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   KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18 - 162 Ss 121/18   

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https://dejure.org/2018,39880
KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18 - 162 Ss 121/18 (https://dejure.org/2018,39880)
KG, Entscheidung vom 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18 - 162 Ss 121/18 (https://dejure.org/2018,39880)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 3 Ws (B) 264/18 - 162 Ss 121/18 (https://dejure.org/2018,39880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Empfangsberechtligung, mehrfache Zustellung, Fristbeginn

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 Abs 2 StPO, § 145a Abs 1 StPO, § 46 Abs 1 OWiG
    Fristberechnung im Bußgeldverfahren: Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte; fehlende Vollmacht des Verteidigers bei den Akten

  • IWW

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO §§ 37 Abs. 2; 145a Abs. 1
    OWiG, StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde bei Zustellung des Urteils an den Betroffenen und die Verteidigerin, deren Vollmacht sich nicht bei den Akten befand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist für die Begründung der Rechtsbeschwerde bei Zustellung des Urteils an den Betroffenen und die Verteidigerin, deren Vollmacht sich nicht bei den Akten befand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18
    Dies ist hier nicht der Fall, denn die Verteidigerin war nicht in diesem Sinn empfangsberechtigt, weil sich ihre Vollmacht nicht bei den Akten befand (§ 145a Abs. 1 StPO) (vgl. BGHSt 41, 303; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237).

    § 145a StPO dient vielmehr der Vereinfachung des Zustellungswesens (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO; BGHSt 41, 303: "Rechtssicherheit und -klarheit"), weshalb beispielsweise von der Vollmacht des Wahlverteidigers Zustellungen auch dann nicht ausgenommen werden können, wenn dies für den Betroffenen günstig wäre (zur "Verjährungsfalle" vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 244; OLG Jena NJW 2001 3204; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO mwN).

  • OLG Düsseldorf, 25.07.1986 - 2 Ss OWi 3/86
    Auszug aus KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18
    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf (nicht tragend in VRS 73, 389) folgt der Senat nicht.
  • OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01

    Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18
    § 145a StPO dient vielmehr der Vereinfachung des Zustellungswesens (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO; BGHSt 41, 303: "Rechtssicherheit und -klarheit"), weshalb beispielsweise von der Vollmacht des Wahlverteidigers Zustellungen auch dann nicht ausgenommen werden können, wenn dies für den Betroffenen günstig wäre (zur "Verjährungsfalle" vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 244; OLG Jena NJW 2001 3204; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO mwN).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1996 - 3 Ss 11/96
    Auszug aus KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18
    Dies ist hier nicht der Fall, denn die Verteidigerin war nicht in diesem Sinn empfangsberechtigt, weil sich ihre Vollmacht nicht bei den Akten befand (§ 145a Abs. 1 StPO) (vgl. BGHSt 41, 303; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Auszug aus KG, 24.10.2018 - 3 Ws (B) 264/18
    § 145a StPO dient vielmehr der Vereinfachung des Zustellungswesens (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt aaO; BGHSt 41, 303: "Rechtssicherheit und -klarheit"), weshalb beispielsweise von der Vollmacht des Wahlverteidigers Zustellungen auch dann nicht ausgenommen werden können, wenn dies für den Betroffenen günstig wäre (zur "Verjährungsfalle" vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 244; OLG Jena NJW 2001 3204; Meyer-Goßner/ Schmitt aaO mwN).
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