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   KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12   

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https://dejure.org/2013,14397
KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12 (https://dejure.org/2013,14397)
KG, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 W 97/12 (https://dejure.org/2013,14397)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 W 97/12 (https://dejure.org/2013,14397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58 Abs 1 S 2 GKG, § 58 Abs 2 GKG, § 63 Abs 2 S 1 GKG, § 28 Abs 1 S 1 RVG, § 33 RVG
    Wertfestsetzung: Berechnung des Wertes der Insolvenzmasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des in § 58 Abs. 2 GKG genannten "Werts der Insolvenzmasse" wie den Wert nach § 58 Abs. 1 GKG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berechnung des Gegenstandswerts für die Gebühren des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Werts der Insolvenzmasse; Anrechnung von Absonderungsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1973
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

    Auszug aus KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12
    Diese Rechte mindern das Vermögen des Schuldners selbst unmittelbar und sind für den Wert der Insolvenzmasse zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2013, 536, 538; NZI 2013, 393 jew. zu § 63 Abs. 1 S. 2 InsO).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12
    Abgesehen davon, dass zum Zeitpunkt der Beendigung eines Insolvenzverfahrens keine Insolvenzmasse mehr vorhanden ist (vgl. BGH, NJW 2013, 532, 533), kommt es auf die Beendigung des Eröffnungsverfahrens und damit der anwaltlichen Tätigkeit an, wenn der Auftrag - wie hier - vor dem im Gesetz genannten Zeitpunkt endet (vgl. Riedel/Sußbauer, a.a.O., Hartmann, a.a.O., § 28 Rn. 6; Gerold/Mayer, a.a.O.).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 286/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend

    Auszug aus KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12
    Diese Rechte mindern das Vermögen des Schuldners selbst unmittelbar und sind für den Wert der Insolvenzmasse zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2013, 536, 538; NZI 2013, 393 jew. zu § 63 Abs. 1 S. 2 InsO).
  • OLG Dresden, 14.09.1994 - 3 W 315/93

    Streitwertbemessung bei Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12
    Oder die Verweisung erfasst - trotz der Formulierung "Wert der Insolvenzmasse", die in keinem Zusammenhang mit dem Betrag der Gläubigerforderung steht - auch den gesamten Tatbestand des § 58 Abs. 2 GKG (so OLG Dresden, MDR 1994, 1253 zu § 77 BRAGO, § 37 GKG a.F.; unverständlich Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 28 Rn. 1 und 3; Gerold/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, AGS 2011, 566), was zu Wertungswidersprüchen mit § 28 Abs. 2 RVG führen könnte.
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    Auszug aus KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12
    Oder die Verweisung erfasst - trotz der Formulierung "Wert der Insolvenzmasse", die in keinem Zusammenhang mit dem Betrag der Gläubigerforderung steht - auch den gesamten Tatbestand des § 58 Abs. 2 GKG (so OLG Dresden, MDR 1994, 1253 zu § 77 BRAGO, § 37 GKG a.F.; unverständlich Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 28 Rn. 1 und 3; Gerold/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, AGS 2011, 566), was zu Wertungswidersprüchen mit § 28 Abs. 2 RVG führen könnte.
  • BGH, 20.03.2014 - IX ZB 288/11

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Insolvenzantrags: Aussetzung des

    Diese besondere Wertvorschrift steht der Anwendung von § 32 Abs. 1 RVG entgegen (KG, ZInsO 2013, 1541 Rn. 1; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl., § 32 Rn. 2; Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 6. Aufl., § 32 Rn. 4; BeckOK-RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt, Stand 15. August 2012, § 32 Rn. 6; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217 zu § 77 BRAGO).
  • KG, 07.11.2023 - 20 W 31/23
    In diesem Fall würden sich die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners lediglich nach dem Nennbetrag der jeweiligen Gläubigerforderung richten, jedenfalls solange, wie der Wert der Insolvenzmasse dahinter nicht zurückbleibt (Diese Auffassung vertreten: OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.1994 - 3 W 315/93, BeckRS 1994, 9082, beck-online; LG Ulm, Beschluss vom 05.06.2013 - 3 T 158/11, BeckRS 2013, 22124, beck-online; Gerold/Schmidt/Mayer, 26. Aufl. 2023, RVG § 28 Rn. 5; NK-GK/Sabine Hoppe, 3. Aufl. 2021, RVG § 28 Rn. 4; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09, BeckRS 2011, 7710, beck-online, und KG, NJOZ 2013, 1617, beck-online).
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