Rechtsprechung
   KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22734
KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
KG, Entscheidung vom 24.05.2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 5 U 34/12 (https://dejure.org/2013,22734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss" ist eine unzulässige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Bewerbung von Lebensmitteln mit Wirkungen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Lebensmitteln mit Krankheiten beseitigenden, lindernden oder verhütenden Wirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gesundheitsbezogene Werbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bewerbung eines enzymhaltigen Nahrungsergänzungsmittels als Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerbung eines enzymhaltigen Nahrungsergänzungsmittels als Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss unzulässig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 52 O 95/11
    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 19. Januar 2012 - 52 O 95/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im erstinstanzlichen Urteilsausspruch zu I die Passage "und dies jeweils geschieht..." sprachlich korrigiert wird in "wenn dies jeweils geschieht....".

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.01.2012 - 52 O 95/11 abzuändern, die Klage insgesamt abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 36/11

    Darf "Monsterbacke" "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" sein?

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Alle vorstehende Aussagen enthalten ganz offensichtlich "gesundheitsbezogene Angaben" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke), wie auch schon vom Landgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt (LGU 12-13).

    Hier wird im Kern - und insoweit einem Nachweis durchaus zugänglich - versprochen, die Einnahme des beworbenen Mittels verstärke die Möglichkeit, mit zunehmendem Alter über einen vergleichbar weiter gehenden Zeitraum hinweg ("viele zusätzliche ... Jahre") gesund zu sein, als dies ohne die Einnahme des beworbenen Mittels der Fall wäre (vgl. auch BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke, wonach "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt).

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Dabei wird es für die Frage der Irreführung neben der Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln vor allem darauf ankommen, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird (BGH WRP 2013, 772 , Rn. 15, 19, 20 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; zum vorstehend zuletzt genannten Aspekt vgl. auch BGH, Beschl. v. 08.05.2013 - I ZR 94/09, Rn. 2 ff.).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Vielmehr reichen auch eindeutige Umschreibungen einer Krankheit aus, was schon bei der Angabe bloßer Symptome der Fall sein kann (vgl. BGH GRUR 1998, 493, 494 - Gelenk-Nahrung).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Alle vorstehende Aussagen enthalten ganz offensichtlich "gesundheitsbezogene Angaben" (gemäß der Legaldefinition in Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO, welche weit zu verstehen ist, vgl. EuGH GRUR 2012, 1161 , Rn. 34 - Deutsches Weintor; BGH GRUR 2013, 189, Rn. 9 - Monsterbacke), wie auch schon vom Landgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt (LGU 12-13).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2012 - 5 U 13/11

    Vergütungsanspruch: Einordnung eines die Ernte und das Festfahren von Mais

    Auszug aus KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12
    Gesundheitsbezogene Angaben sind auch in überhöhter Werbesprache unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen der HCVO genügen (Senat, Hinweisverfügung. v. 01.07.2011 - 5 U 13/11, S. 3 [den Streitparteien wegen Rubrumsidentität bekannt]; vgl. ferner Senat, Urt. v. 11.05.2012 - 5 U 10/11, S. 35 f., m.w.N.).
  • KG, 22.07.2015 - 5 U 46/14

    Gleicht Ihr Darm einer Giftmüll-Kippe? - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für ein

    Für diese restriktive Sichtweise - die im Ergebnis § 8 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG zumindest partiell leerlaufen ließe - lässt sich weder dem Wortlaut der Art. 5, 6 HCVO (insbesondere auch nicht im - insoweit unzulässigen - Umkehrschluss aus Art. 6 Abs. 3 HCVO) noch den diesbezüglichen Erwägungsgründen in der Präambel zu dieser Verordnung (insbesondere Erwägungsgrund 17) irgendetwas entnehmen (vgl. auch schon Senat, Urteil vom 24.5.2013 - 5 U 34/12, Umdruck Seite 14; vergleiche auch BGH, GRUR 2010, 359 TZ 17 - Vorbeugen mit Coffein!, zur Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers im Prozess aufgrund behördlicher Kontrolleregelungen im Kosmetikbereich).
  • OLG Nürnberg, 23.12.2014 - 3 U 1874/14

    Irreführende Werbung mit Heilkraft eines Lutschbonbons

    Die Vorschrift setzt Art. 2 Abs. 1 b der Richtlinie 2000/11/EG um und bleibt neben den Vorschriften der Health-Claims-Verordnung (schon) gemäß deren Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 anwendbar (Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2013, Az. 5 U 34/12, Rn. 50).
  • LG Berlin, 17.11.2016 - 52 O 76/16

    Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Werbung für ein

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist ( KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14

    Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung einer "Frauen Vitaminkur" in einer

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • LG Berlin, 15.01.2015 - 52 O 170/14

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist ( KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht