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   KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08   

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https://dejure.org/2009,10874
KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
KG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 11 U 35/08 (https://dejure.org/2009,10874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen eines Vermögenszuordnungsbescheides bei mehreren am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten; Voraussetzungen der alleinigen Fondsinhaberschaft der das auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheides; Fondsinhaberschaft; Wirtschaftseinheit; Umwandlung; Rechtsträger; Bewirtschaftungsrecht; Restitutionsausschlussgrund; Anteilsveräußerung

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2
    Wirkungen eines Vermögenszuordnungsbescheides bei mehreren am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten; Voraussetzungen der alleinigen Fondsinhaberschaft der das auf einem Grundstück aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Ein Vermögenszuordnungsbescheid wirkt nur für und gegen alle am Vermögenszuordnungsverfahren Beteiligten (wie BGH, Urteil vom 23. Februar 2001, V ZR 463/99, WM 2001, 1002, 1004).

    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).

    bb) Die alleinige Fondsinhaberschaft des V R an dem streitgegenständlichen Flurstück 334 (vgl. zu dieser Voraussetzung: BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 - WM 2001, 1002 ) ist nicht deshalb zweifelhaft, weil sich die von der Klägerin eingereichten Alt-Unterlagen teilweise auch auf andere Nutzer des "Dienstleistungswürfels" beziehen.

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers über gegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994, 7 C 48/93, BVerwGE 97, 31, 36).

    Sie sollte in erster Linie sicherstellen, dass Grund und Boden effektiv und zweckmäßig genutzt wurden, diente also im Wesentlichen raumordnerischen, bauplanerischen und siedlungspolitischen Aufgaben sowie volkswirtschaftlichen Zielen (so die Feststellungen im Urteil des BVerwG vom 13. Oktober 1994 - 7 C 48/93 - BVerwGE 97, 31 ).

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers über gegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994, 7 C 48/93, BVerwGE 97, 31, 36).

    (2) Fallen Fondsinhaberschaft der die aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit und Rechtsträgerschaft am Grund und Boden ausnahmsweise auseinander, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das gesamte bebaute Grundstück grundsätzlich in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers übergegangen ist (BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259 ; BVerwG, a.a.O., 35 ff.; KG, a.a.O., 402 f.).

  • OLG Naumburg, 30.11.1999 - 11 U 111/99
    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
  • KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03

    Vermögenszuordnung: Zuordnung des Grundstückseigentums bei Auseinanderfallen von

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

    Eigentum der Deutschen Telekom AG an Telefon-Hausnetzen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08
    Die Rechtsträgerschaft war eine bloße Verwaltungsbefugnis (BGH, Urteil vom 3. Juni 2005 - V ZR 196/04 - ZOV 2005, 279 ).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

    Die Frage, ob die Standortgenehmigung und das Aufführen in der DM-Eröffnungsbilanz ausreichen, kann hier offenbleiben (bejahend zu Planungsunterlagen KG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2009 - 11 U 35/08 -, ZOV 2009, 185 = juris Rdnr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2008 - L 9 U 170/08
    Zur Begründung hat das SG im Wesentlichen zunächst darauf hingewiesen, der Beschwerdeführer habe keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht und sich hierfür auf den Beschluss des SG vom 22. April 2008 (S 11 U 35/08 ER) bezogen.
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