Rechtsprechung
   KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20197
KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05 (https://dejure.org/2006,20197)
KG, Entscheidung vom 25.08.2006 - 25 W 70/05 (https://dejure.org/2006,20197)
KG, Entscheidung vom 25. August 2006 - 25 W 70/05 (https://dejure.org/2006,20197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,20197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anordnung einer Freiheitsentziehung; Örtliche Zuständigkeit im Rahmen einer Freiheitsentziehung; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FEVG § 3 S. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AsylVfG § 59 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 12 Abs. 3; AsylVfG § 56 Abs. 3 S. 1; AsylVfG § 56 Abs. 1; FGG § 27 Abs. 2; ZPO § 546
    D (A), Abschiebungshaft, Antrag, Ausländerbehörde, örtliche Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung, räumliche Beschränkung, Amtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
    In § 56 Absatz 3 Satz 1 AsylVfG n.F. heißt es nunmehr ausdrücklich, dass räumliche Beschränkungen auch nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden (vgl. zudem bereits OVG Thüringen InfAuslR 2004, 336 ff.; a.A. Niedersächsisches OVG FEVS 52, 124).
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    (Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung;

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
    Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. April 2006 (-Geschäftsnummer: 4 Bs 66/06- zit. nach juris) die Ansicht vertreten hat, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt trotz Verstoßes gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkungen begründet werden könne, wenn ein Ausländer wegen der Art eines Abschiebungshindernisses einen Anspruch darauf habe, sich gerade an diesem Ort aufzuhalten, kann dahinstehen, ob sich der Senat dieser Ansicht anschlösse.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
    Die mit der Zuweisungsentscheidung verbundene Verpflichtung, sich im Bezirk einer bestimmten Ausländerbehörde aufzuhalten, bestand danach für die gesamte Dauer des Asylverfahrens einschließlich der aufenthaltsrechtlichen Abwicklung nach rechtsbeständiger Ablehnung des Asylantrages (BVerwGE 80, 313, 317; OVG Berlin, InfAuslR 2001, 165 ff. mit eingehender Begründung - S.166 li. Sp. und S.167 re.Sp. - auf die verwiesen wird).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2006 - 7 B 10291/06

    Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
    Von der räumlichen Beschränkung nach § 56 Abs. 1 AsylVfG, wie sie nicht auf behördlicher Anordnung, sondern gesetzlicher Regelung beruht, ist der gewöhnliche Aufenthalt umfasst (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. März 2006 - 7 B 10291/06 -, zit. nach juris).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Auszug aus KG, 25.08.2006 - 25 W 70/05
    In § 56 Absatz 3 Satz 1 AsylVfG n.F. heißt es nunmehr ausdrücklich, dass räumliche Beschränkungen auch nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden (vgl. zudem bereits OVG Thüringen InfAuslR 2004, 336 ff.; a.A. Niedersächsisches OVG FEVS 52, 124).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    (1) Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschriften über die Amtshilfe in Abschiebungshaftsachen überhaupt eine von der ersuchenden Behörde abgeleitete Zuständigkeit der ersuchten Behörde begründen können (umstr.; verneinend OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. November 1998 - 20 W 442/98 - ebenso OLG München, Beschluss vom 28. September 2006 - 34 Wx 115/06 - jeweils zitiert nach Winkelmann, Online-Kommentar Migrationsrecht.net, Freiheitsentziehungs- und Haftrecht, S. 35 bzw. S. 9 ; offen gelassen in OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 14 Wx 10/08 - OLG Köln, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 16 Wx 215/08; KG, Beschluss vom 25. August 2006 - 25 W 70/05 - jeweils zitiert nach Winkelmann, a.a.O., S. 21 , S. 17 bzw. S. 30 ).
  • VG Magdeburg, 08.10.2012 - 1 A 70/11

    Aufenthalt: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Zu den maßgeblichen Umständen gehören auch ausländer- und asylbehördliche Entscheidungen, insbesondere Aufenthaltsbeschränkungen und die Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde (KG B-Stadt, B. v. 25.08.2006 - 25 W 70/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11 m. w. N.).

    Die weiter bestehende räumliche Beschränkung des Aufenthalts des Betroffenen auf den Bezirk der Ausländerbehörde des beklagten Landkreises steht dem entgegen (KG B-Stadt, B. v. 25.08.2006 - 25 W 70/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 12 m. w. N.).

    Eine solche Änderung ist vorliegend nicht erfolgt (vgl. KG B-Stadt, B. v. 25.08.2006 - 25 W 70/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 14 m. w. N.).

    Insbesondere dieser Gesichtspunkt spricht gegen eine Begründung des Aufenthalts in B-Stadt (KG B-Stadt, B. v. 25.08.2006 - 25 W 70/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. N.).

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Die Aufenthaltsbeschränkungen bestimmen die örtlich zuständige Ausländerbehörde, weil davon auszugehen ist, dass der Ausländer an einem anderen (seinem tatsächlichen) Aufenthaltsort nicht bleiben kann (OVG Greifswald NVwZ-Beilage I 1999, 22, 23; OVG Koblenz, Beschl. v. 29. März 2006, 7 B 10291/06, Rz. 3 - juris; KG, Beschl. v. 25. August 2006, 25 W 70/05, Rz. 13, 14 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 28; Hailbronner, AufenthG, Stand: August 2008, § 71 Rdn. 5a e.E.; aA bei einem mehr als 6 Monate andauernden Aufenthalt an einem anderen Ort: Bonk/Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 3 Rdn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung

    2001, 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - OVG 2 S 6.08 -, Juris; Beschluss vom 3. Dezember 2008 - OVG 2 M 70.08 -, n.V.; Beschluss vom 10. April 2008 - OVG 11 N 40.07 -, n.v.; Beschluss vom 11. Juli 2008 - OVG 11 S 48.08 -, n.v.; Kammergericht, Beschluss vom 25. August 2006 - 25 W 70/05 -, InfAuslR 2007, 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2004 - 10 B 11661/03 -, AuAS 2004, 130; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 3 EO 1060/03 -, InfAuslR 2004, 336).
  • LG Kaiserslautern, 05.11.2012 - 1 T 207/12

    Beschwerde gegen Anordnung der Abschiebungshaft: Haftgrund; Hafterfordernis;

    Es kommt auf den letzten legalen Aufenthalt an (KG InfAuslR 2007, 17 ff., juris Rn. 11 ff.).

    Der zugewiesene Aufenthaltsort gilt als der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen (vgl. KG InfAuslR 2007, 17 ff., juris LS und Rn. 14), jedenfalls war Leipzig der gewöhnliche Aufenthalt i. S. d. § 3 VwVfG, den der Betroffene zuletzt hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 13 AS 51/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zuständiger Leistungsträger;

    Die weiter bestehende räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts auf das bremische Gebiet steht dem entgegen; diese Beschränkung des Aufenthalts kann jederzeit durchgesetzt werden, und zwar ungeachtet der Frage, wie lange sich ein Betroffener an einem anderen Ort tatsächlich aufhält (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. August 2006 - 25 W 70/05 - juris Rdn. 15).
  • OLG Köln, 15.10.2008 - 16 Wx 215/08

    Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für die Anordnung der Abschiebungshaft

    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens und damit auch durch das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen (vgl. OLG München vom 28.09.2006 - 34 Wx 115/06 - KG vom 25.08.2006 - 25 W 70/05-; OLG Karlsruhe vom 15.05.2008 - 14 Wx 10/08-, alle bei Melchior, Abschiebungshaft, im Anhang).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Ob sich aus dieser tatsächlichen Schlussfolgerung bereits, wie das Landgericht gemeint hat, die rechtliche Folge ergibt, der Betroffene habe seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 4 Abs. 1 S.1, 1.HS FEVG) in C begründet, mag im Hinblick auf die von dem Betroffenen angeführte Entscheidung des Kammergerichts (InfAuslR 2007, 17) zweifelhaft sein, bedarf jedoch letztlich keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 08.05.2007 - 16 Wx 107/07

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde für Antrag auf Abschiebungshaft

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Anordnung von Abschiebungshaft, die auf dem Antrag einer unzuständigen Behörde beruht, keinen Bestand haben kann, und dass dieser Umstand in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen ist (OLG München vom 28.09.2006 - 34 Wx 115/06 - KG vom 25.08.2006 - 25 W 70/05, beide in Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht