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   KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41975
KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18 (https://dejure.org/2018,41975)
KG, Entscheidung vom 24.09.2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18 (https://dejure.org/2018,41975)
KG, Entscheidung vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18 (https://dejure.org/2018,41975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nebenkläger, Beiordnung Beistand, Rechtsmittel Angeklagter

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 396 Abs 1 S 1 StPO, § 396 Abs 2 StPO, § 397a Abs 1 StPO, § 472 Abs 1 S 1 StPO
    Benachteiligung des Angeklagten durch weitere Beistandsbestellung für den Nebenkläger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 397a Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines weiteren Nebenklägerbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterer Nebenklägerbeistand - Kein Rechtsmittel des Angeklagten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines

    Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07

    Nebenklage; Beistand; Beschwer

    Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels eine Beschwer ist (vgl. BGHSt 16, 374; 28, 327; Jesse in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., vor § 296 Rn. 54 f.).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels eine Beschwer ist (vgl. BGHSt 16, 374; 28, 327; Jesse in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., vor § 296 Rn. 54 f.).
  • KG, 01.11.2019 - 2 Ws 165/19

    Beschwerde gegen die einen Mitangeklagten betreffende

    Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Zulässigkeitsvoraussetzung eines jeden Rechtsmittels eine Beschwer ist (vgl. BGHSt 16, 374; 18, 327; Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 - mwN).

    Dies gilt nicht nur für die Heranziehung von Nebenklägervertretern (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16 - Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 -), sondern ebenso für die Bestellung von Pflichtverteidigern für Mitangeklagte.

  • OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20

    Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, die von einem Großteil der Kommentarliteratur befürwortet wird, ist ein Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklagebeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18, juris - und vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06, NJW 2006, 2057; KK-Senge StPO 8. Aufl. § 397a Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 397a Rn. 19; HK-StPO/Weißer 6. Aufl. § 397a Rn. 44; SSW-StPO/Schöch 3. Aufl. § 397a Rn. 15; Radtke/Hohmann-Merz StPO § 397a Rn. 15; BeckOK StPO/Weiner § 397a Rn. 35).
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