Rechtsprechung
KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angelegenheit der Wohnungseigentumsgemeinschaft bei Geltendmachung von auf einzelnen Verträgen beruhenden Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums; Zulässigkeit der Bildung einer Sonderumlage zur Finanzierung des gerichtlichen Verfahrens; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen der Gemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 17.06.2003 - 70 II 34/02
- LG Berlin, 28.05.2004 - 85 T 402/03
- KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 830 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99
Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am …
Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird. - KG, 07.01.2004 - 24 W 210/02
Wohnungseigentum: Gewährleistung hinsichtlich Mängeln am Gemeinschaftseigentum; …
Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird. - BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80
Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die …
Auszug aus KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04
Es ist seit langem anerkannt, dass die Wohnungseigentümer auch die auf einzelnen Verträgen beruhenden Mängelansprüche, insbesondere die sogenannten sekundären Gewährleistungsansprüche, zur Angelegenheit der Gemeinschaft machen dürfen (BGHZ 81, 35 = NJW 1981, 1841; BayObLG NJW-RR 2000, 379 = ZMR 2000, 113; KG NJW 2004, 1672 = ZMR 2004, 531), was auch dem Baubetreuer zugute kommt, weil dieser nicht unterschiedlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt wird.
- AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach …
Ausreichend ist für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Kammergericht, Beschl. v.25. Mai 2005 - 24 W 100/04). - LG Berlin, 07.02.2023 - 55 S 56/22
WEG: Vermehrung der Stimmrechte bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts im Falle …
Dies gilt insbesondere für solche Beschlüsse, die die klageweise Geltendmachung eines Rückbau- oder Unterlassungsanspruchs gegen Mitglieder der Gemeinschaft anordnen (vgl. KG v. 25.5.2005 - 24 W 100/04, KGR 2005, 735, 736;… zum Ganzen auch Suilmann in Jennißen, WEG, 7. Aufl. § 44 Rn. 96 m.w.N.).