Rechtsprechung
KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen Täuschung über Nebenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung verschwiegen - Schadensersatzpflicht
- lw.com
, S. 2 (Leitsatz und Kurzinformation)
Schuldhafte Vertragsverletzung durch unzureichende Aufklärung über anfallende Betriebskosten; Anfechtung des Mietvertrags und Schadensersatz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Auskunft über Betriebskosten: Muss Mieter Nachzahlungen leisten? (IMR 2007, 379)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 29 O 338/05
- KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 963
Wird zitiert von ... (2)
- LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich
Das Kammergericht hat zur Frage der Aufklärungspflicht in Mietsachen folgendes entschieden (8 U 208/06 vom 25.06.2007 zitiert nach Beckonline RS 2007, 12518):. - AG Berlin-Neukölln, 21.08.2018 - 3 C 226/18
Mietnebenkosten - nicht kostendeckende Vorauszahlungen
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkennt, dass eine Pflichtverletzung des Vermieters in Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluss vorliegt, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zusichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - KG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2007 - 8 U 208/06 -, zitiert beide in juris).Soweit der Mieter Schadenersatz in Form der Freihaltung von Betriebskosten beansprucht, kann er diesen Anspruch einer Betriebskostennachzahlung ohne weiteres entgegen halten (vgl. KG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2007 - 8 U 208/06 -, OLG Hamm NZM 2003, 717).