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   KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04   

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https://dejure.org/2006,9183
KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04 (https://dejure.org/2006,9183)
KG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 11 U 15/04 (https://dejure.org/2006,9183)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 11 U 15/04 (https://dejure.org/2006,9183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Freigabe eines hinterlegten Betrages; Hinterlegung eines Betrages zu Gunsten streitender Forderungsprätendenten; Berücksichtigung eines strafgerichtlichen Urteils im Zivilprozess; Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten oder ...

  • Judicialis

    HinterlO § 8; ; HinterlO § ... 8 Nr. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 185 Abs. 1; ; BGB § 185 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Var.; ; ZPO § 415; ; ZPO § 417; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 439 Abs. 1; ; ZPO § 439 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch gegenüber der Hinterlegungsstelle auf Zustimmung zur Auszahlung eines dort hinterlegten Betrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine Prämienmeilen oder Gutscheine beim Verkauf von Büchern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Grundlage des mit Klage und Widerklage wechselseitig erhobenen Anspruches auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages ist § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Var. BGB (siehe allgemein BGH ZMR 1997, 170, 171; BGHZ 109, 240, 244; 35, 165, 170).

    1) Hinterlegt der Schuldner - wie hier - den geschuldeten Betrag zu Gunsten streitender Forderungsprätendenten (§ 372 Satz 2 BGB), ist für die Frage der Freigabepflicht entscheidend, wer im Verhältnis zum Schuldner Inhaber der Forderung ist, zu deren Erfüllung der hinterlegte Betrag bestimmt ist (BGH ZMR 1997, 170, 171; NJW-RR 1987, 495; BGHZ 109, 240, 244 m.w.N.).

  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Denn das Zustandekommen und der Inhalt einer Urkunde unterliegen jedenfalls freier tatrichterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1989, 1323, 1324; NJW 1980, 1047; RGZ 31, 337, 339; 16, 436, 438).
  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Dabei wird in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Denn das Zustandekommen und der Inhalt einer Urkunde unterliegen jedenfalls freier tatrichterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1989, 1323, 1324; NJW 1980, 1047; RGZ 31, 337, 339; 16, 436, 438).
  • RG, 01.07.1893 - I 188/93

    Schuldschein

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Denn das Zustandekommen und der Inhalt einer Urkunde unterliegen jedenfalls freier tatrichterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1989, 1323, 1324; NJW 1980, 1047; RGZ 31, 337, 339; 16, 436, 438).
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    (1) Der Senat geht bereits nach der richterrechtlich entwickelten Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer öffentlichen oder privaten Urkunde (BGH NJW 2002, 3164; NJW 1999, 1702; NJW 1980, 1680, 1681; MDR 1978, 567; NJW 1970, 1182; VersR 1960, 812) davon aus, dass nicht der Kläger, sondern die Beklagte die Tatsache eines anderen als den beurkundeten Abtretungszeitpunkt darlegen und also einen Abtretungsvertrag nach dem 2. Januar 2003 beweisen muss.
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    (1) Der Senat geht bereits nach der richterrechtlich entwickelten Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer öffentlichen oder privaten Urkunde (BGH NJW 2002, 3164; NJW 1999, 1702; NJW 1980, 1680, 1681; MDR 1978, 567; NJW 1970, 1182; VersR 1960, 812) davon aus, dass nicht der Kläger, sondern die Beklagte die Tatsache eines anderen als den beurkundeten Abtretungszeitpunkt darlegen und also einen Abtretungsvertrag nach dem 2. Januar 2003 beweisen muss.
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.1987 - 24 S 207/86
    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
    1) Hinterlegt der Schuldner - wie hier - den geschuldeten Betrag zu Gunsten streitender Forderungsprätendenten (§ 372 Satz 2 BGB), ist für die Frage der Freigabepflicht entscheidend, wer im Verhältnis zum Schuldner Inhaber der Forderung ist, zu deren Erfüllung der hinterlegte Betrag bestimmt ist (BGH ZMR 1997, 170, 171; NJW-RR 1987, 495; BGHZ 109, 240, 244 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 268/58

    Auslegung von formularmäßigen Bestimmungen eines Einheitsmietvertrages für

  • BGH, 15.05.1961 - VII ZR 181/59

    Rechtskraftwirkung nach § 407 Abs. 2 BGB

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 183/79

    Anwendung des ABZG bei Prolongation eines über einen Restkaufpreis ausgestellten

  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

  • OLG Koblenz, 18.01.2007 - 6 U 536/06

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Wirkungen eines in einem Strafverfahren

    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinanderzusetzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGHR, EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl. 1990, 215, KG BeckRS 2006, 2259 und 2260).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08

    Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

    Das Landgericht hat sich in Anbetracht der Tatsache, dass die Klägerin sich für die behaupteten Tatvorwürfe primär auf das strafgerichtliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) gestützt hat und ausgehend von dem Grundsatz, dass ein strafgerichtliches Urteil für den Zivilprozess zwar keine Bindungswirkung entfaltet, § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO, gleichwohl aber die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess im Wege des Urkundenbeweises als Beweismittel verwertet werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 1.7.2010 - 4 U 7/10;KG, Urteil vom 25.1.2006, - 11 U 15/04; beide zitiert nach Juris, m.w.N.) und bei einer Identität des den Gegenstand des Zivilprozesses und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts der Zivilrichter das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern gehalten ist, sich mit den Feststellungen auseinander zusetzen, die für seine Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Beschluss vom 16.3.2005 - IV ZR 140/04, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, a.aO.), zunächst intensiv und umfassend mit den Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) und dem in diesem Verfahren eingeholten aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 auseinandergesetzt und ist auf der Grundlage einer ausgewogenen Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Strafurteil getroffenen Feststellungen zu den Tatvorwürfen nicht ausreichen, um unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 entwickelten Rechtsprechung die zu bildende Nullhypothese zu Gunsten der Klägerin als widerlegt anzusehen.
  • KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verwertung der Feststellungen eines

    Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (KG, Urteil vom 25. Januar 2006, - 11 U 15/04 -, KGReport Berlin 2006, 329; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).
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