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   KG, 24.11.2016 - (4) 121 Ss 169/16 (195/16)   

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https://dejure.org/2016,51805
KG, 24.11.2016 - (4) 121 Ss 169/16 (195/16) (https://dejure.org/2016,51805)
KG, Entscheidung vom 24.11.2016 - (4) 121 Ss 169/16 (195/16) (https://dejure.org/2016,51805)
KG, Entscheidung vom 24. November 2016 - (4) 121 Ss 169/16 (195/16) (https://dejure.org/2016,51805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch den neu eingetretenen Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch den neu eingetretenen Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    AO § 371 Abs. 4
    Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch den neu eingetretenen Geschäftsführer

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Strafbefreiung für unterlassene Steuererklärung einer GmbH bei Nachholung durch neuen Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 722
  • NStZ-RR 2017, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 31.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Auszug aus KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16
    Auch eine analoge Anwendung von § 371 Abs. 4 AO scheidet bei einer durch den früheren Geschäftsführer wissentlich falsch abgegebenen oder unterlassenen Steuererklärung aus (Anschluss an OLG Stuttgart, 31. Januar 1996, 1 Ws 1/96, NStZ 1996, 559).(Rn.10).

    Der Senat folgt - wie insoweit auch das Landgericht - der überzeugenden Auffassung des OLG Stuttgart (NStZ 1996, 559), wonach das Verfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO bei systematischer Auslegung ausschließlich zu Gunsten desjenigen wirkt, der seiner nachträglichen Verpflichtung aus § 153 AO nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, während die wissentlich durch mangelhafte Angaben in der ursprünglichen Erklärung bewirkte Steuerverkürzung nicht erfasst wird.

  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90

    Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen

    Auszug aus KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16
    Der Senat kann diese zwingend gebotene Entscheidung im Revisionsrechtszug nachholen (vgl. BGHR StGB § 42 Zahlungserleichterungen 1; Senat, Beschluss vom 6. März 2007 - [4] 1 Ss 61/07 [45/07] - jeweils mwN).
  • AG Bremen, 17.02.1998 - 84b Ds 860 Js 22051/97
    Auszug aus KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16
    Die Darstellung des AG Bremen (wistra 1998, 316), der BGH sei "zwanglos über die Bejahung einer wirksamen Selbstanzeige zur Straffreiheit" gekommen, "was jede weitere Überlegung zu § 371 Abs. 4 AO überflüssig machte", ist unzutreffend.
  • OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85
    Auszug aus KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16
    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies dazu führen mag, dass es für eine wirksame Selbstanzeige bereits ausreicht, wenn der Täter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung seinen eigenen Tatbeitrag offenbart und es dem Finanzamt so ermöglicht, die zutreffenden Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 21. November 1985 - 1 Ss 108/85 - [juris]; Füllsack/Bürger aaO Rn. 170), bedarf vorliegend keiner Entscheidung durch den Senat.
  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus KG, 24.11.2016 - 121 Ss 169/16
    So argumentieren das LG Bremen (wistra 1998, 317) sowie Samson (wistra 1990, 245) und Joecks (aaO, Rn. 410), dass der Begriff der "Erklärung" in § 153 AO für die fehlerhafte Ursprungserklärung (d. h. die unrichtige bzw. unvollständige Steuererklärung) reserviert sei.
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