Rechtsprechung
KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 VVG, § 192 Abs 1 VVG, § 242 BGB
Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung in der privaten Krankenversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VVG § 1 ; VVG § 192 Abs. 1 ; BGB § 242
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Krankenversicherers auf das Fehlen einer schriftlichen Leistungszusage vor Beginn einer Kinderwunschbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 87 (Leitsatz und Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Kinderwunschbehandlung: Leistungszusage/Alter zu Beginn der Behandlung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.10.2016 - 23 O 406/14
- KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes …
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Was den Versicherungsfall ausmacht, wird damit zum einen durch die Bezeichnung eines die Behandlung auslösenden Zustands oder Ereignisses ausgefüllt, zum anderen dadurch festgelegt, dass es sich bei der Behandlung der versicherten Person um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handeln muss (vgl. BGH VersR 2005, 1673 f.; 2004, 588 f. und 1998, 87 f. unter Hinweis auf BGH VersR 1996, 1224).b) Des Weiteren kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Falles auf die medizinische Notwendigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 AVB/VV 2009 und damit auf die Erfolgsaussicht des durchgeführten IVF/ICSI-Behandlungszyklus an (vgl. BGH VersR 2005, 1673 m.w.N.).
- BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03
Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer …
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Was den Versicherungsfall ausmacht, wird damit zum einen durch die Bezeichnung eines die Behandlung auslösenden Zustands oder Ereignisses ausgefüllt, zum anderen dadurch festgelegt, dass es sich bei der Behandlung der versicherten Person um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handeln muss (vgl. BGH VersR 2005, 1673 f.; 2004, 588 f. und 1998, 87 f. unter Hinweis auf BGH VersR 1996, 1224). - BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Was den Versicherungsfall ausmacht, wird damit zum einen durch die Bezeichnung eines die Behandlung auslösenden Zustands oder Ereignisses ausgefüllt, zum anderen dadurch festgelegt, dass es sich bei der Behandlung der versicherten Person um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handeln muss (vgl. BGH VersR 2005, 1673 f.; 2004, 588 f. und 1998, 87 f. unter Hinweis auf BGH VersR 1996, 1224).
- BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97
Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten …
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Was den Versicherungsfall ausmacht, wird damit zum einen durch die Bezeichnung eines die Behandlung auslösenden Zustands oder Ereignisses ausgefüllt, zum anderen dadurch festgelegt, dass es sich bei der Behandlung der versicherten Person um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handeln muss (vgl. BGH VersR 2005, 1673 f.; 2004, 588 f. und 1998, 87 f. unter Hinweis auf BGH VersR 1996, 1224). - BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80
Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages - …
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
In einer weiteren Entscheidung vom 2. Dezember 1981 (VersR 1982, 285 f.) hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ablehnung einer Leistungszusage durch den Krankenversicherer gegen Treu und Glauben verstößt, wenn dadurch Versicherungsschutz für die einzig erfolgversprechende Behandlung überhaupt verweigert und so der von dem Versicherer geschuldete Versicherungsschutz in für den Versicherungsnehmer unzumutbarer Weise ausgehöhlt wird. - BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77
Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28. Juni 1978 (VersR 1978, 1036) einen derartigen Ausnahmefall in der Unfallversicherung bejaht, wenn der Versicherer trotz Ablaufs der Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen. - KG, 20.05.2011 - 6 U 187/10
Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer …
Auszug aus KG, 24.05.2017 - 6 U 168/16
In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwieweit individuelle Faktoren die Einordnung der Frau in die ihrem Lebensalter entsprechende Altersgruppe rechtfertigen, ob also ihre persönlichen Erfolgsaussichten höher oder niederer einzuschätzen sind, als die im IVF-Register für ihre Altersgruppe ermittelten Durchschnittswerte (vgl. Senat VersR 2011, 1170 f.).