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   KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99   

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https://dejure.org/2000,12170
KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99 (https://dejure.org/2000,12170)
KG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 1 W 2542/99 (https://dejure.org/2000,12170)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 1 W 2542/99 (https://dejure.org/2000,12170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für Anträge auf Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten; Folgen einer Entscheidung des Prozessgerichts über einen Antrag auf Festsetzung von Vollstreckungskosten; Fall der Vollstreckung Zug um Zug

  • beck.de PDF, S. 6
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1213
  • Rpfleger 2000, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 12.09.1985 - 8 W 414/85

    Zug-um-Zug; Leistung des Schuldners; Leistung des Gläubigers; Vollstreckung

    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Die Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung Zug um Zug muss sich eindeutig aus dem zugrunde liegenden Schuldtitel selbst ­ und nicht erst aus weiteren Unterlagen ­ ergeben (allg. M., vgl. OLG Stuttgart DGVZ 1986, 60/61; LG Hamburg DGVZ 1992, 41; Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 788 Rdnr. 2; MünchKomm-ZPO/Heßler, 2. Aufl., § 756 Rdnr. 1 mit Fn. 1; Zöller/Stöber a. a. O. § 756 Rdnr. 3, jew. m. w. N.).
  • LG Berlin, 15.10.1999 - 82 AR 73/99
    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Nach alledem bleibt es zwar für bis zum 31. Dezember 1998 eingegangene Anträge auf Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten bei der Zuständigkeit des Prozessgerichts (ebenso LG Berlin ­ ZK 82 ­ Rpfleger 1999, 500; JurBüro 2000, 317; Münch- Komm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rdnr. 2; Zöller/ Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 788 Rdnr. 19; zu Verfahren gemäß § 899 ZPO; C. Müller, DGVZ 1998, 130/131 sowie die durch Gesetz vom 3. Dezember 1998 [BGBl. I 3840] eingefügte entsprechende Übergangsregelung, mit Begr.
  • LG Berlin, 23.06.1999 - 82 T 370/99
    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Nach alledem bleibt es zwar für bis zum 31. Dezember 1998 eingegangene Anträge auf Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten bei der Zuständigkeit des Prozessgerichts (ebenso LG Berlin ­ ZK 82 ­ Rpfleger 1999, 500; JurBüro 2000, 317; Münch- Komm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rdnr. 2; Zöller/ Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 788 Rdnr. 19; zu Verfahren gemäß § 899 ZPO; C. Müller, DGVZ 1998, 130/131 sowie die durch Gesetz vom 3. Dezember 1998 [BGBl. I 3840] eingefügte entsprechende Übergangsregelung, mit Begr.
  • BayObLG, 12.04.1994 - 1Z AR 13/94
    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Dieser Grundsatz, der perpetuatio fori auch auf den Fall einer Gesetzesänderung anzuwenden ist und entsprechend für andere Verfahrensarten gilt, wobei dann auf den Zeitpunkt des Eingangs des verfahrenseinleitenden Antrages als maßgebend abzustellen ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1978, 1163/1164; BayObLG Rpfleger 1994, 471; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 261 Rdnr. 76, jew. m. w. N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Dieser Grundsatz, der perpetuatio fori auch auf den Fall einer Gesetzesänderung anzuwenden ist und entsprechend für andere Verfahrensarten gilt, wobei dann auf den Zeitpunkt des Eingangs des verfahrenseinleitenden Antrages als maßgebend abzustellen ist (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 1978, 1163/1164; BayObLG Rpfleger 1994, 471; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 261 Rdnr. 76, jew. m. w. N.).
  • OLG München, 02.03.1990 - 5 W 952/90
    Auszug aus KG, 25.07.2000 - 1 W 2542/99
    Zudem ist weiterhin davon auszugehen, dass § 788 Abs. 2 ZPO lediglich eine Regelung der sachlichen und nicht zugleich der funktionellen Zuständigkeit trifft, da es sich bei der Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten nicht um eine spezifische Aufgabe des Vollstreckungsgerichts im Rahmen seiner funktionellen Zuständigkeit als Zwangsvollstreckungsorgan handelt (so bereits OLG Hamm a. a. O. S. 809; zur Abgrenzung s. a. OLG München JurBüro 1991, 989/990).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - L 3 R 203/09

    AVItech; VEB-Geräte- und Regler-Werke Teltow; Stichtag; Umwandlung in GmbH;

    Nach diesem Grundsatz sollte sich niemand auf einen Mangel berufen können, der in der Entscheidung durch ein übergeordnetes statt eines untergeordneten Organs liegt (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 1 W 2542/99 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2008 - L 3 R 1495/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Nach diesem Grundsatz sollte sich niemand auf einen Mangel berufen können, der in der Entscheidung durch ein übergeordnetes statt eines untergeordneten Organs liegt (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 1 W 2542/99 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 8 R 1676/05
    Aufgrund der Regelung in § 3 Abs. 1 Register-AO galt auch der innerhalb des (Register)Gerichts anzuwendende, im besonderen in § 10 Zivilprozessordnung (ZPO) in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung zum Ausdruck gekommene Grundsatz, dass sich niemand auf einen Mangel berufen können soll, der in der Entscheidung durch ein übergeordnetes statt eines untergeordneten Organs liegt (s. stellvertretend Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 1 W 2542/99 -, KG-Report 2000, 410).
  • KG, 31.10.2003 - 1 W 484/03

    Festsetzung der Vollstreckungskosten: Verweisung im Beschwerdeverfahren bei

    § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO schränkt die Abhilfebefugnis nicht ein; die Vorschrift, die der Prozessökonomie dient (vgl. Senat, KG-Report 2000, 410 = AGS 2000, 251 = Rpfleger 2000, 556 zum früheren § 10 ZPO), kommt erst zur Anwendung, wenn das Beschwerdegericht als übergeordnetes Gericht zur Sachentscheidung berufen ist.
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