https://dejure.org/2005,8446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils wegen Verfahrensmängeln; Voraussetzung für die Niederschlagung der Kosten in derartigen Fällen; Einordnung des Antrags auf Niederschlagung; Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten

  • Judicialis

    GKG a.F. § 5; ; GKG a.F. § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG (a.F.) § 5 § 8
    Zur Nichterhebung der Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.06.1997 - 1 W 223/97
    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03
    Wird das Urteil des Landgerichts wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels nach § 539 ZPO a. F. (jetzt § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) aufgehoben und zurückverwiesen, so sind die Kosten des Verfahrens der Berufung nicht stets niederzuschlagen, sondern nur dann, wenn die Prüfung im Einzelfall ergibt, dass ein offener, eindeutiger und schwerer Verstoß gegen das Verfahrensrecht vorliegt (Aufgabe der bisherigen Rspr., vgl. Beschluss vom 3. Juni 1997 - 1 W 223/97 -).

    Er ist nicht als selbständiger Antrag nach § 8 GKG, sondern, da die Kosten bereits gegen die Klägerin angesetzt sind, als Erinnerung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG gegen den Kostenansatz des Kammergerichts aufzufassen (vgl. Senat, JurBüro 1997, 654; Hartmann, KostG, 33. Aufl., § 8 Rn. 54).

    Eine "unrichtige Sachbehandlung" im Sinne dieser Vorschrift ist aber nur anzunehmen, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Senat, JurBüro 1997, 654; Hartmann, a. a. O., § 8 Rn. 8 und 10; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, § 21 Rn. 10 jeweils m. w. N.; a. A. E. Schneider, MDR 01, 914).

    Im Falle der Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung und der Zurückverweisung nach § 539 ZPO entsprach es der früher vorherrschenden Ansicht, dass dann stets die Kosten des Berufungsverfahrens nicht zu erheben seien (vgl. BGHZ 27, 163,170; OLG Düsseldorf, JurBüro 1975, 1226; Senat, JurBüro 1997, 654 mit der Begründung, dass der wesentliche Verfahrensmangel und seine Ursächlichkeit für die Entstehung der Kosten des Berufungsverfahrens in den Entscheidungsgründen des zurückverweisenden Urteils offen zutage träten).

  • OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99

    Pflicht des Gerichts, auf mangelnde Schlüssigkeit des Klagevorbringens hin zu

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03
    Hiervon abweichend wird in neueren Entscheidungen zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch bei einer Zurückverweisung nach § 539 ZPO zusätzlich Schwere und Offenkundigkeit des festgestellten Verfahrensfehlers einer Prüfung im Einzelfall unterzogen werden müsse (OLG Celle, OLGR Celle 2004, 342 f.; OLG Köln, NJW-RR 2001, 1724; Hartmann, a. a. O., Rn. 9 und 40; Meyer, GKG, § 21 Rn. 5 und 7).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03
    Im Falle der Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung und der Zurückverweisung nach § 539 ZPO entsprach es der früher vorherrschenden Ansicht, dass dann stets die Kosten des Berufungsverfahrens nicht zu erheben seien (vgl. BGHZ 27, 163,170; OLG Düsseldorf, JurBüro 1975, 1226; Senat, JurBüro 1997, 654 mit der Begründung, dass der wesentliche Verfahrensmangel und seine Ursächlichkeit für die Entstehung der Kosten des Berufungsverfahrens in den Entscheidungsgründen des zurückverweisenden Urteils offen zutage träten).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZR 165/96

    Begriff der unrichtigen Behandlung

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 AR 20/03
    Insbesondere kann das fehlerhafte Unterlassen eines rechtlichen Hinweises und die darin liegende Verletzung des rechtlichen Gehörs eingebettet sein in die Beurteilung schwieriger oder kontroverser Rechtsansichten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002, III ZR 165/96).
  • OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12

    § 648a BGB-Sicherheit nicht fristgerecht übergeben: Rechte des Auftraggebers?

    Die mit der Berufung entstandenen Gerichtskosten waren gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG niederzuschlagen, weil ein wesentlicher Verfahrensmangel, der nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung führt, zugleich eine unrichtige Sachbehandlung darstellt, jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - nicht um eine abweichende Beurteilung nicht eindeutig zu beantwortender Rechtsfragen handelt (KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03, MDR 2006, 49; OLG München, Urteil vom 17.12.2010, 10 U 3010/10).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
    Zwar mag nicht jeder Verfahrensmangel, der gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung führt, eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG darstellen (vergleiche KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03; OLG München, Beschluss vom 23.11.1989, 10 U 3401/89; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 29.12.2022 - 2 U 21/22

    Fertighaus - Vorzeitige Kündigung eines Bauvertrages: Leistungsverweigerungsrecht

    Das gilt umso mehr, als die in erster Instanz aufgrund fehlerhafter rechtlicher Beurteilung unterbliebenen Hinweise des Senats zur Sach- und Rechtslage der Verfahrensförderung dienen (KG Berlin, Beschluss vom 24.05.2005, 1 AR 20/03, Rn. 8 - 9, juris).
  • OLG Bremen, 10.12.2008 - 1 U 11/08

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Häufung von Zahlungs- und

    Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben, weil das angefochtene Urteil auf einem schweren Verstoß gegen das Verfahrensrecht beruht (vgl. KG, Beschluss vom 24.05.2005, Az: 1 AR 20/03) und bei richtiger Behandlung der Sache die jetzt erwachsenen Gerichtskosten dieses Berufungsverfahrens nicht entstanden wären, § 21 Abs. 1 S. 1 GKG.
  • KG, 27.02.2014 - 8 U 52/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsnachfolgers der Gesellschaft:

    (vgl. KG, Beschluss vom 24.5.2005 - 1 AR 20/03 - MDR 2006, 48, zitiert nach juris Tz. 9).
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