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   KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09   

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https://dejure.org/2009,22852
KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09 (https://dejure.org/2009,22852)
KG, Entscheidung vom 25.05.2009 - 9 W 91/09 (https://dejure.org/2009,22852)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 9 W 91/09 (https://dejure.org/2009,22852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    Name des Rechtsanwalts darf im Internet genannt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Namensnennung von Rechtsanwälten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 12.01.2007 - 9 U 102/06

    Unterlassungsanspruch: Verwendung eines Zitates aus einem Anwaltsschriftsatz in

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf einen Beschluss des Senats (vom 12.01.2007, Gz 9 U 102/06) geltend macht, durch eine ihn und seine Mandantschaft identifizierende Berichterstattung werde massiv in das Anwalt-Mandanten-Verhältnis eingegriffen, ohne dass dem ein Informationsinteresse gegenüberstünde, liegt auch darin kein rechtswidriger Eingriff.

    Es konterkariert das übertragende Mandat, wenn der Mandant zeitnah nach Auftragserteilung in einer Illustrierten nicht nur den zu verhindernden Bericht, sondern auch das Statement seines Anwalts nachlesen kann (Senat, Beschluss vom 3.03.2006 - Gz 9 U 117/05; Beschluss vom 12.01.2007 - Gz 9 U 102/06; vgl. aber auch Senat, Beschluss vom 31.10.2008 - Gz 9 W 152/06, KGR 2009, 47 - wonach die Veröffentlichung eines Zitats aus einem anwaltlichen Schriftsatz durch ein sachliches und ernsthaftes, für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse gerechtfertigt sein kann).

    Muss ein Rechtsanwalt, der das Unterlassen einer bevorstehenden Berichterstattung geltend macht, fürchten, aus seinem Schriftsatz werde öffentlich zitiert, wirkt sich dies in mittelbarer Weise auf die Wahrnehmung der Interessen der Mandantschaft aus, wenn der Rechtsanwalt sich gehalten sieht, sich hinsichtlich seiner Mittel und Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten zu beschränken; dies kann auf Seiten des Rechtsanwalts zu einer Art "Selbstzensur" bei Auseinandersetzungen mit der Presse führen und Rechte und Stellung des Rechtsanwalts beeinflussen (Senat, Beschluss vom 12.01.2007 - Gz 9 U 102/06).

    Der Senat hat allerdings in seinem Beschluss vom 12.01.2007 - Gz 9 U 102/06 ausdrücklich offen gelassen, ob aus den vorgenannten Gründen eine Güterabwägung zwischen Pressefreiheit einerseits und schutzwürdigen Belangen des Rechtsanwalts andererseits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. der Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwalts im Regelfall bejaht werden kann.

  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, haben nicht in gleichem Maße einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson, jedoch steht auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden ein Anspruch auf Schutz zu, wenn etwa die Veröffentlichung von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung der Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken kann (BVerfG, einstweilige Anordnung vom 3.04.2009 - Gz 1 BvR 654/09 - abrufbar über Juris").
  • KG, 03.03.2006 - 9 U 117/05
    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Es konterkariert das übertragende Mandat, wenn der Mandant zeitnah nach Auftragserteilung in einer Illustrierten nicht nur den zu verhindernden Bericht, sondern auch das Statement seines Anwalts nachlesen kann (Senat, Beschluss vom 3.03.2006 - Gz 9 U 117/05; Beschluss vom 12.01.2007 - Gz 9 U 102/06; vgl. aber auch Senat, Beschluss vom 31.10.2008 - Gz 9 W 152/06, KGR 2009, 47 - wonach die Veröffentlichung eines Zitats aus einem anwaltlichen Schriftsatz durch ein sachliches und ernsthaftes, für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse gerechtfertigt sein kann).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Die geringere Schutzbedürftigkeit von Rechtsanwälten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit vor Gericht öffentlich auftreten, korrespondiert mit der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des BGH zu identifizierenden Äußerungen über die Sozialsphäre und die berufliche Sphäre eines Betroffenen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 619).
  • KG, 31.10.2006 - 9 W 152/06

    Zitate aus anwaltlichen Schriftsätzen

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Es konterkariert das übertragende Mandat, wenn der Mandant zeitnah nach Auftragserteilung in einer Illustrierten nicht nur den zu verhindernden Bericht, sondern auch das Statement seines Anwalts nachlesen kann (Senat, Beschluss vom 3.03.2006 - Gz 9 U 117/05; Beschluss vom 12.01.2007 - Gz 9 U 102/06; vgl. aber auch Senat, Beschluss vom 31.10.2008 - Gz 9 W 152/06, KGR 2009, 47 - wonach die Veröffentlichung eines Zitats aus einem anwaltlichen Schriftsatz durch ein sachliches und ernsthaftes, für die Allgemeinheit bedeutsames Informationsinteresse gerechtfertigt sein kann).
  • LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.03.2009 - 27 O 300/09 - wird auf dessen Kosten bei einem Beschwerdewert von 6.000.- EUR zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09

    Gegen lästige Blogger darf man sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen

    Auszug aus KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
    Die vom Antragsteller erwirkte einstweiligen Verfügung vom 16.03.2009 nach dem Gewaltschutzgesetz (53 T 30/09 Landgericht Berlin/216 C 1001/09 Amtsgericht Charlottenburg) ist nicht geeignet, die nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zulässige Identifizierung des Antragstellers im Sitzungsbericht vom 13.03.2009, einzuschränken, solange nicht unwahre Tatsachen oder Meinungsäußerungen verbreitet werden, die die Grenze zur Schmähkritik überschreiten, was in Bezug auf den Bericht vom 13.03.2009 gerade nicht festgestellt werden kann.
  • LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07

    Zitat aus anwaltlicher E-Mail

    Müsse ein Rechtsanwalt, der das Unterlassen einer bevorstehenden Berichterstattung geltend mache, fürchten, aus seinem Schriftsatz werde öffentlich zitiert, wirke sich dies in mittelbarer Weise auf die Wahrnehmung der Interessen der Mandantschaft aus, wenn der Rechtsanwalt sich gehalten sehe, sich hinsichtlich seiner Mittel und Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten zu beschränken; dies könne auf Seiten des Rechtsanwalts zu einer Art "Selbstzensur" bei Auseinandersetzungen mit der Presse führen und Rechte und Stellung des Rechtsanwalts beeinflussen (so KG, Beschluss vom 25.5.2009, 9 W 91/09).
  • LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10

    Links auf Telemedicus und OpenJur

    Schließlich wies der Beklagte unter der Überschrift "Siebzehnfache Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der Bu...-Site" mit den Worten "Das Verbot hat nicht geklappt" unter der Bezeichnung "Äußerungsverfahren" mit Angabe von Aktenzeichen und Entscheidungsdaten auf ein Verfahren, welches beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 300/09 und beim Kammergericht unter dem Aktenzeichen 9 W 91/09 geführt wurde.

    c) die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009, Az. 27 O 300/09 und des Kammergerichts, Az. 9 W 91/09 vom 25.5.2009 zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

    c) aa) auf den auf der Internetseite "openJur" eingestellten Beschluss des Landgerichts Berlin vom 31.3.2009 - Az. 27 O 300/09 zu verlinken und oder verlinken zu lassen, bb) auf den auf der Internetseite "telemedicus" eingestellten Beschluss des Kammergerichts vom 25.5.2009 - Az. 9 W 91/09 zu verlinken und/oder verlinken zu lassen.

  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Es konterkariert das übertragende Mandat, wenn der Mandant zeitnah nach Auftragserteilung in einer Illustrierten nicht nur den zu verhindernden Bericht, sondern auch das Statement seines Anwalts nachlesen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2009 - 9 W 91/09 m. w. N.).

    Damit ist allerdings nicht gesagt, dass in Einzelfällen aktuelle Berichte über Rechtsstreite bzw. mündliche Verhandlungen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung einzelner Gerichte bzw. der Tätigkeit einzelner Presseanwälte nicht zulässig veröffentlicht werden dürfen (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2009 - 9 W 91/09).

  • LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über während öffentlicher Verhandlungen

    Bei der Prüfung ist darauf abzustellen, ob für solche Mitteilungen ein die verletzten Interessen überwiegendes Informationsbedürfnis anzuerkennen ist (Kammergericht, Beschluss vom 25.5.2009, 9 W 91/09).
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