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   KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16   

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https://dejure.org/2018,50400
KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16 (https://dejure.org/2018,50400)
KG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 8 U 112/16 (https://dejure.org/2018,50400)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 8 U 112/16 (https://dejure.org/2018,50400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 280 Abs 1 BGB, § 307 BGB, § 314 Abs 4 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a BGB
    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters durch Fälligkeit des gesamten Mietausfallschadens zum Zeitpunkt des Zugangs einer außerordentlichen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der sofortigen Fälligkeit sämtlicher bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geschuldeten Mieten zum Zeitpunkt des Zugangs einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses in einem Gewerberaummietvertrag

  • meinmietrecht.de

    Gewerberaummietvertrag - Fälligkeit des Mietausfallschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1 ; BGB § 2307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der sofortigen Fälligkeit sämtlicher bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geschuldeten Mieten zum Zeitpunkt des Zugangs einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses in einem Gewerberaummietvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigungsfolgeschaden: Keine Vorverlagerung der Fälligkeit im Formularvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsfolgeschaden: Keine Vorverlagerung der Fälligkeit im Formularvertrag! (IMR 2019, 280)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16
    Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse des Vermieters aber den Mieter (BGH, Urteil vom 16.2.2005 - XII ZR 162/01. juris), sofern der Vermieter zunächst seine Bemühungen um einen Nachmieter in ausreichender Weise dargelegt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.7.2008 - I-10 U 165/07, NZB mit Beschluss vom 24.3.2010, XII ZR 133/08 zurückgewiesen; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 324; OLG Rostock, Urteil vom 2.7.2009 - 3 U 146/08, juris; Schmitt-Futterer/Blank, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 542 Rn. 109).

    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass der Vermieter zunächst sanktionslos den Markt sondieren kann (vgl. BGH , NZM 2005, 340; Senat - 8 U 165/06 - ZMR 2007, 615 und - 8 U 183/08 - ZMR 2010, 112), sie aber trotzdem bereits seit Januar 2015 Angebote an potentielle Mietinteressenten versandt hat.

    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere, üblicherweise und legal erzielbare Miete verlangen (s. BGH NZM 2005, 340; Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.7.1996 - 15 U 151/95, juris Tz. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.6.1992 zu 19 U 113/91, juris Tz. 7; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O, § 542 Rn 109; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Alberts, Gewerberaummiete, § 543 Rn. 93).

    Hat der Vermieter seine Weitervermietungsbemühungen hinreichend dargetan, darf sich der Mieter weder auf ein pauschales Bestreiten beschränken (OLG Koblenz, DWW 2008, 257) noch ist er berechtigt, die Vermietungsbemühungen mit Nichtwissen zu bestreiten (BGH, Urteil vom 16.2.2005 - XII ZR 162/01, juris; OLG Düsseldorf DWW 2002, 30).

  • KG, 04.05.2009 - 8 U 183/08

    Gewerberaummietvertrag: Schadensminderungspflicht des außerordentlich fristlos

    Auszug aus KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16
    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass der Vermieter zunächst sanktionslos den Markt sondieren kann (vgl. BGH , NZM 2005, 340; Senat - 8 U 165/06 - ZMR 2007, 615 und - 8 U 183/08 - ZMR 2010, 112), sie aber trotzdem bereits seit Januar 2015 Angebote an potentielle Mietinteressenten versandt hat.

    Auch fällt es dem Vermieter nicht zur Last, wenn er mit dem Abschluss eines Mietvertrages zuwartet, bis der Mieter geräumt hat (vgl. Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60).

    Der Vermieter ist nicht gehalten, die Wohnung zum bisherigen Mietpreis anzubieten, sondern kann auch eine höhere, üblicherweise und legal erzielbare Miete verlangen (s. BGH NZM 2005, 340; Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.7.1996 - 15 U 151/95, juris Tz. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.6.1992 zu 19 U 113/91, juris Tz. 7; Schmitt-Futterer/Blank, a.a.O, § 542 Rn 109; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Alberts, Gewerberaummiete, § 543 Rn. 93).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gewerbemietverträge üblicherweise mit längerfristigen Bindungen verbunden sind, so dass es einem Vermieter nicht zuzumuten ist, wegen der Schadensminderungspflicht vorschnell zu niedrige Angebote zu akzeptieren (s. Senat, Urteil vom 4.5.2009 - 8 U 183/08, juris Tz. 60).

  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16
    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der aus einer berechtigten außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB entstehende Schaden zu ersetzen ist (vgl. RGZ 76, 367ff.; BGHZ 82, 121, 129/130; BGH MDR 1979, 1016; BGHZ 95, 39, 43f.; BGH NJW 1982, 870ff.; BGH NJW 1984, 2687ff.; BGH NJW 1991, 221ff.; BGH JR 1994, 324, 328).

    Es handelt sich hierbei um einen auf das Erfüllungsinteresse gerichteten Ersatzanspruch eigener Art (vgl. BGH NJW 1984, 2687), der seiner Natur nach nicht von der weiteren Voraussetzung einer Nachfristsetzung unter Ablehnungsandrohung abhängig ist.

    Die Ersatzpflicht des Mieters für die Kündigungsfolgeschäden wird dadurch ausgelöst, dass er durch seine Vertragsverletzung den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages nötigt und die die Haftung begründenden Ereignisse in die Zeit des bestehenden Vertrages fallen (vgl. RGZ 76, 367, 369; BGH NJW 1984, 2687).

  • OLG Brandenburg, 07.09.2021 - 3 U 105/20

    Anspruch des Vermieters auf Nebenkostenvorauszahlungen

    Die Ersatzpflicht des Mieters für die Kündigungsfolgeschäden wird dadurch ausgelöst, dass er durch seine Vertragsverletzung den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages nötigt und die die Haftung begründenden Ereignisse in die Zeit des bestehenden Vertrages fallen (KG, Urteil vom 24.05.2018 - 8 U 112/16 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.08.2021 - 3 U 105/20

    Mieter muss nach außerordentlicher Kündigung Mietausfall ersetzen!

    Die Ersatzpflicht des Mieters für die Kündigungsfolgeschäden wird dadurch ausgelöst, dass er durch seine Vertragsverletzung den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages nötigt und die die Haftung begründenden Ereignisse in die Zeit des bestehenden Vertrages fallen (KG, Urteil vom 24.05.2018 - 8 U 112/16 m.w.N.).
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