Rechtsprechung
KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 304 Abs 1 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde
- rechtsportal.de
StPO § 304 Abs. 1 ; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 1
Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.12.2015 - 394 Ls 48/15
- LG Berlin, 28.12.2015 - 509 Qs 37/15
- KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 455
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
Verhältnismäßigkeit eines Haftbefehls bei Bagatelldelikten
Auch wenn das Gericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden hat, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Beschuldigten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (Anschluss an KG, Beschl. v. 25.7.2016 - 4 Ws 13/16, StV 2017, 455 = StraFo 2017, 29).Auch wenn das Amtsgericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden haben wird, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Angeklagten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 -, StV 2017, 455 = StraFo 2017, 29 ).
- KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17
Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Darüber hinaus kann ein Feststellungsinteresse auch bei schwerwiegenden, tatsächlich aber nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 1999, 273; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - m.w.N.; KG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - OLG Celle StV 2012, 524).