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   KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12   

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https://dejure.org/2013,9154
KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
KG, Entscheidung vom 25.02.2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 24 U 58/12 (https://dejure.org/2013,9154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzungen in seinem Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbH

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Täterhaftung eines Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Haftung für Urheberrechtsverstöße

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Täterhaftung eines Geschäftsführers für eine in seinem Unternehmen begangene Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer haftet nicht ohne Feststellung persönlicher Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzung im Geschäftsbetrieb

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung für Schadensersatz im Urheberrecht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtsverletzungen der Gesellschaft

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Schutzrechtsverletzungen der Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • GRUR 2013, 7
  • GRUR-RR 2013, 204
  • MMR 2013, 603
  • afp 2013, 409
  • NZG 2013, 746
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamburg, 02.09.2009 - 5 U 8/08

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern: Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Ebenfalls liegt - bei dieser rechtlichen Einordnung des Zuschlags - kein Verstoß gegen den Ausgleichscharakter des Schadensrechts vor (so aber OLG Hamburg - 5 U 8/08 - MMR 2010, 196, Rdnr. 33 nach juris).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; vgl. auch OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 29 nach juris, welches trotz grundsätzlicher Bedenken gegenüber den MFM-Honorarempfehlungen als einseitiger Vergütungsvorstellung eines Interessenverbandes diese Empfehlungen als brauchbaren Überblick und als zumindest ein Kriterium im Rahmen der gerichtlich gebotenen Schadensschätzung ansieht).

    Auch kann das Gefüge der vom Verletzten sonst verwendeten Honorarregelungen herangezogen werden (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnrn. 24 ff. nach juris).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.09.2009 (- 5 U 8/08 - aaO.) entgegen.

    Denn in dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamburg ausdrücklich offen gelassen, ob trotz seiner - vom erkennenden Senat, wie oben ausgeführt, nicht für durchgreifend erachteten - Kritik an der grundsätzlichen Zuerkennung eines 100%-Zuschlags dieser Zuschlag regelmäßig zuzuerkennen sei; das Oberlandesgericht Hamburg hat vielmehr aus den besonderen Umständen des von ihm zu entscheidenden Einzelfalls, in welchem die unterbliebene Urheberbenennung bereits Teil einer vorangegangenen Vereinbarung und durch eine bereits vereinbarte Vergütung abgegolten war, einen Zuschlag im dortigen Verfahren verneint (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 34 nach juris).

    Der Senat sieht sich daher auch insoweit nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 02.09.2009 (OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnrn. 24 ff. nach juris).

    Speziell im Hinblick auf die von den Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zu 5 U 8/08 ist oben bereits ausgeführt worden, weshalb die vorliegende Entscheidung sich nicht in Widerspruch zu jener setzt, welche - bezeichnenderweise - ebenfalls keine Revisionszulassung ausgesprochen hat.

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris; BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnr. 24 nach juris).

    Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält (BGH, NJW 2004, 2751 , Ls und Rdnr. 24 nach juris).

    Das Berufungsgericht ist damit nicht - wie das Revisionsgericht - an die Tatsachengrundlage der Auslegung schon dann gebunden, wenn sie verfahrensfehlerfrei ermittelt worden ist, sondern wird durch § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (nur) von solchen Tatsachenfeststellungen entlastet, die bereits die erste Instanz vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnrn. 18, 21 nach juris).

    Hieraus ergibt sich zugleich, dass, soweit das Gericht der ersten Instanz eine Auslegung vorgenommen hat, welche das Berufungsgericht nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung hält, ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen der ersten Instanz begründet sind und das Berufungsgericht neue Feststellungen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu treffen hat (BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnrn. 18, 21 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 24-27 nach juris; Dreuer in Schulze/Dreier, aaO., § 97 Rdnrn. 58, 61-63).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnrn. 13, 14 nach juris; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 54 nach juris).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 29).

    (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 29 nach juris; vgl. auch OLG Hamburg - 5 U 8/08 - aaO., Rdnr. 29 nach juris, welches trotz grundsätzlicher Bedenken gegenüber den MFM-Honorarempfehlungen als einseitiger Vergütungsvorstellung eines Interessenverbandes diese Empfehlungen als brauchbaren Überblick und als zumindest ein Kriterium im Rahmen der gerichtlich gebotenen Schadensschätzung ansieht).

  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt ist und gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris).

    (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 18 nach juris; BGH, NJW 2004, 2751 , Rdnr. 24 nach juris).

    So misst auch der Bundesgerichtshof das Berufungsgericht an den vom Tatrichter zu beachtenden Auslegungsanforderungen (BGH, NJW 2010, 64 , Rdnr. 19 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Dem Lichtbildner i.S.v. § 72 UrhG ist eine dem Urheber gleiche Rechtsposition zuzuerkennen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnr. 14 nach juris; Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 27).

    Im Falle unterlassener Urheberbenennung bei der Verwertung entspricht es der Verkehrsüblichkeit, dem Berechtigten einen Zuschlag von 100 % auf das Grundhonorar zuzubilligen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnr. 14 nach juris; Schulze, aaO., § 72 Rdnr. 27).

    Ein solcher Zuschlag ist rechtlich als Vertragsstrafe zu bewerten, weil er nicht in erster Linie der vereinfachten Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Schadensersatzanspruches dient, sondern die Erfüllung des Hauptanspruches sichern und auf den anderen Teil Druck ausüben soll, sich vertragsgerecht zu verhalten (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393, Rdnrn. 13, 14 nach juris; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 , Rdnr. 54 nach juris).

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Wer durch sein eigenes Tun weder als Täter noch als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe Urheberrechte verletzt, kann als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er - ohne selbst Verletzer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern es ihm rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar war, die unmittelbare Rechtsverletzung zu unterbinden bzw. zu verhindern (Dreier, aaO., § 97 Rdnr. 33; BGH - Internetversteigerung - GRUR 2004, 860 , Rdnr. 47 nach juris zum Markenrecht; vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 26 nach juris).

    Eine Störerhaftung kann daher, wie der Bundesgerichtshof mit großer Deutlichkeit hervorhebt, "niemals (...) einen Schadensersatzanspruch eröffnen" (BGH - Internetversteigerung - aaO., Rdnr. 50 nach juris zum Markenrecht; vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 34 nach juris).

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Sie müssen eine individuelle Betrachtungsweise oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, die sie von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt (dazu eingehend OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnrn. 30, 35-42 nach juris).

    Dazu gehört z.B. regelmäßig die sogenannte Gegenstandsfotografie, die darauf abzielt, die - nicht "gestellte" - Vorlage möglichst unverändert naturgetreu wiederzugeben (OLG Hamburg, GRUR 1999, 717, Rdnr. 31 nach juris).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr hat der Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemesse (BGH - Whistling for a train - GRUR 2009, 407, Rdnr. 23 nach juris).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Wer durch sein eigenes Tun weder als Täter noch als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe Urheberrechte verletzt, kann als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er - ohne selbst Verletzer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern es ihm rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar war, die unmittelbare Rechtsverletzung zu unterbinden bzw. zu verhindern (Dreier, aaO., § 97 Rdnr. 33; BGH - Internetversteigerung - GRUR 2004, 860 , Rdnr. 47 nach juris zum Markenrecht; vgl. bereits BGH - Sporthosen - GRUR 1986, 248, Rdnr. 26 nach juris).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus KG, 25.02.2013 - 24 U 58/12
    Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Störer fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (BGH - Meißner Dekor -GRUR 2002, 618 , Rdnr. 18 nach juris).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

  • OLG Koblenz, 18.12.1986 - 6 U 1334/85

    Vermutung; Urheberschaft; Urheber

  • OLG München, 03.07.1967 - 6 U 1270/66

    Werbegrafik/Bundeswehrplakat

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Die Störerhaftung, die ihre Grundlage nicht im Deliktsrecht, sondern in der Regelung über die Besitz- und die Eigentumsstörung in § 862 und in § 1004 BGB hat, vermittelt anders als die Täterhaftung nur Abwehransprüche (KG WRP 2013, 1524, 1526 Tz. 18; OLG Hamburg ZUM 2010, 440 = MMR 2010, 51 Tz. 114 - Rapidshare II; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 97 Rz. 33).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 57/14

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei Begehung eines identischen

    Insoweit trifft den Anspruchsgegner zumindest eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (KG, GRUR-RR 2013, 204, 205 - Foto-Nutzung); an entsprechendem Vortrag der Beklagten fehlt es.
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der

    Soweit zum Teil vertreten wird, bei dem Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung handele es sich rechtlich betrachtet um eine Vertragsstrafe (so KG AfP 2013, 409, 411 mwN, juris), sodass es nicht auf die Grundsätze der fiktiven Lizenz ankomme, ist die Vereinbarung einer solchen vorliegend jedenfalls nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Allerdings können die MFM-Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden, sondern sind unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände zu modifizieren, weil die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (KG, Urteil vom 25.02.2013 - 24 U 58/12, GRUR-RR 2013, 204).
  • LG Hamburg, 29.11.2013 - 310 O 144/13

    Streaming-Video: Gericht macht Geschäftsführer für JDownloader2 haftbar

    48 Der Antragsgegner zu 2) haftet bereits aus den vorstehend genannten Gründen, sodass die Frage, ob ihn eine sekundäre Darlegungslast trifft, die Person konkret zu benennen, auf deren Anpassung die streitgegenständliche Version des "JD.." beruht (vgl. KG Urteil vom 25.02.2013, Gz. 24 U 58/12), nicht entschieden werden muss.
  • LG Düsseldorf, 26.08.2014 - 4c O 2/12

    Atmungsverbesserungsvorrichtung

    Die zweite Entscheidung (KG GRUR-RR 2013, 204) erging auf dem Gebiet des Urheberrechts und betrifft den Sonderfall, dass die dortigen Beklagten vorgetragen haben, welche konkrete Person die Verletzungshandlung begangen haben soll.
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