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   KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06   

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https://dejure.org/2006,2149
KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
KG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Verjährung der Hauptschuld bei Rüge des Mangels in unverjährter Zeit und Inanspruchnahme der Bürgschaft in verjährter Zeit; Verjährungsfrist bei einer Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft; Beginn der Verjährungsfrist bei der Umwandlung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bürge - Einrede der Verjährung der Hauptschuld

  • Judicialis

    EGBGB § 5; ; EGBGB § ... 6; ; EGBGB § 6 Abs. 1 S. 2; ; EGBGB § 6 Abs. 2; ; BGB § 765; ; BGB § 634; ; BGB § 635; ; BGB § 639; ; BGB § 478; ; BGB § 639 Abs. 2; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB n.F. § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB n.F. § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB n.F. § 215; ; BGB n.F. § 195; ; ZPO § 411a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bürgschaftsverjährung bei Mängelrügung in Verjährungsfrist und Inansruchnahme der Bürgschaft in verjährter Zeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft - Bei Mängelrüge in unverjährter Zeit keine Berufung auf Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus Bürgschaften

  • loh.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel rechtzeitig gerügt: Bürge kann sich auch nach neuem Recht nicht auf Verjährung berufen! (IBR 2007, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 485
  • BauR 2007, 1058
  • BauR 2007, 157 (Ls.)
  • BauR 2007, 547
  • ZfBR 2007, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Maßgeblich ist dabei, ob die Hauptschuldnerin aus der Sicht der Klägerin nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein gehandelt hat, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1988, 254; NJW 1999, 2961).
  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Soweit die Beklagte meint, diese Rechtsprechung habe der BGH in seinem Urteil vom 28. Januar 1998 (NJW 1998, 981) inzwischen aufgegeben, kann der Senat dem nicht folgen.
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 307, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1252).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    c) Schließlich kommt es auf die Verjährung der Hauptforderung nicht an, wenn man sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Standpunkt stellt, dass Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft auch dann noch durchgesetzt werden können, wenn die Hauptforderung bereits verjährt ist, die Mängel aber innerhalb der Verjährungsfrist gerügt worden sind (BGHZ 121, 168).
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Maßgeblich ist dabei, ob die Hauptschuldnerin aus der Sicht der Klägerin nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein gehandelt hat, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1988, 254; NJW 1999, 2961).
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Solange der Besteller das Recht auf die Mängelbeseitigung und Ersatzvornahme bzw. Selbstvornahme hat, muss er zur Begründung einer Geldforderung sein Wahlrecht für die Durchführung der Ersatzvornahme ausüben (vgl. BGH NJW 1999, 3710).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13

    17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?

    Ist eine solche erfolgt, so ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hieraus einerseits, dass der Auftraggeber trotz Verjährungseintritts nicht nur zur Zurückhaltung der Sicherheit, sondern auch zu ihrer Verwertung im Sicherungsfall berechtigt ist (vgl. BGHZ 121, 168), und andererseits, dass sich der Bürge, der den Auftraggeber auch wegen solcher Ansprüche sichert, nicht auf die an sich nach § 768 BGB zulässige Einrede berufen kann, der Gewährleistungsanspruch sei verjährt (vgl. BGHZ 121, 173; KG BauR 2007, 547; OLG München OLGR 2008, 436; OLG Frankfurt IBR 2008, 447; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl, 10. Teil Rn. 158; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).
  • LG Wiesbaden, 05.02.2010 - 10 O 67/09

    Zur Verjährung eines Anspruchs aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Erforderlich ist vielmehr, dass anstelle oder neben dem Mangelbeseitigungsanspruch ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (vgl. KG Berlin BauR 2007, 547 ff.).

    Nach einer Auffassung ist es für die Fälligkeit eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches erforderlich, dass der Gläubiger sein Wahlrecht ausübt und den Zahlungsanspruch beziffert geltend macht (OLG Köln ZiP 2006, 750 ff.; KG Berlin BauR 2007, 547 ff.).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2011 - 8 U 47/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Entstehen des gesicherten Anspruchs bei Fristsetzung

    Diese Grundsätze gelten sowohl für den - hier vorliegenden - VOB/B Vertrag als auch für den BGB-Vertrag nach neuem Recht (Thode, WuB I E 4.-3.06; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.12.2009 - 13 U 106/09 - zit. nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07 - zit. nach juris; KG Berlin, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6/06 - BauR 2007, 1058; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05 - WM 2006, 1248; a.A. - allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass der Bauunternehmer eine Nachbesserung endgültig verweigert - OLG Schleswig, Urteil vom 11.6.2009 - 5 U 148/08 - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06

    VOB-Vertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer

    Dies ist bei einem - im hier zur Entscheidung stehenden Fall vorliegenden - VOB-Vertrag dann der Fall, wenn der Auftragnehmer einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist (§ 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) oder er eine entsprechende Nacherfüllung verweigert hat (KG Berlin BauR 2007, 1058 ff., 1060; OLG Köln ZIP 2006, 750 ff., 751; Palandt-Sprau, a.a.O., § 765 Rdn. 25; Werner/Pastor a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2009 - 13 U 106/09

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Diese Frage ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche das Landgericht zutreffend, aber ohne Ausführungen zum Vorschussanspruch zitiert hat, dahin zu beantworten, dass ein Vorschussanspruch nicht schon dann entsteht, wenn der Unternehmer mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist, sondern erst dann, wenn der Besteller sich entschließt, die Mängel selbst zu beseitigen und er einen entsprechenden Vorschussanspruch geltend macht (KG, Urteil vom 24.10.2006, BauR 2007, 547 ; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005, BauR 2006, 719 ; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007, IBR 2008, 94).
  • OLG Koblenz, 12.07.2012 - 8 U 1480/11

    Bürgschaft: Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgen

    Der Gläubiger muss ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit beider Ansprüche sowohl im Verhältnis zum Hauptschuldner als auch zum Bürgen darauf achten, dass verjährungshemmende oder verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen werden (jurisPR-PrivBauR 2/2007 Anm. 5 Motzke Ziff. C. Abs. 3 zu KG, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 7 U 6/06).
  • OLG München, 06.11.2007 - 9 U 2387/07

    Bürgenhaftung bei Mangelrüge in nicht verjährter Zeit?

    Das in den Senatshinweisen bereits genannte Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 24.10.2006 (BauR 2007, 547 und 1058) liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung.
  • LG Konstanz, 30.04.2009 - 2 O 27/09

    Gewährleistungsbürgschaft: Beginn der Verjährung

    Eine Geldschuld besteht nach dem vorliegend anzuwendenden alten Schuldrecht nur dann, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder nach einer endgültigen Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer (§§ 634, 635 BGB a.F.) in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt hat (vgl. KG, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6106, BauR 2007, 547 und 1058; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07, IBR 2008, 5.94; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05, IBR 2006, 5.93).
  • LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07

    Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

    Der Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft setzt hierbei voraus, dass gegen den Unternehmer ein auf Zahlung von Geld gerichteter Anspruch entstanden ist (vgl. u. a. Kammergericht, BauR 2007, 547).
  • LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08

    Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

    Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (KG v. 24. Oktober 2006, 7 U 6/06, BauR 2007, 157; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 1252).
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