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   KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19 - 162 Ss 52/19   

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KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19 - 162 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,17208)
KG, Entscheidung vom 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19 - 162 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,17208)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2019 - 3 Ws (B) 137/19 - 162 Ss 52/19 (https://dejure.org/2019,17208)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Unter Betriebs- oder Geschäftszeit ist die normale Arbeitszeit des jeweiligen Betriebes zu verstehen, d.h. jene Zeit, in der Räumlichkeiten normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG NJW 1971, 2299).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Soweit der Betroffene im Rahmen der Verfahrensrüge eine Verletzung des Gebotes des rechtlichen Gehörs geltend machen will, ist ergänzend zu bemerken, dass dieses Gebot keinen Schutz gegen Entscheidungen gewährt, die den Sachvortrag des Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt gelassen haben (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 513/17

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Zudem bedürfen die Feststellungen des Tatrichters einer tragfähigen Beweisgrundlage (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 513/17 - juris m.w.N.).
  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, sodass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 - juris m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    An gesetzliche Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGH NJW 1993, 3081).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Lückenhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie wesentliche Feststellungen nicht erörtert (vgl. BGH StraFo 2016, 110 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 495/10

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Drohung mit dem Einsatz eines Messers;

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Auf die Sachrüge hin prüft das Revisionsgericht, ob das Gericht alle wesentlichen Tatsachen und Beweisergebnisse, die dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu entnehmen sind, erschöpfend in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 214 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    Auszug aus KG, 24.05.2019 - 3 Ws (B) 137/19
    Nach dieser Vorschrift muss der Revisionsführer die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensmangel begründen, so vollständig und genau mitteilen, dass das Revisionsgericht aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 2015, 541).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafschärfungsgrund, Zulässiges Verteidigungsverhalten

    Damit kann sie jedoch nicht gehört werden (vgl. KG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 3 Ws (B) 137/19 - juris; Senat, Urteil vom 19. Februar 2018 - [2] 161 Ss 125/17 [27/17]).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

    Damit kann sie jedoch nicht gehört werden (vgl. KG, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 3 Ws (B) 137/19 - juris; Senat, Urteil vom 19. Februar 2018 - [2] 161 Ss 125/17 [27/17]).
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