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   KG, 25.05.2004 - 1 W 472/01   

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https://dejure.org/2004,5920
KG, 25.05.2004 - 1 W 472/01 (https://dejure.org/2004,5920)
KG, Entscheidung vom 25.05.2004 - 1 W 472/01 (https://dejure.org/2004,5920)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 1 W 472/01 (https://dejure.org/2004,5920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 54a II Nr. 1
    Berechtigtes Sicherungsinteresse für Notaranderkonto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsansprüche gegen einen Notar; Gebot des sichersten Weges; Einrichtung eines Notaranderkontos; Berechtigtes Sicherungsinteresse; Hinweis auf die Möglichkeit einer billigeren Vertragsabwicklung

  • Judicialis

    BeurkG § 54a Abs. 2 Nr. 1

  • meissner-reemtsma.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtes Sicherungsinteresse für die Verwahrung von Geld durch den Notar auf einem Notaranderkonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Hebegebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 86 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 54 a BeurkG; §§ 16 Abs. 1, 156 Abs. 2 KostO; § 19 BNotO
    Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags über Notaranderkonto nicht sachwidrig

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 86 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 54 a BeurkG; §§ 16 Abs. 1, 156 Abs. 2 KostO; § 19 BNotO
    Abwicklung eines Grundstückskaufvertrags über Notaranderkonto nicht sachwidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 2/19

    Prüfung des Bestehens eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine

    b) Ein berechtigtes Sicherungsinteresse an einer Verwahrung ist unter Berücksichtigung dieser Grundsätze in Anlehnung an die von der Bundesnotarkammer (Rundschreiben 1/1996) und einigen Ländernotarkammern (Notarkammer Hamm aaO; Notarkammer Schleswig-Holstein aaO) entwickelten Fallgruppen, denen sich auch die Vertreter der Literatur (vgl. zB Sandkühler aaO Rn. 53; Renner aaO Rn. 14; Hertel in Frenz/Miermeister aaO Rn. 9 ff; Franken aaO Rn. 13 ff) und die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG MittBayNot 2005, 430, 431; OLG Bremen MittBayNot 2005, 428, 429) - von Abweichungen im Detail abgesehen - im Wesentlichen angeschlossen haben, in folgenden (nicht abschließenden) Konstellationen regelmäßig zu bejahen: Verringerung des Vorleistungsrisikos einer Vertragspartei, Sicherung einer Mehrheit von Grundpfandgläubigern, die zu einer Abstimmung untereinander nicht bereit sind, freihändige Veräußerung eines Grundstücks während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, Einbehalt eines Teils der Gegenleistung als Sicherheit oder Fälle, in denen von vornherein Probleme bei der Abwicklung, verbunden mit der Gefahr des Scheiterns des Vertrags, zu erwarten sind (vgl. zB Handreichung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer aaO; Verlautbarung der Notarkammer Hamm und des Präsidenten des OLG Hamm aaO; Brambring aaO S. 388 ff; ders. in DNotZ 1990, 615 ff, 621; Winkler aaO Rn. 16 ff; Franken aaO Rn. 12 ff; Renner in Armbrüster/Preuß/Renner aaO Rn. 14).
  • KG, 14.05.2019 - Not 6/18

    Notarsache: Disziplinarmaßnahme gegen den Notar wegen der Entgegennahme von Geld

    Es steht nicht zur freien Disposition der Beteiligten und fehlt regelmäßig, wenn das Geschäft - nach objektiven Kriterien - ebenso gut durch andere Mittel als die Verwahrung abgesichert werden kann (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 2 Not 1/13 - juris; OLG Celle, RNotZ 2011, 367, 371; Beschluss vom 18. März 2010 - Not 1/10 - BeckRS 2010, 22387; Kammergericht, 1. ZS, Beschluss vom 25. Mai 2004 - 1 W 472/01 - MittBayNot 2005, 430, 431; OLG Bremen, MittBayNot 2005, 428, 429; Hertel, in: Eylmann/Vaasen, a.a.O., § 54 a BeurkG, Rdn. 6; Renner, in: Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG/DONot, 7. Aufl., § 54 a BeurkG, Rdn. 9; Grziwotz, in: Grziwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 57, Rdn. 5; Winkler, BeurkG, 18. Aufl., § 54 a, Rdn. 10).
  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 9 W 74/09

    Voraussetzungen der notariellen Verwahrungstätigkeit

    Der Senat hält die Ansicht der Bundesnotarkammer, der u.a. Brambring (DNotZ 1999, 381, dort Fallgruppe II.3.), Sandkühler (MittBayNot 2005, 432; Anmerkung zum Beschluss des KG vom 25. Mai 2004 - 1 W 472/01-, MitBayNot 2005, 430) und das Oberlandesgericht Bremen (MittBayNot 2005, 428) folgen, für überzeugend.
  • LG Chemnitz, 17.03.2016 - 3 OH 6/14

    Mehrkosten für Aufnahme einer "Miteigentümervereinbarung" im

    Eine solche unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn dem Notar ein offen zutage tretender Verstoß gegen gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist, das Vorliegen ist also beschränkt auf eindeutige Sachverhalte, die das Kostenerhebungsverfahren von rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Fragen freihalten soll (KG, 25.5.04, 1 W 472/01, zu den weiteren Nachweisen siehe die Stellungnahme der Ländernotarkasse).
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