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   KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02   

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https://dejure.org/2003,5544
KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02 (https://dejure.org/2003,5544)
KG, Entscheidung vom 25.08.2003 - 24 W 110/02 (https://dejure.org/2003,5544)
KG, Entscheidung vom 25. August 2003 - 24 W 110/02 (https://dejure.org/2003,5544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Miteigentümerversammlung; Vorkontrolle des Verwaltungsbeirats; Vorliegen einer Wiederholungsversammlung ; Genehmigung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen durch eine Eigentümerversammlung

  • Judicialis

    WEG § 25 III; ; WEG § 28 V; ; WEG § 29 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beschlussfähigkeit der Erstversammlung bei Stimmrechtsausschluss eines mehrheitlich beteiligten Wohnungseigentümers und zur Einberufung einer Zweitversammlung - Vorkontrolle des Verwaltungsbeirats als Voraussetzung für Jahresabrechnungsbeschluss?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kreditnebenkosten bei der Finanzierung: Wie Sie das Finanzamt beteiligen können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1596
  • NZM 2003, 901
  • FGPrax 2003, 259
  • ZMR 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.10.1998 - 3 Wx 162/98

    Wiederholung einer Eigentümerversammlung wegen Beschlußunfähigkeit der

    Auszug aus KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02
    Das Erscheinen eines nicht ausreichend bevollmächtigten Vertreters des Mehrheitseigentümer steht dem nicht gleich, da es sich um einen behebbaren Mangel handelt (wie OLG Düsseldorf NZM 1999, 270 = ZMR 1999, 191).

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des OLG Düsseldorf (NZM 1999, 270 = ZMR 1999, 191) an.

  • KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit;

    Auszug aus KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02
    Anders als in den Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG nach dem Beschlussgegenstand objektiv vorhersehbar und unabänderlich vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGR 2002, 119= ZMR 2002, 527 ; BayObLGZ 1992, 288 = WuM 1992, 7009; KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) liegt hier mit der nicht ausreichenden Vertretung ein Mangel vor, der in einer Zweitversammlung behoben werden könnte und deshalb keine Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG rechtfertigt.

    Soweit der Senat (KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) in seinem Beschluss eine weitergehende Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG vertreten hat, hält er daran nicht fest.

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02
    Anders als in den Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG nach dem Beschlussgegenstand objektiv vorhersehbar und unabänderlich vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGR 2002, 119= ZMR 2002, 527 ; BayObLGZ 1992, 288 = WuM 1992, 7009; KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) liegt hier mit der nicht ausreichenden Vertretung ein Mangel vor, der in einer Zweitversammlung behoben werden könnte und deshalb keine Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG rechtfertigt.
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02
    Anders als in den Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG nach dem Beschlussgegenstand objektiv vorhersehbar und unabänderlich vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGR 2002, 119= ZMR 2002, 527 ; BayObLGZ 1992, 288 = WuM 1992, 7009; KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) liegt hier mit der nicht ausreichenden Vertretung ein Mangel vor, der in einer Zweitversammlung behoben werden könnte und deshalb keine Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG rechtfertigt.
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Denn der einzelne Wohnungseigentümer kann eine derartige Prüfung nicht über den Weg der Anfechtung des ergangenen Beschlusses erzwingen (KG NZM 2003, 901/902; BayObLG NZM 2004, 261/262).
  • LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12

    Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

    Da andererseits die Erfüllung der Pflicht durch den Verwaltungsbeirat nicht erzwungen werden kann, bedeutet auch die Nichtwahrnehmung oder - wie hier - die nicht vollständige Wahrnehmung der Pflicht nicht, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung allein aus diesem Grunde für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 261; KG NZM 2003, 901).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Auf eine fehlende Prüfung durch den Verwaltungsbeirat kann die Anfechtung des Wirtschaftsplans nicht gestützt werden (vgl. Kammergericht ZMR 2004, 144; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 89 zur Jahresabrechnung; vgl. weiter BayObLG WuM 2004, 112; ZMR 2004, 358; NZM 2004, 235).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Es stand auch nicht fest, dass die Hälfte der Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen waren (KG, NZM 2003, 901; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 191), so dass hier auch nicht von einer sofortigen Beschlussfähigkeit ohne Zweitberufung ausgegangen werden kann (KG NJW-RR 2003, 1596; BayObLG, ZMR 2002, 527).
  • OLG Hamm, 18.04.2008 - 30 U 120/07

    Zulässigkeit übergabeabhängiger Laufzeitklauseln

    Jenseits des Anwendungsbereichs des § 553 BGB besteht grundsätzlich kein Anspruch des Mieters auf Erteilung der Genehmigung zur Untervermietung, sofern sich nicht im Einzelfall aus dem Mietvertrag, gegebenenfalls im Wege ergänzender Vertragsauslegung, etwas anderes ergibt (KG, KGR Berlin 2004, 23; Münchener Kommentar/Emmerich, BGB, 5. Aufl., 2008, § 540 BGB, Rn. 13).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Allein wegen fehlender Belegprüfung können die Pläne nicht für ungültig erklärt werden (siehe Beschluss vom 27.11.2003, 2Z BR 186/03; KG NJW-RR 2003, 1596).
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