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   KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11   

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https://dejure.org/2011,14358
KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11 (https://dejure.org/2011,14358)
KG, Entscheidung vom 25.03.2011 - 5 W 62/11 (https://dejure.org/2011,14358)
KG, Entscheidung vom 25. März 2011 - 5 W 62/11 (https://dejure.org/2011,14358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kundendaten nach Vertragsende

    § 4 Nr 10 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 17 Abs 2 UWG, § 90 HGB, § 90a HGB
    Verletzung nachvertraglicher Pflichten: Verwendung von Kundendaten durch den Subunternehmer eines Maklers nach Vertragsende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Provisionsteilungsvereinbarung unter Maklern hinsichtlich eines Konkurrenzverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Provisionsteilungsvereinbarung unter Maklern hinsichtlich eines Konkurrenzverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1293
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Zwar darf ein ausgeschiedener Vertriebsmitarbeiter (etwa typischerweise ein Handelsvertreter) die während seiner Beschäftigungszeit erworbenen Kenntnisse und Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen unbeschränkt verwenden, wenn er keinem vertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt und solange er nur Informationen verwertet, die er in seinem Gedächtnis bewahrt oder auf die er aufgrund anderer Quellen zugreifen kann, zu denen er befugtermaßen Zugang hat - er also insbesondere nicht auf schriftliche Unterlagen zurückgreift, die er während der Beschäftigungszeit angefertigt hat (BGH, GRUR 2009, 603, TZ.

    Auch wenn der Antragsgegner nach der "Provisionsvereinbarung" gegenüber dem Kaufinteressenten nicht als selbstständiger Makler, sondern als Untervertreter im Namen der makelnden Antragstellerin tätig geworden ist (die so angesprochenen Kaufinteressenten deshalb möglicherweise nicht zu einem eigenen Kundenstamm des Antragsgegners gehörten, vgl. BGH, GRUR 2009, 603, TZ. 24 - Versicherungsuntervertreter), mag hinsichtlich derart für die Antragstellerin geworbener Kunden die Anwendung der Grundsätze zur regelmäßig freien Konkurrenz ausgeschiedener Vertriebsmitarbeiter (vgl. oben a) in Betracht kommen.

    Ein Widerspruch zur Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns fehlt aber insbesondere dann, wenn Informationen aus dem Gedächtnis verwertet werden (BGH, GRUR 2009, 603, TZ. 15 f m.w.N. - Versicherungsuntervertreter).

    Hinsichtlich des Geheimhaltungsgebots aus § 17 Abs. 1 UWG folgt dies vorliegend schon daraus, dass diese Vorschrift nicht auf selbständig tätige Vertriebsmitarbeiter anwendbar ist (BGH, GRUR 2009, 603, TZ. 10 - Versicherungsuntervertreter).

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    15 m.w.N. - Versicherungsuntervertreter; BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; GRUR 1999, 912 - Weinberater; GRUR 2002, 91, 92 - Spritzgießwerkzeuge; GRUR 2003, 453, 454 - Verwertung von Kundenlisten; GRUR 2006, 1004, TZ.

    Darüber hinaus hat der BGH vertraglichen Geheimhaltungsvereinbarungen selbständiger Vertriebsmitarbeiter keine weitergehenden rechtlichen Wirkungen und keine weitergehende rechtliche Wirksamkeit beigemessen als in der gesetzlichen Regelung des § 90 HGB vorgesehen (BGH, NJW 1993, 279, juris Rn. 17 ff [vorliegend ist die streitgegenständliche Geheimhaltungsvereinbarung von der Antragstellerin auch in "Provisionsvereinbarungen" mit anderen Mitarbeitern verwendet worden, vgl. Anlage AST 26]; GRUR 1999, 934, juris Rn. 22, Ziffer 25 f/28 ff; vgl. auch BGH, GRUR 2002, 91, juris Rn. 64 - Spritzgießwerkzeuge).

  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Fehlt - wie vorliegend - die Vereinbarung einer Karenzentschädigung, so ist die Wettbewerbsabrede (insbesondere zum Schutz desjenigen Mitarbeiters, der sich an das Wettbewerbsverbot hält) zwar nicht nichtig (vgl. BAG, NJW 1964, 1641, juris Rn. 27; OLG Nürnberg, BB 1960, 1261; OLG Düsseldorf, BB 1962, 731; OLG Karlsruhe, VersR 1973, 857; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Auflage, § 90a Rn. 18, 32).

    Die Berufung des Unternehmers auf die Wettbewerbsabrede kann aber eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 242 BGB darstellen, wenn der Unternehmer für die Wettbewerbsenthaltung überhaupt nichts zahlen will, obwohl er angemessen zahlen muss (BAG, NJW 1964, 1641, juris Rn. 30).

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Dagegen folgt aus einer Verschwiegenheitspflicht noch kein weitergehendes Verbot, Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers selbst zu umwerben (BAGE, NJW 1988, 1686, juris Rn. 27).

    Im Übrigen wäre eine über § 90 HGB hinausgehende Geheimhaltungsvereinbarung rechtlich als Wettbewerbsabrede aufzufassen (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 64, Spritzgießwerkzeuge; BAG, NJW 1988, 1686, juris Rn. 21 f; ZIP 1999, 295, juris Rn. 54), bei der eine Karenzentschädigung nicht wirksam abbedungen werden kann, § 90a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 HGB.

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 294/90

    Formularvertragliches Nutzungsverbot für Kundenadressen

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Bei einer Verwertung im Gedächtnis verbliebener Informationen kann dann auch nicht von einer unlauteren gezielten Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG ausgegangen werden (BGH, NJW 1993, 1786, juris Rn. 18; Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 10.41).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1972 - 8 U 99/72

    Unternehmer; Wichtiger Grund; Fristlose Kündigung; Schuld; Handelsvertreter;

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Fehlt - wie vorliegend - die Vereinbarung einer Karenzentschädigung, so ist die Wettbewerbsabrede (insbesondere zum Schutz desjenigen Mitarbeiters, der sich an das Wettbewerbsverbot hält) zwar nicht nichtig (vgl. BAG, NJW 1964, 1641, juris Rn. 27; OLG Nürnberg, BB 1960, 1261; OLG Düsseldorf, BB 1962, 731; OLG Karlsruhe, VersR 1973, 857; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Auflage, § 90a Rn. 18, 32).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    15 m.w.N. - Versicherungsuntervertreter; BGHZ 38, 391, 396 - Industrieböden; GRUR 1999, 912 - Weinberater; GRUR 2002, 91, 92 - Spritzgießwerkzeuge; GRUR 2003, 453, 454 - Verwertung von Kundenlisten; GRUR 2006, 1004, TZ.
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Im Übrigen wäre eine über § 90 HGB hinausgehende Geheimhaltungsvereinbarung rechtlich als Wettbewerbsabrede aufzufassen (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 64, Spritzgießwerkzeuge; BAG, NJW 1988, 1686, juris Rn. 21 f; ZIP 1999, 295, juris Rn. 54), bei der eine Karenzentschädigung nicht wirksam abbedungen werden kann, § 90a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 HGB.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Dieser Vortrag ist überwiegend wahrscheinlich und damit glaubhaft gemacht, § 294 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 156, 139, 142; NJW 1996, 1682).
  • LG Berlin, 15.02.2011 - 15 O 42/11
    Auszug aus KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 15. Februar 2011 - 15 O 42/11 - teilweise geändert:.
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 18/97

    "Subunternehmervertrag"; Kartellrechtliche Beurteilung einer Kundenschutzklausel

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

  • BGH, 19.12.2002 - I ZR 119/00

    Verwertung von Kundenlisten

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 109/02

    Umfang eines Wettbewerbsverbots zwischen einer GmbH als Subunternehmerin und

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