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   KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15   

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KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15 (https://dejure.org/2019,37870)
KG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 U 125/15 (https://dejure.org/2019,37870)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 U 125/15 (https://dejure.org/2019,37870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 50 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 307
    System der Grundschuldsicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 Nr. 1 ZVG auf im geringsten Gebot berücksichtigte, nicht mehr valutierte Grundschulden (IVR 2020, 24)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2020, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Jena, 15.05.2018 - 5 W 45/18

    Rückabtretung Grundschuld trotz erteilter Löschungsbewilligung

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Der in der Grundschuld verkörperte Wert gebührt, solange und soweit der Sicherungszweck nicht entfallen ist, weiterhin dem Grundschuldgläubiger (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Das ist aber nicht schon der Fall, wenn eine Grundschuld nicht valutiert ist; denn das Grundpfandrecht besteht unter diesen Umständen als Grundstückslast weiter (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Aufgrund der Sicherungsabreden sind die Banken verpflichtet, den vertraglichen Sicherungsgebern nach Erlöschen des Sicherungszwecks die Sicherungen zurückzugeben und zwar in einer Weise, die es den Sicherungsgebern ermöglicht, den Wert der Sicherungen zu realisieren (OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Durch Erteilung von Löschungsbewilligungen wird die Erfüllung der entsprechenden Verbindlichkeit der Kreditinstitute lediglich eingeleitet; stellt sich heraus, dass die Löschung der Grundschuld im Einzelfall - so wie hier - kein geeignetes Mittel ist, den Sicherungsgebern den Wert der Sicherungen zurückzuerstatten, dann besteht die Verpflichtung der Kreditinstitute, dies in anderer geeigneter Weise (konkret: durch Rückabtretung) zu bewerkstelligen, fort (OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Die bloße Entgegennahme von Löschungsbewilligungen durch die Beteiligten stellt auch keine stillschweigende Abrede dar, den Wert der Grundschulden (nur) durch Löschung und nicht in anderer Weise zu realisieren (OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Nach dem Eigentumswechsel an dem Grundstück war der Anspruch der ursprünglichen Eigentümerin, nämlich der Alt-GbR, aus der Sicherungsabrede nur noch durch Übertragung der Grundschulden an die Sicherungsgeberin zu erfüllen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87), da jede andere Form der Rückgewähr allein der Ersteher-GbR als Alleineigentümerin des Grundstücks zugutekäme (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Die ausdrückliche Erklärung, es werde Anschlussberufung eingelegt, war insoweit nicht erforderlich (BGH, Urteil vom zweiten 20. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608, 1609).

    Diese Belehrung ist auch im Rahmen des § 521 Abs. 2 ZPO zwingend erforderlich (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608, 1609).

    Insoweit ist in der Rechtsbrechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 277 Abs. 2 ZPO eine Anwendung der Präklusionsvorschriften nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608, 1009).

    Entsprechendes gilt für die Frage der Rechtzeitigkeit der Anschlussberufung, wenn die erforderliche Belehrung nach §§ 521 Abs. 2 S. 2, 277 Abs. 2 ZPO unterblieben ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608, 1609).

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits den Verfahrensweg für den Fall aufgezeigt, in dem ein Grundstück mit einer nicht valutierten Grundschuld im Wege der Teilungsversteigerung versteigert wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87 und 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass eine analoge Anwendung des § 50 ZVG auch dem System der Grundschuldsicherung widersprechen würde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08).

    Dieses System stellt nämlich sicher, dass es dem Grundstückseigentümer überlassen bleibt, in welcher Weise er den Anspruch des Grundschuldgläubigers befriedigt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08).

    Es ist daher nicht zulässig, diesem zwangsweise eine Ablösung in Geld aufzuerlegen und damit zugleich dem Inhaber der Grundschuld den Vollstreckungszugriff auf das gesamte sonstige Vermögen des Grundstückseigentümers zu eröffnen; andernfalls würden die Interessen des Grundstückeigentümers grundlegend benachteiligt (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08).

  • BGH, 09.02.1989 - IX ZR 145/87

    Formularmäßige Vereinbarung bezüglich Rechtsstellung des Grundschuldbestellers

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Das ist aber nicht schon der Fall, wenn eine Grundschuld nicht valutiert ist; denn das Grundpfandrecht besteht unter diesen Umständen als Grundstückslast weiter (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

    Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit bereits den Verfahrensweg für den Fall aufgezeigt, in dem ein Grundstück mit einer nicht valutierten Grundschuld im Wege der Teilungsversteigerung versteigert wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87 und 20. Oktober 2010 - XII ZR 11/08).

    Nach dem Eigentumswechsel an dem Grundstück war der Anspruch der ursprünglichen Eigentümerin, nämlich der Alt-GbR, aus der Sicherungsabrede nur noch durch Übertragung der Grundschulden an die Sicherungsgeberin zu erfüllen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87), da jede andere Form der Rückgewähr allein der Ersteher-GbR als Alleineigentümerin des Grundstücks zugutekäme (BGH, Urteil vom 9. Februar 1989 - IX ZR 145/87; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).

  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80

    Erledigung der Hauptsache durch Zahlung des Beklagten - Abgrenzung von

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Das prozessuale Anerkenntnis nach § 307 ZPO ist die vom Beklagten oder vom widerbeklagten Kläger gegenüber dem Gericht abgegebene einseitige Erklärung, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch ganz oder zum Teil besteht (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

    Ein Beklagter, der wie hier weiterhin die Abweisung der Widerklage beantragt und lediglich vorträgt, die Klageforderung bereits erfüllt zu haben, erkennt die Forderung gerade nicht an (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

    Mit dem Abweisungsantrag Antrag begehren die hiesigen Kläger nämlich ausdrücklich weiteren Rechtsschutz gegen den Klageanspruch (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. November 1980 - VII ZR 49/80).

  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 55/07

    Ordentliche Kündigung einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät: Anspruch eines

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR ist davon auszugehen, dass diese Besitzerin der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Sachen sein kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19. September 2007 - 4 U 55/07, Rn. 14, zitiert nach juris; Schäfer in: MüKo, 7. Aufl. 2017, § 718 Rn. 35 ff.; Herrler in: Palandt, 78. Aufl. 2019, § 854 Rn. 11 f.).

    Maßgebend sind die Willensrichtung der die tatsächliche Gewalt ausübenden Person und die Zugehörigkeit der Sache zum Organisationskreis der Gesellschaft; es kommt weiter darauf an, wie die Obhut tatsächlich ausgeübt wird und was in Bezug darauf zwischen den Gesellschaftern vereinbart ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19. September 2007 - 4 U 55/07, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.03.1993 - XI ZR 167/92

    Ansprüche des früheren Eigentümers nach Ablösung des valutierten Restes eines

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Nach einer älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine analoge Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1 ZVG auf Grundschulden, die im geringsten Gebot berücksichtigt sind und bestehen bleiben, nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 23. März 1993 - XI ZR 167/92).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 U 184/01

    Ansprüche der früheren Eigentümer

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Soweit eine entsprechende Anwendung des § 50 ZVG in der Vergangenheit durch das OLG Hamm bejaht wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28. März 2002 - 27 U 184/01), ist der dortige Sachverhalt mit dem hiesigen nicht vergleichbar.
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Allerdings haften auch die Kläger als einzige Gesellschafter der Ersteher-GbR erstrangig, so dass sie auch sofort und ohne Umwege über das Gesamthandsvermögen in Anspruch genommen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 371/98).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15
    Im Übrigen aber war die Klageänderung auch sachdienlich im Sinne des § 533 Nr. 1 Alt. 2 ZPO; die Beklagten haben insoweit insbesondere keinen völlig neuen Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414).
  • OLG Hamm, 19.08.1998 - 33 U 13/98
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85

    Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils einer

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 182/06

    Rechtsfolgen der Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Grundschuld in der

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 17/04

    Zulässigkeit der unmittelbaren Geltendmachung von Ansprüchen unter

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05

    Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages

  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 52/20

    BGB-Gesellschaft an einer Mietwohnung: Befugnis eines Gesellschafters zur

    Den klagenden Gesellschafter in einem solchen Fall auf den umständlichen Weg zu verweisen, zunächst die anderen Gesellschafter auf Mitwirkung an der Geltendmachung der Forderung zu verklagen, wäre bei Beteiligung des Beklagten am gesellschaftswidrigen Verhalten ein unnötiger Umweg (vgl. auch zum Vorstehenden BGH, Urteile vom 10. Januar 1963 - II ZR 95/61, BGHZ 39, 14, 16 f.; vom 30. Oktober 1987 - V ZR 174/86, BGHZ 102, 152, 154 f.; vom 18. November 1999 - IX ZR 153/98, NJW 2000, 734 unter I; vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06, aaO Rn. 37; KG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 U 125/15, juris Rn. 77; Palandt/Sprau, BGB, 80. Aufl., § 714 Rn. 8).
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