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   KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15   

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https://dejure.org/2017,23326
KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
KG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG vom 30.07.2009, § 32 Abs 1 KredWG vom 29.07.2009, § 54 Abs 1 Nr 2 KredWG vom 09.09.1998, § 14 Abs 1 StGB, § 823 Abs 2 BGB
    Persönliche Haftung des Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Deliktshaftung aus Schutzgesetzverletzung wegen verbotener Bank- bzw. Finanzdienstleistungsgeschäfte bei Ankauf "gebrauchter" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ankauf "gebrauchter" Lebensversicherungsverträge kein Bankgeschäft i. S. d. KWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Ankauf "gebrauchter" Lebensversicherungsverträge kein Bankgeschäft i. S. d. KWG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche eines Versicherungsnehmers gegen den Käufer einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Zwar ist die Erklärung eines Beklagten, er rüge die örtliche Unzuständigkeit des klägerseits angerufenen Gerichts, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Zweifel dahin auszulegen, dass der Beklagte stillschweigend auch die internationale Unzuständigkeit rüge ( BGH , Urt. v. 01.06.2005, VIII ZR 256/04, Rdnr. 10 f. zit. nach Juris, zu dem - wegen des Bezuges zur Schweiz vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Art. 24 Satz 1 EuGVVO; a.A. wohl OLG Frankfurt , Urt. v. 20.04.2005, 4 U 233/04, Rdnr. 13 zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Zwar ist die Erklärung eines Beklagten, er rüge die örtliche Unzuständigkeit des klägerseits angerufenen Gerichts, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Zweifel dahin auszulegen, dass der Beklagte stillschweigend auch die internationale Unzuständigkeit rüge ( BGH , Urt. v. 01.06.2005, VIII ZR 256/04, Rdnr. 10 f. zit. nach Juris, zu dem - wegen des Bezuges zur Schweiz vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Art. 24 Satz 1 EuGVVO; a.A. wohl OLG Frankfurt , Urt. v. 20.04.2005, 4 U 233/04, Rdnr. 13 zit. nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 3 U 137/15

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 4109 der

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Der Beklagte handelte gemäß § 17 Satz 1 StGB ohne Schuld, weil er einem nicht vermeidbaren Verbotsirrtum unterlag (ebenso: OLG München , Beschl. v. 15.12.2016, 18 U 4621/15 [2], Ziff. 8 der Beschlussgründe, Anlage B24; OLG Bamberg , Urt. v. 20.12.2016, 5 U 162/15, Seite 2 unten der Urteilsausfertigung, Anlage B18, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 1.12.2016, 1 U 133/15, Ziff. II. der Urteilsgründe, Anlage B19, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 8.3.2016, 3 U 137/15, Seite 7 der Urteilsausfertigung, Anlage B17, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 24.02.2015, 4 U 170/14, Ziff. 1 der Urteilsgründe, Anlage B16, unveröffentlicht; hingegen a.A.: KG, 20. Zivilsenat , Urt. v. 21.4.2016, 20 U 110/15, Ziff. II.3. der Urteilsgründe, unveröffentlicht).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2018, 166 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dem Kläger stehe gegen den Beklagten weder ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, § 14 Abs. 1 StGB noch ein solcher aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1, §§ 3, 10 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 9 Abs. 1 OWiG zu.
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