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   KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18   

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https://dejure.org/2018,37510
KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2018,37510)
KG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2018,37510)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2018,37510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, Nr A.2.2.2 AKB 2014
    Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung: Fall der Vermietung des Kfz und Überlassung des Besitzes an eine unter falschem Namen auftretende Person

  • IWW

    § 1 Abs. 1 VVG; § 88 VVG; 2014 Nr. A.2.2.2 AKB
    VVG, AKB

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 88; AKB 14 Nr. A.2.2.2
    Keine Wegnahme durch Anmietung des Fahrzeugs unter falschem Namen ohne Rückgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VVG § 1 Abs. 1 ; VVG § 88 ; AKB 2014 Nr. A.2.2.2
    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Wegnahme durch Anmietung des Fahrzeugs unter falschem Namen ohne Rückgabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei unterbliebener Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Mieter

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fragen des Kfz-Teilkaskoversicherungsschutzes im Spannungsfeld zwischen Trickdiebstahl und Betrug bzw. Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 541
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Dies gilt auch, wenn das Einverständnis durch gezielte Täuschung des Gewahrsamsinhabers erlangt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73, VersR 1975, 225, zitiert nach juris Rdz. 8; Urteile des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009 - 5 U 197/09, ZfSch 2010, 154 - 156, zitiert nach juris Rdz. 16 sowie vom 12.7.2006 - 5 U 650/09, VersR 2007, 830 - 831, zitiert nach juris Rdz. 21).

    Gewahrsam ist die tatsächliche, in der unmittelbaren Verwirklichung nicht behinderte Herrschaft über eine Sache (BGH, Urteil vom 27.11.1974 a.a.O. Rdz. 11 m.w.N.), seine Reichweite bestimmt sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens für den betreffenden Lebenskreis (BGH a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2009 - 5 U 197/09
    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Dies gilt auch, wenn das Einverständnis durch gezielte Täuschung des Gewahrsamsinhabers erlangt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73, VersR 1975, 225, zitiert nach juris Rdz. 8; Urteile des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009 - 5 U 197/09, ZfSch 2010, 154 - 156, zitiert nach juris Rdz. 16 sowie vom 12.7.2006 - 5 U 650/09, VersR 2007, 830 - 831, zitiert nach juris Rdz. 21).

    Die vorausgegangenen Vermögensgefährdung durch Ermöglichung des Diebeszugriffs ist nicht schon als Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes anzusehen (BGH a.a.O. Rdz. 9; OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2009 a.a.O. Rdz. 17).

  • BGH, 13.07.2005 - IV ZR 83/04

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen über die

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Was unter den Begriffen Diebstahl und Unterschlagung in A.2.2 AKB 2014 zu verstehen ist, ist dabei durch Auslegung zu ermitteln, wobei Versicherungsbedingungen nach ständiger Rechtsprechung so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, der nicht über versicherungsrechtliches Spezialwissen verfügt, sie bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, Urteil vom 13.7.2005 - IV ZR 83/04, VersR 2005, 1417 - 1418, zitiert nach Juris, dort Rdz. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98

    Begriff des (Trick-)Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Dies gilt auch, wenn das Einverständnis durch gezielte Täuschung des Gewahrsamsinhabers erlangt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1974 - IV ZR 117/73, VersR 1975, 225, zitiert nach juris Rdz. 8; Urteile des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009 - 5 U 197/09, ZfSch 2010, 154 - 156, zitiert nach juris Rdz. 16 sowie vom 12.7.2006 - 5 U 650/09, VersR 2007, 830 - 831, zitiert nach juris Rdz. 21).
  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05

    Kaskoversicherung bei Unterschlagung des Kfz - volle Beweispflicht des

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
  • OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07

    Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Enthalten Allgemeine Versicherungsbedingungen einen Ausdruck, den die Rechtssprache mit einem fest umrissenen Begriff verwendet, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2011 - IV ZR 117/09, VersR 2011, 918, Rdz. 34 u. a. zur "Unterschlagung" in der Transportversicherung).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 154/16

    Diebstahl (Wegnahme: Abgrenzung zum Betrug bei täuschungsbedingter

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Deshalb kommt es nach der Rspr. des BGH in Strafsachen in Fällen, in denen sich der Gewahrsamsübergang in einem mehraktigen Geschehen vollzieht, für die Abgrenzung entscheidend auf die Willensrichtung des Getäuschten in dem Zeitpunkt an, in dem er die tatsächliche Herrschaft über die Sache vollständig verliert (BGH, Urteil vom 2.8.2016 - 2 StR 154/16, NStZ 2016, 727, Rdz. 6 zitiert nach Juris; Urteil vom 12.10.2016 - 1 StR 402/16, Rdz. 10 zitiert nach Juris, jeweils zu Fällen der täuschungsbedingten Zurverfügungstellung von Mobiltelephonen).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
    Deshalb kommt es nach der Rspr. des BGH in Strafsachen in Fällen, in denen sich der Gewahrsamsübergang in einem mehraktigen Geschehen vollzieht, für die Abgrenzung entscheidend auf die Willensrichtung des Getäuschten in dem Zeitpunkt an, in dem er die tatsächliche Herrschaft über die Sache vollständig verliert (BGH, Urteil vom 2.8.2016 - 2 StR 154/16, NStZ 2016, 727, Rdz. 6 zitiert nach Juris; Urteil vom 12.10.2016 - 1 StR 402/16, Rdz. 10 zitiert nach Juris, jeweils zu Fällen der täuschungsbedingten Zurverfügungstellung von Mobiltelephonen).
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