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   KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05   

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https://dejure.org/2005,8995
KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05 (https://dejure.org/2005,8995)
KG, Entscheidung vom 24.05.2005 - 1 W 88/05 (https://dejure.org/2005,8995)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 1 W 88/05 (https://dejure.org/2005,8995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines in einer öffentlichen Urkunde abgegebenen Vaterschaftsanerkenntnisses; Antrag auf Beischreibung eines entsprechenden Randvermerks im Geburtenbuch des Standesamts; Umfang der Prüfungspflicht des Standesbeamten bei einer Vaterschaftsanerkennung

  • Judicialis

    PStG § 20; ; PStG § 29; ; BGB § 1598

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 20 § 29; BGB § 1598
    Zur Idenditätsnachweis bei Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 222 (Ls.)
  • FamRZ 200g, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 01.10.2003 - 84 T 371/03

    D (A), Personenstandsrecht, Vaterschaftsanerkennung, Geburtenbuch,

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05
    3) Der Einwand der Beteiligten zu 4), das Vaterschaftsanerkenntnis vom 21. Februar 2002 sei im Hinblick auf die Grundsätze aus dem Beschluss des Landgerichts vom 1. Oktober 2003 - 84 T 371/03 - (StAZ 2004, 202) formunwirksam, weil der Beteiligte zu 1) sich vor dem Bezirksamt nnnnnnnnn - anders als bei dem späteren Anerkenntnis vor dem Landratsamt nnn - nicht mittels eines Identitätspapieres habe ausweisen können, verhilft der weiteren Beschwerde nicht zum Erfolg.

    b) Der entgegenstehenden Auffassung der Beteiligten zu 4), die sich auf den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Oktober 2003 - 84 T 371/03 (StAZ 2004, 202) beruft, kann nicht gefolgt werden.

  • KG, 11.12.2001 - 1 W 193/01

    Verpflichtung des Standesbeamten zur Beischreibung eines Randvermerks betreffend

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05
    Außerhalb einer Anfechtungsklage sind daher andere Mängel der Vaterschaftsanerkennung nicht zu berücksichtigen, auch nicht im Personenstandsverfahren vor dem Standesamt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 1 W 193/01 - , Seite 5).
  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05
    Nach Satz 3 kann er die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, soweit dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist (vgl. BayObLG, StAZ 2004, 110; StAZ 2005, 45).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    Auszug aus KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05
    Die Identitätsprüfung stellt eine im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur auf Rechtsfehler überprüfbare Tatsachenwürdigung dar (vgl. BayObLG, StAZ 2004, 111).
  • VG Münster, 05.07.2018 - 8 K 1491/17
    Gleiches gilt für die Frage, ob die Einwendung des Rechtsmissbrauchs auch gegen § 1598 BGB verstößt, der die Unwirksamkeitsgründe eines Vaterschaftsanerkenntnisses abschließend bestimmen dürfte, so dass eine Berufung auf die allgemeinen Vorschriften über Willensmängel und die Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften daneben ausscheiden dürfte (BT-Drs. 16/3291 S. 10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 88/05 - juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 1. Oktober 2004 - 2 M 441/04 - und vom 25. August 2006 - 2 M 228/06 -, je juris).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Diesen kommt allerdings nicht die Beweiskraft der §§ 66, 60 PStG zu, ihre Beweiskraft ist vielmehr nach § 438 ZPO zu würdigen (KG StAZ 2005, 320).
  • VG München, 13.03.2019 - M 9 S 17.50582

    Dublin-Verfahren: Selbsteintritt zugunsten der Kindsmutter, nicht aber für den

    Die Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB ist demnach auch ohne "geklärte Identität" - besser: ohne Nachweis über die wahren Personalien bzw. unter Angabe der im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien - wirksam (vgl. nur OVG LSA, B.v. 10.7.2018 - 2 M 44/18 - juris Rn. 10ff.; BayObLG, B.v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 - juris Rn. 10ff.; KG Berlin, B.v. 24.5.2005 - 1 W 88/05 - juris Rn. 11).
  • VG München, 15.04.2019 - M 9 S 18.52520

    Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Tarakhel-Rechtsprechung

    Die Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB ist demnach auch ohne "geklärte Identität" - besser: ohne Nachweis über die wahren Personalien bzw. unter Angabe der im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien - wirksam (vgl. nur OVG LSA, B.v. 10.7.2018 - 2 M 44/18 - juris Rn. 10ff.; BayObLG, B.v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 - juris Rn. 10ff.; KG Berlin, B.v. 24.5.2005 - 1 W 88/05 - juris Rn. 11; VG München, B.v. 13.3.2019 - M 9 S 17.50582 - juris).
  • VG Augsburg, 24.07.2019 - Au 9 K 19.50235

    Vollzug des Asylgesetzes - Asylantrag eines Drittstaatsangehörigen

    Die Vaterschaftsanerkennung nach § 1592 Nr. 2 BGB ist demnach auch ohne "geklärte Identität" bzw. ohne Nachweis über die wahren Personalien bzw. unter Angabe der im Rechtsverkehr laufend verwendeten Personalien wirksam (vgl. nur OVG LSA, B.v. 10.7.2018 - 2 M 44/18 - juris Rn. 10ff.; BayObLG, B.v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 - juris Rn. 10ff.; KG Berlin, B.v. 24.5.2005 - 1 W 88/05 - juris Rn. 11).
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