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   KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95   

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https://dejure.org/1995,6023
KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95 (https://dejure.org/1995,6023)
KG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 8 U 1454/95 (https://dejure.org/1995,6023)
KG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 8 U 1454/95 (https://dejure.org/1995,6023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Weitervermietung; gemeinnütziger Verein; Endmieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 549a; GG Art. 3
    Herausgabeverlangen eines Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 34 O 660/94
  • KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.08.1993 - 1 BvR 596/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Zulässigkeit gewerblicher

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Wer eine Wohnung vom Zwischenmieter mietet, um sie selbst als Wohnung zu nutzen, bedarf des Schutzes ebenso wie der Mieter, der unmittelbar vom Eigentümer mietet (BVerG in NJW 1993, 2601, 2602).

    - die Untervermietung als Wohnraum im Hauptmietverhältnis vorgesehen, also Vertragszweck ist (hierzu auch Bundesverfassungsgericht GE 1993, 1029, 1031 = NJW 1993, 2601),.

    Wenn es zuträfe, wäre nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6.8.1993 (NJW 1993, 2601 = GE 1993, 1029) vielmehr die Berufung des Klägers darauf nicht geeignet, eine Differenzierung zu Lasten der Beklagten zu 2) zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 01.03.1991 - 1 BvR 1100/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Das Bundesverfassungsgericht führt vielmehr aus (NJW 1991, 2273): "Gewichtige Interessen des Eigentümers, die es rechtfertigen könnten, den sozialen Mieterschutz in derartigen Fällen zu verkürzen, sind ... nicht erkennbar".

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung insoweit ausdrücklich den Fachgerichten überlassen (NJW 1991, 2273).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Mietrechts berufen, weil sie nicht schlechter gestellt sein darf (Artikel 3 GG) als eine andere Wohnraummieterin auch (grundlegend BVerfG NJW 1991, 2272).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 11. Juni 1991 (NJW 1991, 2272) die Gleichbehandlung des Untermieters aus Art. 3 GG hergeleitet und damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes korrigiert, wonach es nur über § 242 BGB aus subjektiven Gründen (Kenntnis des Mieters) möglich sein sollte, dem Hauptvermieter die Durchsetzung seines Herausgabeanspruchs gegenüber dem Untermieter zu versagen.

  • AG Frankfurt/Main, 28.01.1994 - 33 C 4059/93
    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Eine ausdehnende Anwendung vertreten demgegenüber Blank (WuM 1993, 574), Beuermann, (GE 1993, 1075 und in Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 2.Aufl., Rdnr. 17 b ff zu § 1 MHG) und wohl auch Börstinghaus (Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts 1995, Rdnr.385) unter Hinweis auf die "sorgfältig begründete Entscheidung" des AG Frankfurt/Main (WuM 1994, 276 mit zustimmender Anmerkung von Eisenhardt).

    Einer verfassungsgemäßen Interpretation des § 549 a BGB (so AG Frankfurt WuM 1994, 276) bedarf es daher nicht.

  • OLG Frankfurt, 14.07.1986 - 20 REMiet 1/86

    Verein; Anmietung eines Wohnhauses; Weitervermietung an Mitglieder;

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach das Anmieten von Wohnraum durch einen Verein zum Zwecke der Weitervermietung kein Wohnraummietverhältnis darstellt und damit keinen Kündigungsschutz genießt (vgl. auch OLG Stuttgart in ZMR 1985, 14; OLG Frankfurt/M. in NJW-RR 1986, 1211; OLG Braunschweig in ZMR 1985, 14).
  • OLG Hamburg, 16.04.1993 - 4 U 243/92

    Ansprüche eines Untermieters gegenüber dem Hauptvermieter

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Das OLG Hamburg (NJW 1993, 2322) hatte in seinem Rechtsentscheid darauf abgestellt, daß Zweck sowohl des Hauptmietvertrages wie der Untermietverträge die Förderung selbstbestimmten Wohnens auf gewaltfreier Basis war und der Hauptmietvertrag wegen Nichterreichens des gemeinsamen Zwecks aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden konnte.
  • LG München I, 21.02.1990 - 31 S 6931/89
    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Ob mit der Beendigung des Hauptmietvertrages ein mietähnliches Nutzungsverhältnis oder ein Mietvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2. begründet wurde, kann für die hier zu entscheidende Räumungsklage unentschieden bleiben (zur Rechtslage vor Einführung des § 549 a BGB vgl. BGHZ 84, 90; LG München in NJW-RR 1990, 656; Matthies in NJW 1988, 1631; Hagmann in NJW 1989, 822).
  • BGH, 01.04.1987 - VIII ZR 15/86

    Haftung des Komplementärs im Rahmen eines Mietverhältnisses der KG

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Zwar ist die Herausgabe nach Ende des Mietverhältnisses auch dann geschuldet, wenn der Mieter nicht unmittelbarer Besitzer ist (auch mittelbarer Besitz ist nicht erforderlich: BGH NJW 1987, 2367).
  • OLG Stuttgart, 25.10.1984 - 8 REMiet 2/84

    Mieter als gemeinnütziger Verein; Wirtschaftliche Interessen; Anmietung;

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Der Senat sieht auch keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach das Anmieten von Wohnraum durch einen Verein zum Zwecke der Weitervermietung kein Wohnraummietverhältnis darstellt und damit keinen Kündigungsschutz genießt (vgl. auch OLG Stuttgart in ZMR 1985, 14; OLG Frankfurt/M. in NJW-RR 1986, 1211; OLG Braunschweig in ZMR 1985, 14).
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ARZ 16/81

    Einwand des Rechtsmißbrauch durch auf Räumung in Anspruch genommenen Untermieter

    Auszug aus KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95
    Ob mit der Beendigung des Hauptmietvertrages ein mietähnliches Nutzungsverhältnis oder ein Mietvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2. begründet wurde, kann für die hier zu entscheidende Räumungsklage unentschieden bleiben (zur Rechtslage vor Einführung des § 549 a BGB vgl. BGHZ 84, 90; LG München in NJW-RR 1990, 656; Matthies in NJW 1988, 1631; Hagmann in NJW 1989, 822).
  • BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93

    Endmieter - Hauptmieter - Sozialer Kündigungsschutz - Zwischenmieter - Klassische

  • LG Berlin, 09.07.1992 - 62 S 109/92
  • LG Kiel, 24.08.1992 - 1 S 256/91
  • AG Hamburg, 10.03.1992 - 43b C 1968/91

    Gewerbliches Mietobjekt; Geschäftsraummietverhältnis; Zweck des Mietvertrages;

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