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   KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94   

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https://dejure.org/1994,3463
KG, 25.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
KG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
KG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 5 U 215/94 (https://dejure.org/1994,3463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht

  • JurPC-Archiv

    Klett vs. Bertelsmann - Wörterbuchstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1596
  • afp 1994, 314
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, der insoweit der herrschenden Meinung folgt, gilt für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche die Vermutung des § 25 UWG nicht (vgl. Senat KGR 2001, 216/217; GRUR 1996, 974; AfP 1994, 314; MK/Heinze, ZPO, 2. Aufl., § 935 Rdnr. 183; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., Kap. 54 Rdnr. 20 b; Gutsche, Vorläufiger Rechtsschutz im Urheberrecht in Festschrift für Wilhelm Nordemann, 1999, S. 80).

    Zusätzlich muss sein Begehren für eine Entscheidung im summarischen Verfahren auch geeignet sein (vgl. Senat AfP 1994, 314; OLG Karlsruhe GRUR 1979, 700 und 1982, 169/171; Gutsche a. a. O., S. 78).

    Für diese Eignungsprüfung wird gefordert, dass die Urheberrechtsfähigkeit keinen "durchgreifenden Zweifeln" begegnet und dass die Rechtsverletzung ohne Schwierigkeiten feststellbar ist (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.; Senat AfP 1994, 314; OLG Celle CR 1994, 748/750 und GRUR 1998, 50; Gutsche a. a. O., S. 78).

    Dies betrifft insbesondere den Schutzumfang und den Verletzungstatbestand (vgl. Senat AfP 1994, 314/315).

  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Eine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit und damit das Entfallen eines Verfügungsgrundes kommt ungeachtet, der Tatsache in Betracht, dass die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Urheberrecht nicht eingreift (KG AfP 1994, 314; MünchKomm./Heinze, BGB § 935 Rdn. 183; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl. Kap. 54 Rdn. 20 b).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2009 - 6 U 18/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Aneignung von Texten unter Verletzung von Urheberrecht;

    Im übrigen gilt im Urheberrecht der Grundsatz, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen nicht geeignet ist (KG, BB 1994, 1596, zitiert nach Juris).

    Ein Verbot im Rahmen des kursorischen Verfahrens kommt deshalb erst nach einer Interessenabwägung und in der Regel nur dann in Betracht, wenn keine gewichtigen Zweifel an einer Urheberrechtsverletzung bestehen (KG, BB 1994, 1596).

  • LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 347/13

    Zur Urheberrechtsverletzung durch "Anhängen" bei Amazon

    Eine Unterlassungsverfügung kommt daher bei entsprechender Interessenabwägung in der Regel nur in Betracht, wenn keine gewichtigen Zweifel an der Schutzrechtsverletzung gemäß § 97 UrhG bestehen (KG Berlin v. 25.03.94, 5 U 215/94, vgl. auch OLG Karlsruhe v. 08.07.2009, 6 U 61/09, OLGR 2009, 591).
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2007 - 21 O 162/07

    Geschlossener Immobilienfonds: Anleger müssen in Krisenzeiten der Gesellschaft

    Die Regelung hat dabei aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, d.h. es darf der Vorteil für den Gläubiger nicht außer Verhältnis zum Nachteil des Schuldners stehen (vgl. u.a. KG BB 1994, 1596).
  • LG Stuttgart, 29.01.2004 - 17 O 679/03

    Urheberrecht: Schutzfähigkeit der Revisionsfassung der Lutherbibel aus dem Jahre

    Zwar ist bei einer Urheberrechtsverletzung die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht anwendbar (vgl. Möhring/Nicolini/Lütje Urheberrechtsgesetz 2. Auflage 2000, § 97 Rdnr. 283; KG AfP 1994 S. 314, 315).
  • LG Leipzig, 28.05.2004 - 5 O 2092/04

    Urheberrecht an Fußbodengestaltung?

    Nach allgemeiner Ansicht und der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, gilt die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche (vgl. auch KG, BB 1994, 1596; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 54, Rdn. 20 b m.w.N.; Köhler/Piper, aaO., Rdn. 14 zu § 25 UWG m.w.N.).
  • LG Köln, 12.10.2005 - 28 O 417/05

    Keine Klärung von schwierigen Urheberrechtsfragen im Verfügungsverfahren

    Insofern entspricht es dann aber der ständigen Rechtsprechung der Kammer - die im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung steht (vgl. KG, v. 25.3.1994 5 U 215/94, KGReport 1995, 154 = BB 1994, 1596; OLG Celle v. 9.9.1993 - 13 U 105/93, CR 1994, 748; Huber , in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 940 Rn. 24; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 25. Aufl. 2005, § 940 Rn. 8 Urheberrecht) -, dass das Verfahren der einstweiligen Verfügung als summarisches Eilverfahren zur Klärung schwieriger, tatsächlicher und rechtlicher Fragen speziell und gerade im Urheberrecht nicht geeignet ist.
  • KG, 27.02.1996 - 5 U 8281/95

    Zulässigkeit verbilligter OEM-Softwarepakete

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  • LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
    Die Kammer verneint dies bisher in ständiger Rechtsprechung (vgl. auch KG, BB 94, 1596).
  • LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
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