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   KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09   

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https://dejure.org/2009,13289
KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09 (https://dejure.org/2009,13289)
KG, Entscheidung vom 25.05.2009 - 2 AR 16/09 (https://dejure.org/2009,13289)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 2 AR 16/09 (https://dejure.org/2009,13289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Negativmitteilungen an die Schufa; Bindungswirkung eine Verweisung an das Landgericht

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert eine Klage auf Unterlassung von Negativmitteilungen an die Schufa; Bindungswirkung eine Verweisung an das Landgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Anerkannt ist jedoch, dass die Bindungswirkung ausnahmsweise entfällt, wenn die Verweisung auf Willkür beruht (vgl. nur BGH, NJW 2003, 3201 [3201]; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17 m.w.N.).

    Dabei ist ein begründungsloser Verweisungsbeschluss einem mit Begründung versehenen Verweisungsbeschluss gleichzusetzen, wenn jener auf Antrag beider Parteien ergangen ist und das verweisende Gericht die Antragstellung zuvor nicht angeregt hat (vgl. BGH, NJW 2003, 3201 [3202]; BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; BGH, FamRZ 1988, 943 [943]).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Dabei ist ein begründungsloser Verweisungsbeschluss einem mit Begründung versehenen Verweisungsbeschluss gleichzusetzen, wenn jener auf Antrag beider Parteien ergangen ist und das verweisende Gericht die Antragstellung zuvor nicht angeregt hat (vgl. BGH, NJW 2003, 3201 [3202]; BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; BGH, FamRZ 1988, 943 [943]).
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 20/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichtes: Klage eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel in den Entscheidungsgründen nicht erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist oder wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, jedoch zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 15 U 196/04

    Zum Richtigstellungsanspruch eines Bankkunden für den Fall, dass von der Bank

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Dies belegt die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2005, NJW 2005, 2401, das in einer ähnlichen Fallkonstellation (Unterlassung von Negativmeldungen einer Telefongesellschaft an die Schufa zu Lasten des Telefonkunden sowie Widerruf bereits erfolgter, derartiger Meldungen) einen Streitwert von insgesamt immerhin 10.000 EUR festgesetzt hat.
  • AG Elmshorn, 02.06.2005 - 50 C 60/05

    Zulässigkeit einer Schufa-Meldung vor Vorliegen eines rechtskräftigen Titels bei

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Ferner belegt dies die Entscheidung des AG Elmshorn vom 2. Juni 2005, NJW 2005, 2404, das in einer noch ähnlicheren Fallkonstellation (Unterlassen von Negativmeldungen einer Telefongesellschaft an die Schufa zu Lasten des Telefonkunden) einen Streitwert von 2.000 EUR für einen Antrag im einstweiligen Verfügungsverfahren festgesetzt hat; bei Zugrundelegung des in der Rechtsprechung zumeist angenommenen Verhältnisses des Wert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zum Wert des diesbezüglichen Hauptsacheverfahrens von 1:3 (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 3 Rdnr. 16 "Einstweilige Verfügung") entsprächen den genannten 2.000 EUR ein Hauptsachestreitwert von 6.000 EUR.
  • KG, 29.05.2008 - 2 AR 25/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage gegen

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung, und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings u.a. dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel in den Entscheidungsgründen nicht erörtert und die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen ist oder wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, jedoch zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 25/08, WM 2008, 1571; Beschluss vom 29. Mai 2008, 2 AR 20/08, KGR 2008, 749-751).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 2 AR 16/09
    Dabei ist ein begründungsloser Verweisungsbeschluss einem mit Begründung versehenen Verweisungsbeschluss gleichzusetzen, wenn jener auf Antrag beider Parteien ergangen ist und das verweisende Gericht die Antragstellung zuvor nicht angeregt hat (vgl. BGH, NJW 2003, 3201 [3202]; BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; BGH, FamRZ 1988, 943 [943]).
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