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   KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97   

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https://dejure.org/1997,534
KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
KG, Entscheidung vom 25.03.1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
KG, Entscheidung vom 25. März 1997 - 5 U 659/97 (https://dejure.org/1997,534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von "domain names" im Internet

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines "domain names"; Verletzung von Firmenrechten und Namensrechten; Deliktische Haftung nach dem Recht des Tatorts; Schutz des Firmenbestandteils "concert concept" als Namensbestandteil; Beurteilung der namensmäßigen ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3321
  • WM 1997, 2376
  • MMR 1998, 56 (Ls.)
  • K&R 1998, 36
  • afp 1997, 969
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Auch Firmenschlagworte, gleichgültig ob sie Phantasieworte oder Worte der Umgangssprache darstellen, können als Hinweis und Kennzeichnung eines bestimmten Unternehmens verwendet werden (vgl. BGHZ 15, 107, 109 - "Koma").
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung "Caroline und Vincent" (BGH NJW 1996, 1128), wonach das Verbreiten einer Zeitschrift, die international vertrieben wird, im Falle der Untersagung lediglich zum Verbot der Verbreitung in Deutschland führe, sei auf das Internet nicht anwendbar, da sich in diesem Falle das Verbot weltweit erstrecken würde.
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Es ist jedoch nicht entscheidungserheblich, ob die Wortbestandteile "concert" und "concept" für sich allein namensmäßige Unterscheidungskraft haben, wenn diese dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, nicht unterscheidungskräftigen Worte zu einer einprägsamen sprachlichen Neubildung zusammengefügt werden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 12, Rdnr. 12; BGH GRUR 1957, 561, 562 - "REI-Chemie"; BGH GRUR 1973, 265, 266 - "Charme & Chic"; BGH "NetCom").
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70

    Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Es ist jedoch nicht entscheidungserheblich, ob die Wortbestandteile "concert" und "concept" für sich allein namensmäßige Unterscheidungskraft haben, wenn diese dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, nicht unterscheidungskräftigen Worte zu einer einprägsamen sprachlichen Neubildung zusammengefügt werden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 12, Rdnr. 12; BGH GRUR 1957, 561, 562 - "REI-Chemie"; BGH GRUR 1973, 265, 266 - "Charme & Chic"; BGH "NetCom").
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Für einen Teil einer Firmenbezeichnung kann ein selbständiger Namensschutz im Sinne des § 12 BGB beansprucht werden, sofern es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, wobei es dann nicht mehr darauf ankommt, ob er sich tatsächlich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1954, 195, 196 - "KfA"; BGH GRUR 1985, 461, 462 - "Gefa/Gewa"; BGH GRUR 1996, 68, 69 - "Cotton Line"; BGH, Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94 - "NetCom").
  • LG Mannheim, 08.03.1996 - 7 O 60/96

    Heidelberg.de

    Auszug aus KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97
    Dafür ist entscheidend, daß gut gewählte domain names zusammen mit der Unternehmensbezeichnung häufig die Funktion der geschäftlichen Individualisierung und Identifizierung eines Wirtschaftsunternehmens erfüllen, denn domain names sind im Regelfall frei wählbar und können daher bewußt in die Kennzeichnungsstrategien eines Unternehmens einbezogen werden (Kur: Internet Domain names, Computer und Recht (CR) 6/1996, 325, 327; vgl. auch LG Mannheim, Urteil vom 08.03.1996 - 7 O 60/96, CR 6/1996, 353).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ - gleiches würde für Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gelten - aufgrund einer Kennzeichenverletzung im Internet erforderlich ist, daß sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet, ist umstritten (bejahend Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Einl. Rdn. 216; v. Schultz, Markenrecht, Anh. zu § 5 Rdn. 21; Baumbach/Hefermehl/Köhler aaO § 14 Rdn. 16; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 210; Hoeren, NJW 1998, 2849, 2851; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: OLG Frankfurt CR 1999, 450; OLG Bremen CR 2000, 770, 771; LG Düsseldorf GRUR 1998, 159, 160; a.A. OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Einl. Rdn. 48; Hacker in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 141 Rdn. 8; Bettinger/Thum, GRUR Int. 1999, 659, 669; zu § 32 ZPO, § 24 UWG a.F.: KG NJW 1997, 3321; OLG München CR 2002, 449, 450).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 217/08

    Vorlagebeschluss Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

    Diese Grundsätze haben verschiedene Instanzgerichte zur Vermeidung einer uferlosen Gerichtspflichtigkeit des Beklagten auf Urheberrechtsverletzungen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 71), Namensrechtsverletzungen (KG, NJW 1997, 3321), Kennzeichenverletzungen (LG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 979, 980), Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LG Krefeld, AfP 2008, 99, 100) und auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Celle, OLGR 2003, 47; OLG Düsseldorf, AfP 2009, 159; AG Charlottenburg, MMR 2006, 254, 255) übertragen.
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