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   KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21   

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https://dejure.org/2022,1709
KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21 (https://dejure.org/2022,1709)
KG, Entscheidung vom 25.01.2022 - 1 W 18/21 (https://dejure.org/2022,1709)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 1 W 18/21 (https://dejure.org/2022,1709)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 51 Abs. 1 ; FamFG § 81
    Identitätsfeststellung von Resettlement-Flüchtlingen aus dem Sudan; Fehlender Nachweis einer Scheidung; Unbekannter Aufenthaltsort eines Ehegatten; Bestimmung des Namens für ein Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.09.2019 - 1 W 230/19

    Identitätsfeststellung eines Flüchtlings im Personenstandsverfahren durch Vorlage

    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats der Fall bei anerkannten Flüchtlingen (Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 374 ) oder solchen Asylbewerbern, deren Antrag auf Gewährung von Asyl noch nicht bestandskräftig abgewiesen worden ist (Senat, nicht veröffentlichter Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 W 156/19).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    War die Beteiligte zu 1 zum Zeitpunkt der Geburten der beiden Kinder mit ihm noch verheiratet, so wäre die Anerkennung der Vaterschaft des Beteiligten zu 2 zu dem Kind Jx unwirksam, § 1594 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, FamRZ 2017, 1687, 1689).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    a) Die Identität der Beteiligten zu 1 steht zur Überzeugung des Senats mit der hierzu erforderlichen Sicherheit (vgl. BGH, NJW 2017, 3152 ; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 W 561-564/17 - FamRZ 2019, 685 ) fest.
  • BayObLG, 18.02.1999 - 1Z BR 128/98

    Kollisionsrechtliche Beurteilung des Personalstatuts eines in Deutschland

    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    Ihr daraus folgendes Personalstatut wird von ihren - in Deutschland geborenen - Kindern geteilt (vgl. BayObLGZ 1999, 27, 30 Thorn, a.a.O., 21; v. Hein, in: Münchener Kommentar, BGB , 8. Aufl., Anh. II Art. 5 EGBGB , Rdn. 59; a.A. OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 276, 278), was sich nicht zuletzt im Hinblick auf § 26 Abs. 5 AsylG und die dort getroffenen Wertungen rechtfertigt (hierzu Günther, in BeckOK Ausländerrecht, a.a.O., § 26 AsylG , Rdn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1989 - 3 Wx 105/89
    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    Ihr daraus folgendes Personalstatut wird von ihren - in Deutschland geborenen - Kindern geteilt (vgl. BayObLGZ 1999, 27, 30 Thorn, a.a.O., 21; v. Hein, in: Münchener Kommentar, BGB , 8. Aufl., Anh. II Art. 5 EGBGB , Rdn. 59; a.A. OLG Düsseldorf, OLGZ 1989, 276, 278), was sich nicht zuletzt im Hinblick auf § 26 Abs. 5 AsylG und die dort getroffenen Wertungen rechtfertigt (hierzu Günther, in BeckOK Ausländerrecht, a.a.O., § 26 AsylG , Rdn. 28).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus KG, 25.01.2022 - 1 W 18/21
    a) Die Identität der Beteiligten zu 1 steht zur Überzeugung des Senats mit der hierzu erforderlichen Sicherheit (vgl. BGH, NJW 2017, 3152 ; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 W 561-564/17 - FamRZ 2019, 685 ) fest.
  • KG, 12.09.2023 - 1 W 72/23

    Klage gegen Asyl-Folgeantrag: Nachweis der Identität des Ausländers

    bb) Hingegen hat der Senat in seiner damaligen Entscheidung vom 16. Januar 2020 bereits darauf hingewiesen, dass zur Identitätsfeststellung ein Rückgriff auf einen in Deutschland ausgestellten Reiseausweis für Ausländer in Verbindung mit sonst ermittelten Indizien nicht in Betracht kommt, wenn die betreffende Person einen heimatstaatlichen Reisepass als das vom Gesetz primär vorgesehene Beweismittel vorlegen könnte (vgl. bereits zuvor Senat, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 W 230/19 - StAZ 2020, 347, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 1 W 18-19/21 - StAZ 2022, 104).
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