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   KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14 - 141 AR 64/14   

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https://dejure.org/2014,14598
KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14 - 141 AR 64/14 (https://dejure.org/2014,14598)
KG, Entscheidung vom 25.03.2014 - 2 Ws 54/14 - 141 AR 64/14 (https://dejure.org/2014,14598)
KG, Entscheidung vom 25. März 2014 - 2 Ws 54/14 - 141 AR 64/14 (https://dejure.org/2014,14598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 1 StGB, § 68a StGB, §§ 68aff StGB, § 68f Abs 2 StGB
    Führungsaufsicht: Entfallen der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe; für die faktische Durchführung der Führungsaufsicht zuständiges Gericht nach Feststellung des Nichtentfallens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmecharakter der Anordnung des Entfallens der Führungsaufsicht i.R.e. günstigen Prognose bzgl. Straffreiheit (hier: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 68f Abs. 2; StGB § 68a
    Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, dass die Persönlichkeitsmängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. Senat VRS 111, 418; NStZ-RR 2008, 157, 158; std.

    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muss und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 157, 158; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 25. März 2010 - 2 Ws 137-138/10 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 = Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109).

    Hierfür müssen Tatsachen feststehen; sie dürfen nicht lediglich unterstellt werden (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 157, 158; std.

  • OLG Karlsruhe, 28.01.1987 - 1 Ws 9/87
    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    2 St 88/89|BGH; 09.01.1990; 5 StR 601/89">MDR 1990, 356; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; Senat, Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 -, 6. August 2010 - 2 Ws 434/10 -, 16. November 2009 - 2 Ws 499/09 - und 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - std.

    Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; Senat, Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 6. Dezember 2012 - 2 Ws 558/12 - Fischer, StGB 61. Aufl., § 68f Rdn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; Senat NStZ-RR 2005, 42; Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).

    Selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347; Senat, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 5 Ws 76/02 - juris).

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht zwei unterschiedliche Zwecke verfolgt (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 42): Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, weil er der besonderen Hilfe bedarf; andererseits indiziert die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 Satz 1 StGB genannten Freiheitsstrafen die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).

    Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 418/10 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; Senat NStZ-RR 2005, 42; Beschlüsse vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - und 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).

  • KG, 06.02.2002 - 5 Ws 76/02
    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347; Senat, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 5 Ws 76/02 - juris).

    Die Einhaltung der Frist ist aber keine zwingende Verfahrensvoraussetzung (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 5 Ws 76/02 - juris - mit weit. Nachweisen).

  • OLG Bremen, 12.04.2012 - Ws 33/12
    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Maßgeblich ist vielmehr eine günstige Entwicklung während des Vollzuges, die von besonderem Gewicht sein muss und sich nicht nur als taktische Anpassung darstellt, sondern Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit oder Einstellung ist (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 157, 158; Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 25. März 2010 - 2 Ws 137-138/10 - Kröber NStZ 2000, 613, 614 = Anm. zu BVerfG NStZ 2000, 109).

    Von seinen im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen wird er nicht entlastet (vgl. BGHSt 19, 226; Senat, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 2 Ws 33/12 - und 31. Januar 2012 - 2 Ws 580-583/11 - Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 473 Rdn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1984 - 1 Ws 341/84
    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Denn § 54a StVollstrO enthält nur eine Ordnungsvorschrift (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 428).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Auszug aus KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14
    Die besondere Schutzwürdigkeit der von einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter (dazu vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat NStZ 2007, 472) und das einschlägige Bewährungsversagen trotz der vorangegangenen mehrjährigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe und führen dazu, dass bereits im Rahmen einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit zu stellen wären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - [= NStZ-RR 2006, 354 Ls], 6. Juli 2011 - 2 Ws 254/11 - und 25. November 2010 - 2 Ws 605/10 -).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

  • OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 2 Ws 558/12

    Strafrestaussetzung: Anordnung eines vorläufigen Aufschubs der Haftentlassung bei

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines

  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender

  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

  • OLG München, 19.10.2011 - 1 Ws 858/11

    Strafvollstreckung: Entfallen der Führungsaufsicht bei notierter Überhaft als

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 418/10

    Anforderungen an die Sozialprognose im Rahmen der Entscheidung der Beendigung der

  • OLG Naumburg, 19.09.2011 - 2 Ws 254/11
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

    Die Prognose verlangt eine höhere Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit, als es zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB erforderlich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 25. März 2014 - 2 Ws 54/14, juris Rn. 7 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    2 St 52/87">MDR 1987, 784; KG, Beschlüsse 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 -, 10. Juli 2000 - 5 Ws 493/00 -, und 30. Juli 1987 - 5 Ws 242/87 - Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 2 Ws 217-218/18 - mwN; 30. März 2016 aaO und vom 25. März 2014 - 2 Ws 54/14 - std.
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