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   KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08 - 3 Ws (B) 117/08   

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KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08 - 3 Ws (B) 117/08 (https://dejure.org/2008,79012)
KG, Entscheidung vom 25.04.2008 - 2 Ss 66/08 - 3 Ws (B) 117/08 (https://dejure.org/2008,79012)
KG, Entscheidung vom 25. April 2008 - 2 Ss 66/08 - 3 Ws (B) 117/08 (https://dejure.org/2008,79012)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Verletzung sachlichen Rechts durch Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 30.09.2004 - 3 Ws (B) 439/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - und 30. September 2004 - 3 Ws (B) 439/04 -, beide [...]).

    Hierbei hat er auch zu berücksichtigen, dass einem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Urlaub, Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; Senat, Beschluss vom 30. September 2004 a.a.O.).

  • KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07

    Regelfahrverbot: Absehen trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Zwar ist die Regelahndung nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert, vielmehr soll Nr. 132.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV - früher Nr. 34.2 - eine schärfere Ahndung besonders schwerwiegender Rotlichtverstöße erlauben, da die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702 (704)) als besonders gefährlich anzusehen ist, weil sich der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden können (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07).
  • KG, 10.07.1998 - 3 Ws (B) 335/98
    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Dabei sind dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt, und die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Juli 1998 - 3 Ws (B) 335/98 - und 30. September 2004 - 3 Ws (B) 439/04 -, beide [...]).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Denn grundsätzlich kann von einem Regelfahrverbot nur abgesehen werden, wenn wesentliche Besonderheiten in der Tat und in der Persönlichkeit des Betroffenen anzunehmen sind und der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich von dem im Bußgeldkatalog erfassten Normalfall abweicht, dass er als Ausnahme einzustufen ist (vgl. OLG Zweibrücken VRS 105, 369 ).
  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat VRS 111, 441 (442) m.w.N.).
  • KG, 22.11.2000 - 3 Ws (B) 559/00

    Atypischer Rotlichtverstoß beim Linksabbiegen

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Dieser Gesichtspunkt des Schutzes insbesondere des Querverkehrs kann dann nicht zum Tragen kommen, wenn es zu einer solchen ab-strakten Gefährdung von vornherein nicht kommen kann, wenn zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren, was unter Umständen dann der Fall ist, wenn an einer ampelgeregelten Kreuzung mit getrennten Ampelschaltungen für verschiedene Fahrtrichtungen zwar unter Missachtung des Rotlichts für die Geradeausspur in die Kreuzung eingefahren wird, dann jedoch innerhalb des Kreuzungsbereichs entgegen der zuvor vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach links abgebogen wird, zu diesem Zeitpunkt für Linksabbieger grünes Ampellicht gilt und es bei dem Abbiegevorgang auch zu keiner Gefährdung von gleichfalls links abbiegenden Fahrzeugen kommt (vgl. Senat VRS 100, 379 ; Beschluss vom 22. November 2000 - 3 Ws (B) 559/00 - [...]).
  • KG, 23.03.2001 - 3 Ws (B) 84/01

    Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung

    Auszug aus KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
    Dieser Gesichtspunkt des Schutzes insbesondere des Querverkehrs kann dann nicht zum Tragen kommen, wenn es zu einer solchen ab-strakten Gefährdung von vornherein nicht kommen kann, wenn zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren, was unter Umständen dann der Fall ist, wenn an einer ampelgeregelten Kreuzung mit getrennten Ampelschaltungen für verschiedene Fahrtrichtungen zwar unter Missachtung des Rotlichts für die Geradeausspur in die Kreuzung eingefahren wird, dann jedoch innerhalb des Kreuzungsbereichs entgegen der zuvor vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach links abgebogen wird, zu diesem Zeitpunkt für Linksabbieger grünes Ampellicht gilt und es bei dem Abbiegevorgang auch zu keiner Gefährdung von gleichfalls links abbiegenden Fahrzeugen kommt (vgl. Senat VRS 100, 379 ; Beschluss vom 22. November 2000 - 3 Ws (B) 559/00 - [...]).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Der Senat hat sich wiederholt zu dieser Frage geäußert und stets im Sinne der vorgenannten, ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden (Senat vom 13. November 2008 - 2 Ss 66/08, vom 8. April 2008 - 2 Ss 27/08, vom 8. Januar 2002 - 2 Ss 60/01, vom 30. Mai 2000 - 2 Ss 39/00, vom 15. Februar 2000 - 2 Ss 4/00, vom 29. Juni 1999 - 2 Ss 38/99 - sowie vom 23. November 1995 - 2 Ss 51/95).
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