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   KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17   

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https://dejure.org/2018,24489
KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
KG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
KG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 (https://dejure.org/2018,24489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 648 Abs 1 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 648a Abs 1 S 1 BGB vom 23.10.2008, § 649 S 2 BGB vom 23.10.2008, § 650e BGB
    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsrechte des Bauunternehmers wegen Ansprüchen auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 648 Abs. 1 a. F., §§ 883, 885
    Keine Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bei nicht begonnenem Bauwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 648
    Sicherungsrechte des Bauunternehmers wegen Ansprüchen auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungshypothek sichert keine "Kündigungsvergütung"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungshypothek

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Sicherungshypothek für Vergütung nicht erbrachter Leistungen! (IBR 2018, 627)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 314
  • NZBau 2018, 755
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 21.06.1904 - VII 62/04

    Sicherungshypothek nach § 648 B.G.B.

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Selbst wenn sie das ist, selbst wenn sich der Bauherr in Zahlungsverzug befindet, kann die Sicherungshypothek nicht verlangt werden, soweit der Unternehmer seine Leistung zurückhält (RGZ 58, 301).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    In diesem Umfang ist seine Arbeit nicht in das Bauwerk eingegangen (BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, juris Rn. 15).
  • OLG Jena, 22.04.1998 - 2 U 1747/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Kein Anspruch, wenn sich die Leistung nicht

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    In dieser Entscheidung wird weiter festgestellt, dass durchaus noch von einer Werterhöhung gesprochen werden kann, wenn sich die geistige Leistung z.B. eines Architekten im Bauwerk realisiert, dass eine Werterhöhung aber gerade nicht stattfindet, wenn es sich nur um Schadensersatzansprüche wegen Baustellenunterbrechung handelt, die weitestgehend aus für eine Wertsteigerung des Grundstückes nutzlosen Vorhaltekosten, allenfalls noch aus Sicherungsmaßnahmen bestehen, und dass deshalb im Rahmen einer teleologischen Reduktion des Tatbestandsmerkmals "Forderung aus dem Vertrage" im Sinne von § 648 BGB eine Forderung nach § 6 Nr. 6 VOB/B nicht sicherbar ist (OLG Jena, Urteil vom 22. April 1998 - 2 U 1747/97 -, juris Rn. 48 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - (NJW 2005, 291) zwar festgestellt, dass das Berufungsgericht neuen Tatsachenvortrag dann zu berücksichtigen hat, wenn dieser unstreitig ist.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04

    Einstweiliges Verfügungsverfahren des Bauunternehmers wegen einer Vormerkung auf

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass für einen Anspruch gemäß § 648 BGB auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek die Glaubhaftmachung der Darlegung der Werterhöhung des betroffenen Grundstücks erforderlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 -, juris Rn. 3) und dass sich der durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbare Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes nicht danach richtet, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen vereinbart und fällig geworden sind, sondern danach, in welcher Höhe der Wert des Grundstücks durch die Bauleistungen erhöht wurde (a. a. O., juris Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 299/96

    Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshyptohek bei Arbeiten des Unternehmes an

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Dem lässt sich zwar nicht die Aussage entnehmen, der Anspruch aus § 648 Abs. 1 BGB sei streng an dem vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert des jeweiligen Baugrundstücks orientiert und hierauf beschränkt (BGH, Urteil vom 30. März 2000 - VII ZR 299/96 -, Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 02.03.2005 - 6 W 124/05

    Architektenvertrag: Voraussetzungen für die Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    So hat auch das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, dass der Mehrwert, der durch seine Arbeit dem Grundbesitz des Bestellers zuteilgeworden ist, dem Unternehmer vorzugsweise für seine Vergütung haften soll und dass deshalb die Sicherbarkeit des Vergütungsanspruches im Einzelfall davon abhängt, dass mit den Bauarbeiten begonnen worden ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 02. März 2005 - 6 W 124/05 -, juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Soweit ersichtlich, hat lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der Verfügungsklägerin zitierten Beschluss vom 14. August 2003, der auch von Teilen der Kommentarliteratur angeführt wird, und in einer weiteren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, juris Rn. 51) die Ansicht vertreten, dass nach einer Kündigung des Werkvertrags das Werk nicht als "unvollendet" im Sinne des Satzes 2 anzusehen sei, weil infolge der Kündigung des Bauherrn gemäß § 649 Satz 1 BGB sich die Leistungspflicht der Verfügungsklägerin auf das beschränke, was sie als "Werk" bis zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellt hatte, und dass die Kündigung diesen Zustand zum "vollendeten" Werk macht, für das der Auftragnehmer die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung verdient habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2003 - 5 W 17/03 -, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - 5 W 17/03

    Voraussetzungen der Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Soweit ersichtlich, hat lediglich das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der Verfügungsklägerin zitierten Beschluss vom 14. August 2003, der auch von Teilen der Kommentarliteratur angeführt wird, und in einer weiteren Entscheidung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, juris Rn. 51) die Ansicht vertreten, dass nach einer Kündigung des Werkvertrags das Werk nicht als "unvollendet" im Sinne des Satzes 2 anzusehen sei, weil infolge der Kündigung des Bauherrn gemäß § 649 Satz 1 BGB sich die Leistungspflicht der Verfügungsklägerin auf das beschränke, was sie als "Werk" bis zum Zeitpunkt der Kündigung hergestellt hatte, und dass die Kündigung diesen Zustand zum "vollendeten" Werk macht, für das der Auftragnehmer die nach § 649 BGB zu berechnende Vergütung verdient habe (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. August 2003 - 5 W 17/03 -, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Auszug aus KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17
    Solange aber noch nicht mit der Errichtung des Bauwerks begonnen ist, fehlt es an einer vom Architekten mitveranlassten Wertsteigerung des Grundstücks (OLG Hamm, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 12 U 107/99 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Architektenvertrages (hier durch berechtigte Kündigung seitens des AN) ist der Sicherungsanspruch jedoch der Höhe nach gemäß §§ 650q, 650e Abs. 1 Satz 2 BGB auf den Honoraranspruch für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen begrenzt; ein Anspruch auf Sicherung des "großen Kündigungsschadens" insgesamt, mithin auch des Honoraranspruchs wegen der nicht erbrachten Leistungen besteht nicht (vgl. Kammergericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17, NJW 2019, 314, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2006 - 22 U 83/06, BauR 2007, 1784, zitiert nach juris, dort Rdz. 51).(Rn.32).

    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).

    Dieses Ergebnis, dass der Unternehmer nach Kündigung des Werkvertrages vor vollständiger Leistungserbringung eine Sicherung gemäß § 650e S. 2 BGB nur im Umfang der bereits erbrachten Leistungen verlangen kann, korrespondiert auch mit der Feststellung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 30.03.2000 (zu VII ZR 299/96, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16) und vom 10.03.1977 zu VII ZR 77/76, zitiert nach juris, dort Rdz. 15/16), wonach der Gesetzgeber in § 648 Abs. 1 S. 2 BGB "den Sicherungsanspruch der Höhe nach auf die erbrachte Gegenleistung eingeschränkt und damit dem Mehrwertprinzip Rechnung getragen hat (so auch KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14).

  • OLG Celle, 06.02.2020 - 14 U 160/19

    Eintragung einer Vormerkung zur Einräumung einer Sicherungshypothek für eine

    Die Vorschrift des § 650 e BGB gleicht im Wesentlichen § 648 BGB a.F. Die zu § 648 BGB a.F. entwickelte Rechtsprechung ist daher auch weiterhin maßgeblich (vgl. Hildebrandt, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 650 e, Rn. 27 und Rn. 44 m.w.N.; Schmitz, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 3. Aufl. 2018, § 650e, Rn. 6; Busche, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 650 e, Rn. 1, 2; Sprau, in: Palandt, BGB, 78 Aufl. 2019, § 650 e, Rn. 1; KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2006 - I-22 U 83/06 -, Rn. 50, beide zitiert nach juris).

    Ob der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30. März 2000 (VII ZR 299/96, juris) so zu verstehen ist, dass er auf die in früheren Entscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1977 - VII ZR 77/76 -, Rn. 18 ff.; BGH, Urteil vom 03. Mai 1984 - VII ZR 80/82 -, Rn. 28, beide zitiert nach juris) verlangte Wertsteigerung des Grundstücks verzichten möchte (so Schwenker/Rodemann, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 650 e BGB, Rn. 3; a.A. KG Berlin, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 -, Rn. 12, juris), kann offen bleiben.

  • KG, 02.06.2023 - 7 U 127/21

    Missbrauchsverbot bei einer Rüge des Missbrauchs einer Vollmacht

    Auf die Fälligkeit der Werklohnforderung des Unternehmers kommt es indes nicht an (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 12), daher können sich die Beklagten nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die von der Klägerin gelegte Schlussrechnung nicht prüffähig sei.

    Durch die Kündigung - unabhängig davon, ob es sich um eine solche aus wichtigem Grund oder um eine freie Kündigung handelt - wird das unvollendete Werk nicht zu einem vollendeten (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 14), so dass der Unternehmer die Einräumung der Sicherungshypothek nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen kann.

    Demgemäß muss der Unternehmer für einen Anspruch gemäß § 648 BGB a.F. auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung darlegen und beweisen (Senat, Urteil vom 24. Juli 2018 - 7 U 134/17 - juris Rn. 12 ff.; KG, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 27 W 1054/20 - juris Rn. 32).

  • LG Flensburg, 05.10.2018 - 2 O 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Architekten auf Grundbucheintragung

    Es ist nicht ersichtlich, warum ein Erfordernis, das für den Architekten und sonstigen Unternehmer gleichermaßen gilt, nach Kündigung entfallen sollte (so auch KG, Urteil vom 24.7.2018, Az. 7 U 134/17, BeckRS 2018, 18851, Rz. 14; LG Leipzig, a. a. O., S. 7).
  • KG, 14.02.2023 - 21 W 28/22

    Anspruch eines Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek für seinen

    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).
  • KG, 14.02.2023 - 21 U 28/22
    Auf der Grundlage der hierzu entwickelten Rechtsprechung bestand dieser Anspruch jedoch nur, wenn und soweit sich die Werkleistung, für die Sicherung über eine Bauhandwerkersicherungshypothek begehrt wurde, bereits werterhöhend auf das Haftungsgrundstück ausgewirkt hatte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2006 zu 22 U 83/06, zitiert nach juris, dort Rdz. 50; KG, Urteil vom 24.07.2018 zu 7 U 134/17, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; vgl. auch Nachweise bei Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 21. Auflage Anhand 1 Rdnr. 17).
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