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   KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05   

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https://dejure.org/2006,58614
KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05 (https://dejure.org/2006,58614)
KG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 24 U 104/05 (https://dejure.org/2006,58614)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 24 U 104/05 (https://dejure.org/2006,58614)
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  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 47/91

    Mittelbarer Beweis innerer Tatsachen

    Auszug aus KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05
    Das gilt sowohl für der Vollstreckungsgegenklage stattgebende Urteile als auch für Urteile, die eine Vollstreckungsgegenklage abweisen ( BGH NJW 1992, 1899, [BGH 11.02.1992 - XI ZR 47/91] Rdnr 19 nach juris).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05
    Die Vollstreckungsgegenklage ist eine rein prozessrechtliche Klage auf ein rechtsgestaltendes - auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit gerichtetes - Urteil, das keine rechtskräftige Feststellung des Nicht-(mehr)-Bestehens des materiell-rechtlichen Anspruchs zum Inhalt hat ( BGH NJW 1994, 3225, [BGH 22.09.1994 - IX ZR 165/93] Rdnr. 10 nach juris).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05
    Setzt aber die bei Titulierung eines Anspruchs entstehende Vollstreckbarkeit die unangreifbare Feststellung des Anspruchs nicht voraus, so kann die Vollstreckbarkeit auch wieder beseitigt werden, ohne dass dadurch bindende Feststellungen zum Bestehen des Anspruchs getroffen werden ( BGH FamRZ 1984, 878, [BGH 19.06.1984 - IX ZR 89/83] Rdnrn. 12 bis 15 nach juris für den Fall eines Vergleichs).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus KG, 24.05.2006 - 24 U 104/05
    Er trägt lediglich nicht das Risiko, dass abstrakt-theoretisch ein Rechtsgrund gegeben sein könnte, der zu dem zu beurteilenden Prozessstoff keinen Bezug aufweist ( BGH NJW 2003, 1039, [BGH 27.09.2002 - V ZR 98/01] Rdnr. 7 nach juris).
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