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KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB
Auslandsreisekrankenversicherung: Risikoausschluss der "absehbaren Behandlungsbedürftigkeit" - versicherungsrechtsiegen.de
Auslandsreisekrankenversicherung - absehbare Behandlungsbedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.12.2011 - 7 O 181/11
- KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
- KG, 09.10.2012 - 6 U 18/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 30.10.2009 - 20 U 62/09
Begriff der akuten, unerwarteten Erkrankung in der Reisekrankenversicherung
Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (…Rz. 7 zitiert nach Juris). - BGH, 21.09.2011 - IV ZR 227/09
Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer …
Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (…Rz. 7 zitiert nach Juris). - BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93
Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der …
Auszug aus KG, 24.08.2012 - 6 U 18/12
c) Einer - erneuten - höchstrichterlichen Entscheidung hierzu bedarf es nicht, nachdem der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 2.3.1994 - IV ZR 109/93 - (VersR 1994, 339) grundsätzliche Ausführungen dazu gemacht, dass eine Einschränkung des Reiskrankenversicherungsschutzes auf eine subjektiv für den Versicherungsnehmer vorhersehbare Heilbehandlung zulässig gewesen wäre, und in dem Beschluss über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 30.10.2009 - 20 U 62/09 (VersR 2010, 379) vom 21.9.2011 - IV ZR 227/09 - (ZfS 2010, 33) ausgeführt hat, bei dem Vergleich der Leistungsbeschreibung in § 1 Nr. 1 AVB mit dem Risikoausschluss in § 1 Nr. 2 a S. 1 AVB erkenne der durchschnittliche Versicherungsnehmer, "dass akute, mithin im versicherten Zeitraum neu und plötzlich auftretende Erkrankungen Versicherungsschutz genießen, während die Behandlung bereits bestehender und bekannter Vorerkrankungen einschließlich möglicher Behandlungsfolgen vom Versicherungsschutz ausgenommen ist" (…Rz. 7 zitiert nach Juris).