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KG, 25.02.2022 - (2) 161 Ss 25/22 (7/22) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Dauer der Bestellung, TOA, Strafrahmen
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46a Nr 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 140 Abs 2 StPO, § 143 Abs 1 StPO
Erörterung einer Strafrahmenverschiebung nach Schadenswiedergutmachung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1a
Möglichkeit der Strafrahmenverschiebung wegen Strafmilderung aufgrund von Opferentschädigung; Entschädigungszahlung des Täters als Milderungsgrund nach § 46a StPO ; Keine Beschränkung der Bestellung der Pflichtverteidigung auf eine Instanz
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2021 - 235 AR 424/21 Ns (40/21
- KG, 25.02.2022 - (2) 161 Ss 25/22 (7/22)
Papierfundstellen
- StV 2022, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.2019 - 2 StR 468/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Grundsatz; Entbehrlichkeit eines vollständigen …
Auszug aus KG, 25.02.2022 - 161 Ss 25/22
In Betracht zu ziehen war die Bestimmung des § 46a Nr. 2 StGB, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Regelung über den Täter-Opfer-Ausgleich an den Ausgleich der durch die Tat entstandenen materiellen Schäden anknüpft (vgl. BGH NJW 2020, 486). - BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09
Erörterungsmangel hinsichtlich einer Strafrahmenverschiebung infolge eines …
Auszug aus KG, 25.02.2022 - 161 Ss 25/22
Eine eigene Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO war dem Senat schon deshalb nicht möglich, da für die Bemessung der Strafe ggf. ein anderer Strafrahmen in Betracht kommt (vgl. BGH StraFo 2010, 159).