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   KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04   

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https://dejure.org/2005,10008
KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04 (https://dejure.org/2005,10008)
KG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 24 W 100/04 (https://dejure.org/2005,10008)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 24 W 100/04 (https://dejure.org/2005,10008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angelegenheit der Wohnungseigentumsgemeinschaft bei Geltendmachung von auf einzelnen Verträgen beruhenden Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums; Zulässigkeit der Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung des gerichtlichen Verfahrens; ...

  • Judicialis

    WEG § 3 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 1; ; BGB § 731

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 830 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
    Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird.
  • KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02

    Wohnungseigentum: Gewährleistung hinsichtlich Mängeln am Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
    Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird.
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

    Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
    Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Ausreichend ist für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Kammergericht, Beschl. v.25. Mai 2005 - 24 W 100/04).
  • LG Berlin, 07.02.2023 - 55 S 56/22

    WEG: Vermehrung der Stimmrechte bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts im Falle

    Dies gilt insbesondere für solche Beschlüsse, die die klageweise Geltendmachung eines Rückbau- oder Unterlassungsanspruchs gegen Mitglieder der Gemeinschaft anordnen (vgl. KG v. 25.5.2005 - 24 W 100/04, KGR 2005, 735, 736; zum Ganzen auch Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl. § 44 Rn. 96 m.w.N.).
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