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   KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14 - 161 AR 22/14   

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https://dejure.org/2014,33436
KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14 - 161 AR 22/14 (https://dejure.org/2014,33436)
KG, Entscheidung vom 25.08.2014 - 1 Ws 66/14 - 161 AR 22/14 (https://dejure.org/2014,33436)
KG, Entscheidung vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 - 161 AR 22/14 (https://dejure.org/2014,33436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessualer Tatbegriff bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    AO § 370 Abs. 1 ; StPO § 264
    Prozessualer Tatbegriff bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch nur dann eine prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGHSt 49, 359, 362; NStZ 2006, 350 jew. m.w.N.).

    Zwar sieht die Rechtsprechung im Falle der Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen und einer späteren falschen Jahreserklärung eine einheitliche prozessuale Tat (vgl. BGHSt 49, 359).

  • BGH, 25.08.1981 - 1 StR 270/81

    Verurteilung wegen einer Tat (Untreue) außerhalb des Gegenstands der Anklage -

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Auch die mehrfache Handlung aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus, die Ausnutzung derselben Gelegenheit, die mehrfache Verletzung desselben Rechtsguts und die nahe zeitliche und örtliche Aufeinanderfolge der Vorgänge begründen für sich allein nicht die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat (vgl. BGH StV 1997, 183; StV 1981, 606).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen ein Beschuldigter einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb nach der langjährigen Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (vgl. nur BGHSt 32, 215, 216 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Indes ist es nicht - wie die Verteidigung des Angeschuldigten A.K. offenbar annimmt - bereits ausreichend, dass ein Beschuldigter im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplans mehrfach tätig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 14 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Umfasst hiervon ist das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. statt vieler BGHSt 45, 211 und Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 -).
  • BGH, 23.11.2005 - 2 StR 327/05

    Prozessuale Tat (Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Feuerversicherung);

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen im Sinne des § 53 StGB bilden jedoch nur dann eine prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGHSt 49, 359, 362; NStZ 2006, 350 jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Umfasst hiervon ist das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluss bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. statt vieler BGHSt 45, 211 und Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 -).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Die Straferwartung beurteilt sich - wie die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss bereits zutreffend dargelegt hat - hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; Ausgangspunkt ist vielmehr der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner aaO., § 112 Rn. 23; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14
    Die Straferwartung beurteilt sich - wie die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss bereits zutreffend dargelegt hat - hierbei nicht ausschließlich nach der subjektiven Vorstellung des Beschuldigten; Ausgangspunkt ist vielmehr der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung die subjektive Erwartung des Beschuldigten allerdings mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Hamm StV 2001, 115; Meyer-Goßner aaO., § 112 Rn. 23; zur Maßgeblichkeit der Prognose des Haftrichters siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15. August 2007 - 2 BvR 1485/07 -, m.w.N. [juris, Abs. 22]).
  • KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14

    Haft bei Verdacht gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung trotz geringfügiger

    Daß der Durchführung des Verfahrens nicht das - vom Beschwerdeführer erneut geltend gemachte - Verfahrenshindernis eines Strafklageverbrauchs entgegensteht, hat der Senat bereits mit seiner Entscheidung vom 25. August 2014 (1 Ws 66/14) ausführlich dargelegt.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14

    Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes

    Es ist danach zu differenzieren, ob die tatsächliche Verzahnung der einzelnen Handlungen eine isolierte Würdigung verbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14).
  • KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19

    Verstoß gegen Anklagegrundsatz im Berufungsverfahren

    Erforderlich ist, dass die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2014; 2006, 350; Senat VRS 134, 255 und BeckRS 2014, 19167; KG, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 -, juris).
  • KG, 23.12.2019 - 121 Ss 181/19

    Berufung in Strafsachen: Entscheidung des Erstgerichts über eine nicht angeklagte

    Erforderlich ist, dass die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2014; 2006, 350; Senat VRS 134, 255 und BeckRS 2014, 19167; KG, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 -, juris).
  • KG, 23.12.2019 - 122 Ss 136/19
    Erforderlich ist, dass die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann, und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NStZ 2014; 2006, 350 ; Senat VRS 134, 255 und BeckRS 2014, 19167; KG, Beschluss vom 25. August 2014 - 1 Ws 66/14 -, juris).
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