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   KG, 24.09.2013 - (4) 121 Ss 136/13 (170/13)   

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https://dejure.org/2013,31964
KG, 24.09.2013 - (4) 121 Ss 136/13 (170/13) (https://dejure.org/2013,31964)
KG, Entscheidung vom 24.09.2013 - (4) 121 Ss 136/13 (170/13) (https://dejure.org/2013,31964)
KG, Entscheidung vom 24. September 2013 - (4) 121 Ss 136/13 (170/13) (https://dejure.org/2013,31964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verfahrensverzögerung, Vollstreckungslösung, Verfahrensrüge, Anforderungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 263 Abs 1 StGB, § 60 Abs 1 SGB 1
    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in der Revision; Täuschungshandlung beim Sozialleistungsbetrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrügerische Täuschungshandlung im Zusammenhang mit der Beantragung von Sozialleistungen; Anforderungen an eine die Abwesenheit des Angeklagten rügende Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rüge der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zweimal Beschleunigung - das geht nicht so schnell

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Täuschungshandlung i.S.e.Betruges bei Antrag auf Sozialleistung hängt von Zweck der Mitteilungspflichten im SGB I ab

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08

    Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sofern das tatsächliche Vorbringen zutrifft (vgl. BGH NJW 1995, 2047; Senat, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - [4] 121 Ss 105/13 [121/13] - und 5. April 2013 - [4] 161 Ss 78/13 [71/13] - m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 344 Rn. 21).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    a) Dass der Angeklagte lediglich die "Verletzung materiellen Rechts" rügt, ist dabei allerdings unschädlich, denn entscheidend ist die wirkliche rechtliche Bedeutung der Rüge, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; Meyer-Goßner aaO, § 344 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Maß der Kompensation; Auswirkung der

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Zudem fehlt es an einer konkreten Darlegung der aus etwaigen Verzögerungen erwachsenen individuellen Belastungen beim Angeklagten (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 287).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2008 - 4 StR 245/08

    Darstellungsanforderungen bei der Rüge der Abwesenheit des Angeklagten in der

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Sind von der Abwesenheit - wie hier - nur Teile der Hauptverhandlung betroffen, so müssen die Verfahrensvorgänge benannt werden, die im Zeitraum der Abwesenheit des Angeklagten geschehen sind, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob es sich dabei um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung gehandelt hat, was allein die Aufhebung des angefochtenen Urteils rechtfertigen kann (vgl. BGH NStZ 2008, 644; BGHSt 26, 85, 91; BGH GA 1963, 19; NStZ 1983, 36; Deiters in: SK-StPO 4. Aufl., § 230 Rn. 39; Meyer-Goßner aaO, § 230 Rn. 26; Becker in LR-StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 47).
  • KG, 05.04.2013 - 161 Ss 78/13

    Ladung durch öffentliche Zustellung; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Auszug aus KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, sofern das tatsächliche Vorbringen zutrifft (vgl. BGH NJW 1995, 2047; Senat, Beschlüsse vom 24. Mai 2013 - [4] 121 Ss 105/13 [121/13] - und 5. April 2013 - [4] 161 Ss 78/13 [71/13] - m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 344 Rn. 21).
  • OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09

    Betrug durch Unterlassung der Mitteilung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

  • BVerfG, 24.01.2009 - 2 BvR 1182/08
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