Rechtsprechung
   KG, 25.03.2015 - 9 W 42 - 46/14, 9 W 42/14, 9 W 43/14, 9 W 44/14, 9 W 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11124
KG, 25.03.2015 - 9 W 42 - 46/14, 9 W 42/14, 9 W 43/14, 9 W 44/14, 9 W 45/14 (https://dejure.org/2015,11124)
KG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 9 W 42 - 46/14, 9 W 42/14, 9 W 43/14, 9 W 44/14, 9 W 45/14 (https://dejure.org/2015,11124)
KG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 9 W 42 - 46/14, 9 W 42/14, 9 W 43/14, 9 W 44/14, 9 W 45/14 (https://dejure.org/2015,11124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 81 Abs 1 S 1 FamFG, § 129 Abs 1 GNotKG, § 130 Abs 3 S 1 GNotKG, § 130 Abs 3 S 2 GNotKG, § 13a Abs 1 S 1 FGG
    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer Notarkostensache: Billigkeitsabwägung durch das Beschwerdegericht im Rahmen der Entscheidung über die Kostentragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung in gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 1
    Kostenentscheidung in gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 675
  • DNotZ 2016, 592
  • FGPrax 2015, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).

    Vielmehr knüpft sie die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Soweit das Landgericht zugrunde legt, die Rechtslage sei nicht so eindeutig gewesen, könnte dies unter dem Gesichtspunkt beachtlich sein, dass das Unterliegen eines Beteiligten in den Hintergrund treten könnte, wenn der von diesem (erfolglos) im Verfahren vertretene Standpunkt auf unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse beruhte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, juris Rn. 48).

    Dem genügt jedes Abwägungsergebnis, das nach den Umständen des Einzelfalles die Kostentragung durch einen bestimmten Beteiligten billig erscheinen lässt, nicht hingegen ist es, um einem Beteiligten die Kosten auferlegen zu können, erforderlich, dass Umstände vorliegen, die nach Art und Bedeutung den Regelbeispielen des § 81 Abs. 2 FamFG gleichkommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Auch wenn das Unterliegen eines Beteiligten nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen muss, so kann in Antragsverfahren ein Kriterium der Billigkeit doch das Maß des Antragserfolges sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Vielmehr knüpft sie die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Dem genügt jedes Abwägungsergebnis, das nach den Umständen des Einzelfalles die Kostentragung durch einen bestimmten Beteiligten billig erscheinen lässt, nicht hingegen ist es, um einem Beteiligten die Kosten auferlegen zu können, erforderlich, dass Umstände vorliegen, die nach Art und Bedeutung den Regelbeispielen des § 81 Abs. 2 FamFG gleichkommen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Auch wenn das Unterliegen eines Beteiligten nicht zwingend zu einer Kostenauferlegung führen muss, so kann in Antragsverfahren ein Kriterium der Billigkeit doch das Maß des Antragserfolges sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 48, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris).

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).

    Ist hierzu in der Entscheidung nichts ausgeführt, lässt sich in der Regel nicht erkennen, dass das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 19, juris).

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).

    c) Damit ist im vorliegenden Fall die weitgehende Aufhebung der Kostenberechnungen und das daraus folgende Unterliegen der Notarin mit der Hauptsacheentscheidung im Rahmen der Ermessensausübung nach § 81 Absatz 1 FamFG zu deren Lasten zu berücksichtigen, wohingegen ins Gewicht fallende Billigkeitsgründe, die zulasten der Kostenschuldner bzw. zugunsten der Notarin sprechen, nicht ersichtlich sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Das Gericht hat vielmehr in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblichen Umstände die Kostenentscheidung zu treffen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 11, juris).

    c) Bei der Kostenentscheidung bezüglich der Herabsetzung der Kostenberechnungen für die Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hat das Landgericht nicht alle für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 15, juris).

    a) Die Vorschrift stellt es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts, ob und in welchem Umfang eine Kostenentscheidung sachgerecht ist und räumt dem Gericht einen weiten Gestaltungsspielraum dahingehend ein, welchem Beteiligten welche Kosten des Verfahrens auferlegt werden, welches eine Beschränkung nur durch § 81 Abs. 2 FamFG erfährt, wonach in den dort genannten Fällen die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten ganz oder teilweise auferlegt werden sollen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 11, juris).

    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).

  • KG, 09.02.2012 - 19 UF 125/11

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Angesichts der Nähe dieser Verfahren zu den zivilprozessualen Verfahren entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kostenentscheidung entsprechend den in diesen Verfahren geltenden Grundsätzen an dem Obsiegen und Unterliegen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - XII ZB 15/13 -, Rn. 16, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2012 - 19 UF 125/11 -, Rn. 4, juris; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 07. Juni 2010 - 9 UF 49/10 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12

    Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig anerkannt, dass die Beschwerde allein eine Überprüfung auf Ermessensfehler eröffnet und ein vom erstinstanzlichen Gericht fehlerfrei ausgeübtes Ermessen nicht durch eine eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts ersetzt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13, 3 Wx 115/13 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. März 2011 - I-3 Wx 13/11, 3 Wx 13/11 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013 - II-2 UF 207/12, 2 UF 207/12 -, Rn. 8, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. November 2012 - 4 WF 259/12 -, Rn. 12, juris; OLG Celle, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 10 UF 69/12 -, Rn. 12, juris; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 81 Rn. 81a).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
    Stattdessen kann das Beschwerdegericht die Entscheidung nur darauf überprüfen, ob das erstinstanzliche Gericht von dem ihm obliegenden Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Köln, 12.12.2011 - 4 UF 256/11

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren

  • OLG München, 09.08.2010 - 31 Wx 2/10

    Kommanditgesellschaft: Informationsrecht des Kommanditisten

  • KG, 30.06.2015 - 9 W 103/14

    Notarkostenbeschwerde: Entstehung der Entwurfsgebühr; Unterlassen der Information

    Es entspricht in gerichtlichen Verfahren in Notarkostensachen regelmäßig der Billigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, die Kostenentscheidung jedenfalls dann, wenn die Kostenberechnung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand hält, grundsätzlich am Obsiegen bzw. Unterliegen der Beteiligten zu orientieren (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn. 29).
  • LG Kleve, 05.05.2017 - 4 OH 20/16

    Notarkostenprüfungsantrag; unrichtige Sachbehandlung; Grundstücksübertragung;

    Wie in anderen Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch, entspricht in Notarkostenprüfungsverfahren eine Orientierung am Verfahrenserfolg regelmäßig der Billigkeit (KG, Beschluss vom 25.03.2015, Az.: 9 W 42-46/14 = FGPrax 2015, 190, 192).
  • KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13

    Rückerstattung von Notarkosten: Erforderlichkeit der Aufhebung der zugrunde

    In einem solchen Fall entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG den Notar mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten, denn von ihm muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - unter II. 3. b) der Gründe).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2017 - 8 W 2148/16

    Landwirtschaftliches Kostenprivileg bei familieninterner Verpachtung des

    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die sorgsam begründete und veröffentlichte Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 25.03.2015 (9 W 42/14 Rn. 13 ff. juris m. w. N., MDR 2015, 675) ist im Hinblick auf die Kostenentscheidung auszuführen:.
  • KG, 10.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten: Geschäftswert bei Einbringung- und Verschmelzungsvertrag zweier

    Denn von einem Notar muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn. 29; Senat, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33-34/13 -, juris Rn. 34).
  • LG Berlin, 27.05.2015 - 80 OH 177/14

    Notargebühr: Geschäftswert einer künftigen Räumungsverpflichtung mit

    Hierbei folgt die Kammer der neuesten Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - ), wonach das Gericht die Kostenentscheidung in jedem konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung sämtlicher maßgeblicher Umstände zu treffen hat, und nicht mehr von der Regel auszugehen ist, dass in Notarkostenverfahren jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen habe.
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im

    Bestand der Gebührenanspruch nicht, weil die Gebühren wegen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 GNotKG nicht zu erheben waren, und war der Notar deswegen in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 Abs. 1 GNotKG unterlegen, hat er die Kosten dieses Verfahrens zu tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn 26 ff.).
  • KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13

    Wann erfolgt eine Beurkundung noch aufgrund des Entwurfs?

    Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).

    Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).

    Satz 1 FamFG den Notar mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten, denn von ihm muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - unter II. 3. b) der Gründe).

  • KG, 02.08.2016 - 9 W 23/15

    Notarkosten bei Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile zweier GmbH auf eine und

    Denn von einem Notar muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, jurisRn. 29; Senat, Beschluss vom 27. August 2015 - 9 W 33-34/13 -, jurisRn. 34).
  • KG, 26.11.2019 - 9 W 105/18

    Statthafter Rechtsbehelf bei Antrag auf Zwangsvollsteckungseinstellung aus

    War die Zwangsvollstreckung gemäß § 767 ZPO analog für unzulässig zu erklären, und war der Notar deswegen im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung unterlegen, hat er die Kosten dieses Verfahrens zu tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn. 26 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit

  • LG Berlin, 29.07.2020 - 80 OH 54/20

    Beratungsgebühr eines Anwaltsnotars bei Erstberatung zu Fragen eines Ehevertrags

  • LG Köln, 28.04.2020 - 11 OH 16/19
  • KG, 26.04.2022 - 9 W 11/20

    Kostenrechnung Anwaltsnotars bei Beauftragung mit Prüfung erbrechtlicher Fragen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht