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   KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15   

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https://dejure.org/2017,7411
KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15 (https://dejure.org/2017,7411)
KG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 5 U 115/15 (https://dejure.org/2017,7411)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 5 U 115/15 (https://dejure.org/2017,7411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Notarielle Unterlassungserklärung, Vollstreckung der notariellen Unterlassungserklärung

    § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 13 UWG, § 14 UWG, § 724 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Wettbewerbsverstoß eines Immobilienmaklers im Internet: Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage nach notarieller Unterlassungserklärung; Irreführung des Verbrauchers durch Falschangabe zur Belegenheit eines Grundstücks

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarielle Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Irreführende Geschäftspraktiken einzelner Immobilienmakler

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 752
  • GRUR-RR 2017, 286
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Dies kann der Fall sein, wenn der Kläger bereits einen vollstreckbaren Titel über den geltend gemachten Anspruch besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (BGH GRUR 2016, 1316, Rn. 13 - Notarielle Unterlassungserklärung).

    Im Rahmen der Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses ist insoweit maßgeblich, ob der bereits bestehende (oder auch auf einfachere Weise erreichbare) Titel eine dem angestrebten Titel gleichwertige Vollstreckungsmöglichkeit bietet (vgl. BGH GRUR 2016, 1316, Rn. 23 - Notarielle Unterlassungserklärung).

    Aus der Sicht des Gläubigers besteht hier ein Nachteil der notariellen Unterlassungserklärung darin, dass er mit der Möglichkeit rechnen muss, das Ordnungsmittelverfahren vor dem Amtsgericht am Sitz des Notars durchführen und bei der Beurteilung der Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung und der Kerngleichheit von Handlungen auf die besondere Erfahrung der nach § 13 UWG ständig mit Wettbewerbssachen befassten Landgerichte verzichten zu müssen (BGH GRUR 2016, 1316, Rn. 24 - Notarielle Unterlassungserklärung).

    Im Falle einer notariellen Unterlassungserklärung ist für den Wegfall der Wiederholungsgefahr die Zustellung des Beschlusses über die Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO beim Schuldner erforderlich (BGH GRUR 2016, 1316 - Notarielle Unterlassungserklärung).

  • LG Berlin, 04.08.2015 - 15 O 56/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Wettbewerbsverstoß: Rechtsschutzbedürfnis für

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 4. August 2015 - 15 O 56/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte hat gegen das (in WRP 2015, 1407, abgedruckte) Urteil form- und fristgerecht Berufung eingelegt und diese form- und fristgerecht begründet.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. August 2015, Az. 15 O 56/15, teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG München, 05.03.2015 - 34 AR 35/15

    Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig für Ordnungsmittelandrohung bei

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Denn zumindest nach (derzeit) überwiegender obergerichtlicher Rechsprechung ist insoweit das Amtsgericht (am Sitz des Notars) zuständig und die besonderen sachlichen Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere des UWG, sind sonach nicht anwendbar (OLG Düsseldorf WRP 2015, 71; OLG München WRP 2015, 646; a.A. - "Landgericht zuständig" - OLG Schleswig v. 10.03.2014 - 6 W 22/13 - unveröffentlicht).

    Gegenteiliges ergibt sich etwa aus OLG München WRP 2015, 646, Rn. 1, wonach das Landgericht Berlin einen gegenläufigen Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Ingolstadt so gerade nicht akzeptiert hat, sich demzufolge für unzuständig erklärt hat und das Oberlandesgericht München im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 ZPO die (örtliche und) sachliche Zuständigkeit des ursprünglich angerufenen Amtsgerichts Ingolstadt hat aussprechen lassen.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Zielt ein Unterlassungsantrag durch Formulierungen wie etwa "wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet" (oder in sprachlich ähnlicher Weise) auf das Verbot der konkreten Verletzungsform ab, stellen weitere in den Antrag aufgenommene, die konkrete Verletzungsform beschreibende Merkmale eine unschädliche Überbestimmung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter) und stehen sonach der Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags nicht entgegen.

    Zielt ein Unterlassungsantrag durch Formulierungen wie etwa "wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet" (oder in sprachlich ähnlicher Weise) auf das Verbot der konkreten Verletzungsform ab, stellen weitere in den Antrag aufgenommene, die konkrete Verletzungsform beschreibende Merkmale eine unschädliche Überbestimmung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter) und stehen sonach der Annahme von der korrekten Reichweite des geltend gemachten Unterlassungsbegehrens nicht entgegen.

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Es ist zwar so, dass eine objektiv unzutreffende Aussage, die blickfangmäßig herausgestellt ist, auch ohne Sternchenhinweis durch klarstellende Angaben im weiteren Text aufgeklärt werden kann, wenn der Verbraucher sich vor einer geschäftlichen Entscheidung mit dem gesamten Text befassen wird (BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Zum anderen ist besagte Zuständigkeitskontroverse zu lauterkeitsrechtlich determinierten Vertragsstrafenklagen ohnehin jüngst höchstrichterlich (zugunsten einer Anwendung von § 13 UWG) geklärt worden (vgl. BGH WRP 2017, 179).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist aber nur unter - hier nicht vorliegenden - engen Voraussetzungen gerechtfertigt (vgl. BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flat).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Dem allgemeinen Rechtsschutzinteresse kann auch entgegenstehen, dass sich ein erstrebtes Ziel auf einem anderen prozessualen Wege gleich sicher, aber einfacher erreichen lässt (vgl. BGH NJW 1996, 3147, 3149).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH GRUR 2016, 1076, Rn. 11 - LGA tested).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15
    Denn der Beklagten soll untersagt werden, auf eine näher umschriebene Art zu werben, "wenn dies geschieht wie" in den Bildschirmdarstellungen der zu den Akten gereichten Anlagen K1 bis K4 wiedergegeben (vgl. auch BGH GRUR 2016, 716, Rn. 14 - Flugpreise).
  • KG, 20.04.2016 - 5 U 116/14

    Klagebefugnis bei belästigender Werbung, E-Mail-Rundschreiben zur Hotelbewertung

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