Rechtsprechung
KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Nebenkläger, Beiordnung Beistand, Rechtsmittel Angeklagter
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 396 Abs 1 S 1 StPO, § 396 Abs 2 StPO, § 397a Abs 1 StPO, § 472 Abs 1 S 1 StPO
Benachteiligung des Angeklagten durch weitere Beistandsbestellung für den Nebenkläger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 397a Abs. 1
Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Bestellung eines weiteren Nebenklägerbeistandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Weiterer Nebenklägerbeistand - Kein Rechtsmittel des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.05.2018 - 234 Js 485/17
- LG Berlin, 16.05.2018 - 521 Ks 11/18
- KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18 - 121 AR 220/18
- LG Berlin, 07.12.2018 - 521 Ks 11/18
- BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06
Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines …
Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris). - OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07
Nebenklage; Beistand; Beschwer
Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris). - BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels eine Beschwer ist (vgl. BGHSt 16, 374; 28, 327;… Jesse in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., vor § 296 Rn. 54 f.).
- KG, 01.11.2019 - 2 Ws 165/19
Beschwerde gegen die einen Mitangeklagten betreffende …
Es ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass Zulässigkeitsvoraussetzung eines jeden Rechtsmittels eine Beschwer ist (vgl. BGHSt 16, 374; 18, 327; Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 - mwN).Dies gilt nicht nur für die Heranziehung von Nebenklägervertretern (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16 - Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 -), sondern ebenso für die Bestellung von Pflichtverteidigern für Mitangeklagte.
- OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20
Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger …
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, die von einem Großteil der Kommentarliteratur befürwortet wird, ist ein Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklagebeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18, juris - und vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06, NJW 2006, 2057;… KK-Senge StPO 8. Aufl. § 397a Rn. 13;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 397a Rn. 19;… HK-StPO/Weißer 6. Aufl. § 397a Rn. 44;… SSW-StPO/Schöch 3. Aufl. § 397a Rn. 15;… Radtke/Hohmann-Merz StPO § 397a Rn. 15;… BeckOK StPO/Weiner § 397a Rn. 35).