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   KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10   

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https://dejure.org/2010,33765
KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,33765)
KG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 17 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,33765)
KG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 17 WF 66/10 (https://dejure.org/2010,33765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 76 Abs 1 FamFG, § 237 FamFG, § 238 Abs 3 S 4 FamFG, § 240 Abs 2 S 4 FamFG, § 114 ZPO
    Kindesunterhalt: Abänderung einer Unterhaltsentscheidung nach erfolgter Vaterschaftsfeststellung; Zurechnung fiktiver Einkünfte bei gesteigerter Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10
    Gegenüber minderjährigen Kindern erfährt diese Verpflichtung aufgrund der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 BGB eine Verschärfung dahin, dass den Unterhaltspflichtigen eine noch erheblich gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft trifft (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 273).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99

    Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung -

    Auszug aus KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10
    Indem er gemäß § 653 ZPO a. F. die Feststellung der Vaterschaft mit dem Antrag auf Gewährung des Mindestunterhalts in einem Verfahren verbunden hat, das dem Antragsteller gemäß § 653 Abs. 1 Satz 3 ZPO a. F. den Einwand mangelnder Leistungsfähigkeit abschnitt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044 f. nach Juris Rn 5; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 653 ZPO Rn 3), hat er mit einer Abänderung rechnen müssen.
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus KG, 25.03.2010 - 17 WF 66/10
    Reichen die tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft den Unterhaltsschuldner unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1471 nach Juris Rn 22).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2012 - 7 WF 17/12

    Abänderung eines Unterhaltstitels: Rückwirkende Herabsetzung für eine mehr als

    Unter anderem auch deshalb hält Lorenz (in Zöller, a.a.O., § 240 RdNr. 11 und 12), der von einer "generellen Begrenzung des Rückwirkungszeitraums" durch § 240 Abs. 2 Satz 4 FamFG i. V. mit § 238 Abs. 3 Satz 4 FamFG ausgeht, im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des KG vom 25.3.2010 - 17 WF 66/10 - zu der ebenfalls in § 240 FamFG geregelten Abänderung eines (bei Feststellung der Vaterschaft ergangenen) Unterhaltstitels nach § 237 FamFG zur Vermeidung grob unbilliger Ergebnisse im Einzelfall eine teleologische Reduktion des § 238 Abs. 3 Satz 4 FamFG für geboten (so auch Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG 2. Aufl., § 240 RdNr. 21).
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